Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich wiederholt seine Forderungen nach Kostenübernahme für Blindenführhunde
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seine Forderungen nach Kostenübernahme für Blindenführhunde =
Wien (OTS) - Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich
fordert bereits seit Jahren, dass die Kostenübernahme für die Neu-
und Wiederbeschaffung eines Blindenführhundes sowie das
Orientierungs- und Mobilitätstraining für blinde und sehbehinderte
Menschen in das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) als
medizinische Maßnahmen aufgenommen werden. Heute, am internationalen
Tag der Blindenführhunde, erinnert er nicht nur an seine Forderung
sondern auch an den enormen Nutzen, den die vierbeinigen Begleiter
ihren Besitzern bringen.
Geringeres Risiko, geringere Kosten
Ein Blindenführhund senkt die Unfallgefahr stark und bietet seinem
Besitzer damit ein hohes Maß an Sicherheit. Blinde Menschen kommen
mit einem Blindenführhund nicht nur sicherer, sondern auch mit
wesentlich weniger Anstrengung am Ziel an. Daraus ergibt sich, dass
sie seltener an Stresserkrankungen leiden und in der Folge länger
erwerbstätig und leistungsfähig bleiben können. Wenn Unfallkosten
(Spitals- und Rehabilitationskosten sowie eine allfällige
Invalidenpension) mit eingerechnet werden – ganz zu schweigen vom
Leid der verunglückten Person – ist ein Blindenführhund eine sehr
effektive und sinnvolle Investition.
Forderung nach voller Kostenübernahme
Die Finanzierung von Blindenführhunden ist in Österreich allerdings
nicht zufriedenstellend geregelt. Bei berufstätigen blinden und
sehbehinderten Menschen zahlt das Sozialministeriumservice derzeit
ca. 60 Prozent der Kosten aus dem Ausgleichstaxfond (ATF). Die
restlichen Kosten werden von anderen Trägern (PVA, SV) übernommen,
wobei dies eine Kann-Bestimmung und keinen Rechtsanspruch darstellt
und daher von Fall zu Fall höchst unterschiedlich gehandhabt wird.
Nicht erwerbstätige Personen (Studenten, Pensionisten, etc.) haben
bei der Führhunde-Finanzierung erhebliche Schwierigkeiten.
Derzeit gibt es ca. 120 Blindenführhunde in Österreich. Ein
ausgebildeter, qualitäts- und teambeurteilter Blindenführhund kostet
ca. 30.000 Euro. Die Preise sind bei allen vier österreichischen
Blindenführhundeschulen in etwa gleich. Pro Jahr werden nur ca. zehn
Hunde als Führhunde registriert. Trotz der Vorteile, die er bietet,
lehnen auch viele blinde Menschen einen Hund ab, weil er aus
diversen Gründen nicht in ihr Leben passt. Darüber hinaus sind die
Blindenführhundeschulen schon jetzt ausgelastet. Es ist daher nicht
damit zu rechnen, dass die Zahl der beantragten Führhunde in
Österreich aufgrund einer Finanzierungsmöglichkeit erheblich größer
würde. Sind es derzeit etwa zehn Hunde, die pro Jahr zugelassen
werden, so würden es dann vielleicht maximal fünfzehn werden.
Internationaler Vergleich
In Schweden werden Blindenführhunde zu 100 Prozent über
Steuereinnahmen finanziert; in Deutschland, den Niederlanden und
Slowenien zu 100 Prozent über die Sozialversicherungen. Die volle
Kostenübernahme für die Neu- und Wiederbeschaffung eines
Blindenführhundes sowie Orientierungs- und Mobilitätstraining für
blinde und sehbehinderte Menschen in das ASVG lässt aus oben
genannten Gründen keinen großen Anstieg von beantragten
Blindenführhunden in Österreich befürchten. In den Ländern, wo
Blindenführhunde zu 100 Prozent finanziert werden, ist der
prozentuelle Anteil der Blindenführhundehalter auch nicht wesentlich
anders als in Österreich. Es wäre daher auch nach der Aufnahme in das
ASVG nicht mit mehr als 500.000 Euro pro Jahr zu rechnen. Das
Finanzierungsargument kann daher kategorisch abgelehnt werden.
Erfreuliche Gesetzesnovelle
Es gibt allerdings auch positive Neuerungen, konkret die seit 1.
Jänner 2015 bestehende Richtlinie für Assistenzhunde des
Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, die
besagt, dass Menschen mit Behinderungen, die von Assistenzhunden
begleitet werden, freien Zugang zu öffentlichen Orten, Gebäuden und
Dienstleistungen haben müssen und dass hierbei gleichzeitig eine
Ausnahme von Leinen- und Maulkorbpflicht besteht, damit die Hunde
uneingeschränkt ihre Aufgaben erfüllen können. Trotz dieses
Teilerfolges, der den Führhunden auch den Zutritt zu Räumlichkeiten
erlaubt, in welchen die Mitnahme von Hunden laut Hausordnung
eigentlich untersagt ist, ist der BSVÖ nach wie vor laufend mit
Fällen konfrontiert, bei denen der Richtlinie zuwider gehandelt
wurde. Insbesondere Taxilenker verweigern blinden und sehbehinderten
Personen nach wie vor häufig die Fahrt aufgrund eines Führhundes und
erschweren damit nicht nur das Leben der Betroffenen erheblich
sondern verstoßen auch gegen das Gesetz.
Trotz dieser positiven rechtlichen Entwicklung ist es also nach wie
vor schwierig, in Österreich in den Genuss der Unterstützung durch
einen Blindenführhund zu kommen. Der BSVÖ wird sich somit auch in
Zukunft dafür einsetzen, dass der große Wert der hilfreichen
Begleiter auch von politischer und rechtlicher Seite entsprechend
gewürdigt und das Leben blinder und sehbehinderter Menschen dadurch
wesentlich erleichtert wird.
Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ) ist eine
Selbsthilfeorganisation und ein gemeinnütziger Verein ohne Bindung an
eine Partei oder Konfession. Die Bemühungen und Unternehmungen des
BSVÖ und seinen sieben Landesorganisationen in allen Bundesländern
sind durch den Leitgedanken bestimmt, Hilfe zur Selbsthilfe zu
leisten und dadurch dazu beizutragen, dass blinde Menschen und
Menschen mit Sehbehinderungen ein selbstbestimmtes Leben führen
können. Der BSVÖ ist in folgenden Bundesländern vertreten: Kärnten,
Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien
(Sitz auch für Niederösterreich, Burgenland). Insgesamt vertritt er
die Interessen von 318.000 blinden und sehbehinderten Menschen in
Österreich.
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