• 26.04.2016, 15:26:57
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Volkshilfe: Keine Notstandsverordnung ohne Notstand!

Fenninger begrüßt Aufstockung der EZA-Mittel, kritisiert geplante Asylverschärfungen jedoch massiv

Utl.: Fenninger begrüßt Aufstockung der EZA-Mittel, kritisiert
geplante Asylverschärfungen jedoch massiv =

Wien (OTS) - Erich Fenninger, Direktor der Volkshilfe Österreich
begrüßt die heute im Ministerrat beschlossene Aufstockung der Mittel
für Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe: „Wir haben uns
sehr lange dafür eingesetzt, die Trendwende ist erfreulich. Aber wir
gehen von einer sehr niedrigen Talsohle aus, da wird noch mehr nötig
sein. Und die Mittel müssen auch wirklich für armutsvermeidende
Projekte eingesetzt werden“, sagt Fenninger.

Immer noch fassungslos sei er allerdings über die Ankündigung der
morgen zu beschließenden Verschärfungen im Asylbereich: „Die
Änderungen im Innenausschuss waren Kosmetik. Die gegenwärtige
Situation in Österreich ist weit von einem Notstand entfernt und
rechtfertigt keinesfalls eine Abkehr von der guten Tradition
Österreichs im Umgang mit Schutzsuchenden. Es bedeutet auch, dass es
künftigen Regierungen einfacher ermöglicht wird, einen Notstand
auszurufen“, sagt Erich Fenninger, Direktor der Volkshilfe
Österreich. Im Rahmen einer Stellungnahme brachte die Organisation
vergangenen Donnerstag ihre detaillierte juristische Einschätzung zu
den angekündigten Verschärfungen ein, von welchen das Asylgesetz, das
Fremdenpolizeigesetz und das BFA-Verfahrensgesetz betroffen wären.

Zugang zum Asylverfahren muss Grundpfeiler des
Flüchtlingsschutzes bleiben!
Schnellverfahren an der Grenze machen eine qualitative und
individuelle Prüfung der Fluchtgründe unmöglich. Die Schutzsuchenden
können ihre Gründe, die gegen eine Zurückweisung sprechen, nicht
einwandfrei vorbringen, und haben schon gar nicht das Recht auf ein
wirksames Rechtsmittel (Art. 5 EMRK). „Da werden schwere
Menschenrechtsverstöße geradezu geplant. Binnen einer halben Stunde
soll entschieden werden, ob ein Mensch Gründe hat, die gegen einer
Zurückweisung in ein möglicherweise für diese Person unsicheres Land
sprechen. Das ist unmöglich. Auch eine Rechtsberatung ist in diesen
Fällen nicht vorgesehen.“, so Fenninger.

Asyl auf Zeit: Das Gegenteil von Integrationsförderung
„Die zeitliche Befristung der Aufenthaltstitel für Asylberechtigte
bringt vor allem eine einschneidende Unsicherheit für die
Betroffenen, Unsicherheit bei ArbeitgeberInnen und bei VermieterInnen
und wird sich als integrationshemmend erweisen“, sagt Fenninger. Eine
derartige Maßnahme verlängere die Dauer des „Ankommens“ der
AsylwerberInnen und bedeute eine weitere psychische Herausforderung.
„Mit Schaffung dieser Regelung wird ein politisches Signal nach außen
und innen gesendet statt einer Veränderung der Rechtslage. De Facto
wird ein Status eines Asyls zweiter Klasse geschaffen, was die
Diskussion zu Sozialleistungskürzungen zusätzlich anheizen wird“, so
Fenninger.

Erschwerter Familiennachzug: Verhindert optimistischen Blick in
die Zukunft
„Ein geglückter Familiennachzug ist Voraussetzung für eine gelingende
Integration“, sagt Fenninger. Eine Einschränkung der Möglichkeiten
eines Familiennachzugs würde Menschen zudem vermehrt in die Hände von
Schlepperbanden zwingen. Vor allem unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge seien von Verschlechterungen unverhältnismäßig hart
getroffen: „Mit der vorgeschlagenen Ausdehnung der Frist auf drei
Jahre wird ein Familienleben verunmöglicht. Dieser Eingriff kann im
Sinne des Kindeswohles nicht verantwortet werden und steht in vollem
Widerspruch der Europäischen Menschenrechtskonvention“, sagt
Fenninger und lehnt die Dreijahresfrist für Familiennachzug insgesamt
entschieden ab.

Die von der Bundesregierung geplante Abschottung Österreichs bedeutet
ein radikaler Wandel im Umgang mit Flüchtlingen: “Die gute Tradition
Österreichs in der Aufnahme von Flüchtlingen, der international
beachtete humanitäre Zugang Österreichs bei der Bewältigung der
Flüchtlingsbewegung im Vorjahr - all das wäre mit diesen Maßnahmen
Geschichte. Eine Notstandsverordnung ohne Notstand gefährdet die
Demokratie. Eilverfahren an der Grenze bedeuten das Ende eines
ordentlichen Rechtsverfahrens“, sagt der Direktor abschließend und
appelliert an die Abgeordneten, der Vorlage nicht zuzustimmen.

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