• 11.05.2016, 15:15:58
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GÖD-Gesundheitsgewerkschaft zum Tag der Pflege am 12. Mai

Qualität in der Pflege ist nicht verhandelbar!

Utl.: Qualität in der Pflege ist nicht verhandelbar! =

Wien (OTS) - Die Landesgesundheitsreferenten aus Salzburg und der
Steiermark, sowie der Gemeindevertreterverband haben in ihrer Sitzung
am 4. Mai 2016 in Salzburg erklärt, der Gesundheits- und
Krankenpflegegesetz(GuKG)-Novelle derzeit nicht zuzustimmen. Es
müssten die Kosten geprüft werden, die für die Länder durch die
Novelle des GuKG entstehen!

Dazu der Vorsitzende der Gesundheitsgewerkschaft in der Gewerkschaft
Öffentlicher Dienst (GÖD-Gesundheitsgewerkschaft), Reinhard Waldhör:
„Die Länderbudgets dürfen nicht auf Kosten der zukünftigen
Pflegeberufe saniert werden, Qualität in der Pflege ist nicht
verhandelbar!"

Der Politik geht es offenbar nicht um das Wohl der Patientinnen und
Patienten sondern vor allem darum, wieviel durch die Novelle in den
jeweiligen Gesundheitsbudgets eingespart werden kann - und zwar auf
Kosten von Qualität und Quantität in der Pflege. Die bisher
dreijährige Ausbildung soll durch eine zweijährige Ausbildung ersetzt
werden. Damit würden klarerweise auch die Löhne nach unten gehen. Die
vielgepriesene Akademisierung wird laut derzeitigem Entwurf nur für
wenige schlagend werden. In Niederösterreich zum Beispiel würden sich
die derzeit rund 560 Ausbildungsplätze für 3-jährige diplomierte
Fachpflege um zwei Drittel auf etwa 180 Studienplätze an drei
FH-Standorten reduzieren.

„Wir sind für die Reform der Pflegeausbildung, aber für eine Reform
mit Mut und nicht mit dem Sparstift allein. Alle wissen, dass wir in
Zukunft mehr gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den
Pflegeberufen brauchen werden. Dafür wird es notwendig sein, die
Arbeitsbedingungen für die Pflegeberufe zu verbessern. Derzeit gibt
es eine große Abwanderung aus diesen Berufen, weil der Druck auf die
Pflegepersonen unhaltbar ist. Wir erwarten hier eine rasche
Verbesserung!“, so Waldhör abschließend.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NOB

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