• 10.05.2016, 10:59:32
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Falter veröffentlicht Justizakten im Brunnenmarkt-Mord

Polizei alarmierte Staatsanwaltschaft in einem Email ein paar Wochen vor der Tat über die Gefährlichkeit von Francis N. und bat um „Arbeitsauftrag“

Utl.: Polizei alarmierte Staatsanwaltschaft in einem Email ein paar
Wochen vor der Tat über die Gefährlichkeit von Francis N. und
bat um „Arbeitsauftrag“ =

Wien (OTS) - Die Wiener Wochenzeitung FALTER veröffentlicht in ihrer
morgen Mittwoch erscheinenden Ausgabe Auszüge aus der Strafakte von
Francis N., jenes Mannes, der vergangene Woche in Ottakring eine Frau
ermordet hatte. Sie zeigen ein erschreckendes Justizversagen. Wie der
FALTER berichtet, war die Polizei, anders als bislang kolportiert, in
diesem Fall nicht untätig. Im Gegenteil: noch am 22. März forderte
die Polizeiinspektion Brunnengasse per E-Mail die Wiener
Staatsanwaltschaft auf, endlich zu handeln und einen „Arbeitsauftrag“
zu erteilen.

Gegen Francis N. seien nämlich schon vier Strafverfahren im Gange –
unter anderem wegen räuberischen Diebstahls, Körperverletzung,
Widerstand und gefährlicher Drohung – und er sei bereits nach 18
Strafanzeigen 26 (!) Mal persönlich aufgefordert worden, bei der
Staatsanwaltschaft zu erscheinen, allerdings vergeblich.

Die Staatsanwaltschaft, so zeigt die Akte, hatte auch nach diesem
Hinweis keinen Haftbefehl erlassen. Dies obwohl Francis N. bereits im
Juni 2015 angezeigt wurde, einen Passanten „ohne ersichtlichen Grund“
mit einer Eisenstange auf den Kopf geschlagen zu haben. Auch hier
wurde von der Staatsanwaltschaft kein Gerichtspsychiater bestellt
oder eine Festnahme-Anordnung erlassen. Auch ein Amtsarzt oder ein
Sachwalter wurden nicht konsultiert.

Offenbar gibt es auch bei der Staatsanwaltschaft Wien nun enorme
Meinungsverschiedenheiten. Ein Staatsanwalt, der die Akte Francis N.
kennt, sagt: „Ich bin schockiert. Wir hätten handeln müssen“. Eine
Behördensprecherin hingegen verteidigt die Staatsanwaltschaft: man
habe alles richtig gemacht.

Wie FALTER-Recherchen zeigen, soll Francis N. von der Polizei auch
mehrmals wegen „tobender Psychosen“ in psychiatrische Krankenhäuser
ausgeführt worden sein. Die medizinischen Informationen mussten
jedoch „aus Datenschutzgründen“ nachträglich aus der Akte gelöscht
werden. „Faktum ist, wir waren mit ihm auf der Psychiatrie, aber er
wurde nie aufgenommen“, so ein Polizist zum FALTER. Die betroffenen
Spitäler – Rudolfsstiftung und Otto Wagner-Spital – stellen klar,
Francis N. sei nie registriert worden.
Der FALTER zitiert auch aus dem Fremdenrechtsakt: anders als die
kenianische Botschaft beteuerte, stellte das Innenministerium bereits
im Sommer 2015 einen Antrag auf ein Heimreisezertifikat, um eine
Abschiebung durchzuführen. Bis heute ist keine Antwort seitens der
Botschaft eingelangt.

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