- 11.05.2016, 14:17:35
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- OTS0183 OTW0183
Umfahrung Schützen: Enteignungen aufgehoben
VwGH hat die Enteignung der Grundstücke für die Umfahrung Schützen als rechtswidrig aufgehoben. Umfahrung müsste demnach sofort gesperrt werden.
Utl.: VwGH hat die Enteignung der Grundstücke für die Umfahrung
Schützen als rechtswidrig aufgehoben. Umfahrung müsste demnach
sofort gesperrt werden. =
Schützen (OTS) - Am 09. Mai 2016 wurde bekannt, dass der VwGH die
Enteignung der Grundstücke für die Umfahrung Schützen als
rechtswidrig aufgehoben hat. Der Umfahrung wird nun zum zweiten Mal
bescheinigt, eine „nicht-bewilligte Straße“ zu sein. Sie müsste
demnach SOFORT GESPERRT WERDEN und der Verkehr, bis zur Beschaffung
aller nötigen Bewilligungen, über das bestehende Straßennetz geleitet
werden.
Der Verwaltungsgerichtshof hat nun zusätzlich zur Aufhebung der
wasserrechtlichen Bewilligung für die B50-Umfahrung Schützen auch
sämtliche Enteignungsbescheide aufgehoben. Der Umfahrung fehlt damit
jegliche notwendige rechtliche Grundlage; sie ist eine
„nicht-bewilligte Straße“. Nach österreichischem Gesetz wird Bauten,
die ohne die notwendigen Bewilligungen errichtet werden, mit
sofortiger Wirkung die weitere Benützung untersagt. Das weiß jeder
private „Häuslbauer“ im Burgenland aus eigener Erfahrung.
LR Helmut Bieler hat das Projekt Umfahrung Schützen wiederholt als
„Erfolgsprojekt“ und „Investition in die Zukunft“ gepriesen. Das Land
habe alles gemacht, was gesetzlich erforderlich sei, man habe allen
Normen und Auflagen entsprochen, hat es da mehrfach geheißen. Man
stellt sich schon die Frage, wie es dann sein kann, dass, sobald
dieser Akt die Landesgrenzen verlässt, dem zugrunde liegenden
Verfahren seitens der obersten Gerichte Österreichs eine derart
gravierende Rechtswidrigkeit attestiert wird, dass das gesamte
Verfahren aufgehoben und wiederholt werden muss?
Eine nur scheinbar „g´mahte Wies´n“, auf der nun kein Gras mehr
wächst. Denn offenkundig wurde doch nicht so erfolgreiche Arbeit
geleistet, vielmehr die Rechte der Staats- und Landesbürger - zu
deren Schutz ein Landesrat eigentlich angelobt wird – verletzt. Es
ist schon bedenklich, wenn gerade ein Landesrat eben jene in ihren
Rechten verletzten Bürger kritisiert und ihnen auch noch
„Schlechtreden“ vorwirft. Noch bedenklicher ist, eben diesen
Landesbürgern den Vorwurf zu machen, sie hätten juristische Hilfe in
Anspruch genommen, um ihre Rechte zu wahren.
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