• 02.05.2016, 11:42:40
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Gezerre um Franz West Nachlass beendet!

RA Dr. Peter Polak (Fiebinger Polak Leon Rechtsanwälte, Wien) erringt OGH Urteil zugunsten des Archiv Franz West und sichert damit auch das den Kindern von Franz West zustehende Vermögen.

Gezerre um Franz West Nachlass beendet!

Utl.: RA Dr. Peter Polak (Fiebinger Polak Leon Rechtsanwälte, Wien)
erringt OGH Urteil zugunsten des Archiv Franz West und sichert
damit auch das den Kindern von Franz West zustehende Vermögen. =

Wien (OTS) - Mit einem richtungsweisenden OGH-Urteil scheint der
jahrelange Streit über das Vermögen von Franz West, einem der
berühmtesten Künstler Österreichs, beendet zu sein.

Das aktuelle Urteil ist der spektakuläre Schlusspunkt eines
Gerichtsverfahrens, welches das „Archiv Franz West“ (vertreten durch
RA Dr. Peter Polak, Fiebinger Polak Leon Rechtsanwälte) gegen die
„Franz West Privatstiftung“ angestrengt hatte.

Das Archiv Franz West, das prominent mit führenden Wissenschaftern
und ehemaligen Museumsdirektoren besetzt ist (ua Peter Pakesch,
Edelbert Köb und Eva Badura), war im Jahre 2000 von Franz West als
gemeinnütziger Verein gegründet worden, um das wissenschaftliche Werk
Franz Wests zu betreuen. Dieses Archiv hält sämtliche Bildrechte und
Rechte an Franz West Möbelwerken.

Die Franz West Privatstiftung war 2012, wenigen Minuten ehe Franz
West in die Intensivstation des Allgemeinen Krankenhauses in Wien
gebracht wurde, von Personen im Umfeld von Ealan Wingate, eines
ehemaligen Direktors bei Gagosian Galleries, gegründet worden, kurz
danach verstarb Franz West.
Nach dem Tod von West behauptete die Privatstiftung sowohl gegenüber
den Erben nach Franz West als auch gegenüber dem Archiv, mit ihrer
Gründung alle Rechte am Werk des Franz West - gewissermaßen in
letzter Minute - erworben zu haben. Sowohl die Erben Wests - seine
(mittlerweile ebenfalls verstorbene) Witwe und seine beiden
minderjährigen Kinder - als auch das Archiv klagten.

Während das von den Erben geführte Verfahren noch in erster Instanz
und vorerst ohne Entscheidung ist, lief das vom Archiv eingeleitete
Gerichtsverfahren schneller, durchlief alle Instanzen und landete
schließlich beim Obersten Gerichtshof.

In seiner Entscheidung 4 Ob 18/16z folgte der OGH der Argumentation
des Archivs nun zur Gänze. Er hielt nicht nur fest, dass dem Archiv
die von Franz West eingeräumten Möbel- und Fotorechte zustünden und
immer schon zugestanden wären; der OGH ging noch einen Schritt weiter
und bestätigte die Rechtsansicht des Archivs zur Unwirksamkeit der
last minute Vermögensübertragung an die Privatstiftung. Diese sei –
in Übereinstimmung mit vorbestehen-der Judikatur zu ähnlichen Fällen
- rechtlich als annahmebedürftige Zustiftung zu werten, bei welcher
aber im vorliegenden Falle die Annahme - wohl in der „Hitze des
Gefechts“ - unstrittig nicht erfolgt war. Somit habe die
Privatstiftung das in der Zustiftung beschriebene Vermögen des Franz
West nie erlangt.

Das nun erlassene Urteil hat damit auch Auswirkungen auf das noch
laufende Verfahren zwischen den Erben Franz Wests und der
Privatstiftung. Es sichert damit wohl nicht nur dem siegreichen
Archiv sondern auch den Kindern des Franz West das ihnen zustehende
Vermögen und bringt die für den Kunstmarkt wichtige Klarheit zu den
Rechten am Werk von Franz West.

„Uns allen war es ein Anliegen, das Werk und den Ruf Franz Wests auch
für die Zukunft zu sichern. Durch dieses Urteil wurde dazu ein ganz
wesentlicher Beitrag geleistet und es bleibt für alle Betroffenen nur
zu hoffen, dass damit die jahrelangen Streitigkeiten vollständig ein
Ende finden. Der OGH hat wahrlich ein weises Machtwort gesprochen“,
freut sich Kunstrechts-Experte RA Dr. Peter Polak.

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