• 04.05.2016, 13:39:34
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Versagen von Stop-Loss-Vereinbarungen für Fremdwährungskredite

Rechtsanwalt Dr. Vogl führt erste Pilotprozesse in Österreich

Utl.: Rechtsanwalt Dr. Vogl führt erste Pilotprozesse in Österreich =

Feldkirch (OTS) - Zahlreiche Privatkreditnehmer und Unternehmen haben
in der Vergangenheit Fremdwährungskredite abgeschlossen. Um das
Wechselkurs-Risiko einzudämmen, boten die Banken den Abschluss einer
Stop-Loss-Vereinbarung an, welche die Kunden vermeintlich absichern
sollte.

Bei Fremdwährungskrediten besteht naturgemäß ein Wechselkurs-Risiko:
Gewinnt die Fremdwährung, in welcher der Kredit aufgenommen wurde, an
Wert, schlägt sich dies sofort auf die Kreditsumme nieder. Steigt der
Kurs im Verhältnis zum Euro an, hat der Kreditnehmer entsprechend
mehr Schulden.

Im Rahmen sogenannter Stop-Loss-Vereinbarungen sicherten die Banken
ihren Kunden zu, dass bei Erreichen eines festgelegten Kurses die
Fremdwährungsschuld automatisch in Euro umgewandelt wird. Zahlreiche
Kunden wägten sich aufgrund dieser Versprechungen in Sicherheit.

Banken haben Kunden falsche Sicherheit vorgespielt

Am 15.1.2015 gab die Schweizer Nationalbank jedoch die Bindung des
Franken an den Euro auf. Das Resultat: „Die Kunden hatten aufgrund
der sprunghaften Kursentwicklung plötzlich 20% mehr Schulden als
zuvor und das trotz der versprochenen Absicherung, die - wenn
überhaupt - viel zu spät wirkte.“, so Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg
Vogl.

Der anerkannte Versicherungsexperte, der derzeit auch zahlreiche
Geschädigte gegen die Anbieter fondsgebundener Lebensversicherungen
vertritt, führt dazu die ersten Pilot-Prozesse in Österreich. Dabei
geht es um eine Schadenssumme in Höhe von mehreren Millionen Euro.

Für das Gerichtsverfahren besonders relevant ist der Wortinhalt der
Stop-Loss-Vereinbarung. Vielfach haben die Banken den Kunden eine
Sicherheit vorgespielt, welche dann, als sich der Kurssturz
ereignete, nicht gegeben wurde.

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