- 28.04.2016, 09:30:01
- /
- OTS0042 OTW0042
Diskriminierung von Kindergartenkindern in Wochenzeitschrift „Zur Zeit“
Wien (OTS) - Der Senat 3 des Presserats beschäftigte sich mit einem
Foto, auf dem mehrere Kindergartenkinder zu sehen sind, erschienen in
der Wochenzeitschrift „Zur Zeit“ 47/2015. Unter den abgebildeten
Kindern befinden sich auch Kinder mit schwarzer Hautfarbe und anderem
Migrationshintergrund. Die Bildunterschrift lautet: „Kindergarten in
Wien: Die rassische Durchmischung ist unübersehbar.“ Nach Meinung des
Senats verstößt diese Veröffentlichung gegen den Ehrenkodex für die
österreichische Presse.
In einem Schreiben an den Presserat hält der Geschäftsführer von „Zur
Zeit“ lediglich fest, dass „die Tatsache der rassischen Durchmischung
vieler Kindergärten in Wien“ unbestreitbar sei.
Der Begriff „rassische Durchmischung“ ist nach Meinung des Senats in
der heutigen Zeit nicht mehr adäquat. Der Begriff erinnert an die NS
Zeit, in der eine „rassische Vermischung“ verhindert werden sollte
und wurde.
Das Foto ist einem Artikel beigefügt, in dem Missstände der
Stadtregierung in Wien aufgezeigt werden. Vor diesem Hintergrund
wurde offenbar bewusst eine derartig negativ konnotierte Formulierung
in der Bildunterschrift gewählt und Kinder mit Migrationshintergrund
pauschal verunglimpft, da offenbar ein vermeintlicher weiterer
„Missstand“ aufgezeigt werden sollte.
Zudem ist hier wohl auch der Persönlichkeitsschutz der Kinder mit
Migrationshintergrund missachtet worden: Diese werden für
ideologische Zwecke missbraucht und quasi öffentlich an den Pranger
gestellt. Bei Kindern greift der Persönlichkeitsschutz besonders
stark.
Nach Meinung des Senats verstößt die vorliegende Veröffentlichung
gegen Punkt 7 des Ehrenkodex (Schutz vor Pauschalverunglimpfungen und
Diskriminierung).
Der Senat fordert die Medieninhaberin auf, die Entscheidung
freiwillig in der Wochenzeitschrift „Zur Zeit“ zu veröffentlichen.
SELBSTÄNDIGES VERFAHREN AUFGRUND VON MITTEILUNGEN MEHRERER LESERINNEN
UND LESER
Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen
Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und
Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der Senate des
Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.
Im vorliegenden Fall führt der Senat 3 des Presserats aufgrund von
Mitteilungen mehrerer Leserinnen und Leser ein Verfahren durch
(selbständiges Verfahren aufgrund einer Mitteilung). In diesem
Verfahren äußert der Senat seine Meinung, ob eine Veröffentlichung
den Grundsätzen der Medienethik entspricht. Die Medieninhaberin der
Wochenzeitung „Zur Zeit“ hat von der Möglichkeit, an dem Verfahren
teilzunehmen, keinen Gebrauch gemacht.
Die Medieninhaberin der Wochenzeitung „Zur Zeit“ hat sich der
Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats bisher nicht unterworfen.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OPR






