Soll Vertuschung der Krebsgefahr europäische Wiederzulassung ermöglichen?
Utl.: Soll Vertuschung der Krebsgefahr europäische Wiederzulassung
ermöglichen? =
Wien/Berlin (OTS) - Zu ihrer Anfang März eingebrachten Strafanzeige
gegen die federführenden Zulassungsbehörden und den
Glyphosat-Hersteller Monsanto legt die österreichische
Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 gemeinsam mit dem Umweltinstitut
München heute im Rahmen einer Pressekonferenz in Berlin neue Beweise
vor.
Ein Gutachten, das der deutsche Epidemiologe Prof. Dr. Eberhard
Greiser (Universität Bremen) im Auftrag der Umweltschützer erstellte,
kommt zu dem Schluss, dass das Bundesinstitut für Risikobewertung
(BfR) nahezu alle epidemiologischen Studien über die krebserzeugende
Wirkung von Glyphosat unbegründet als “nicht zuverlässig“ verworfen
hat. Greiser dazu: „Die Pestizid-Hersteller haben diesen Studien
bereits im Zulassungsantrag fälschlich methodische Fehler
unterstellt. Das BfR hat diese Falschdarstellungen kritiklos
übernommen. Mein Eindruck ist, dass auf diese Weise praktisch alle
epidemiologischen Studien, die der Wiederzulassung von Glyphosat im
Wege stehen, systematisch aussortiert wurden.“
Zuvor hatte bereits eine Analyse des Toxikologen Peter Clausing
gezeigt, dass auch die von der Industrie eingereichten Krebsstudien
mit Labormäusen falsch ausgewertet und dadurch signifikante
Krebsbefunde beim Tier verschleiert wurden. „Aufgefallen ist das
deshalb, weil zwei jener Mäusestudien auch von der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) ausgewertet wurden“, erklärt Helmut
Burtscher, Biochemiker bei GLOBAL 2000. „Im Gegensatz zum BfR
stellten die WHO-Experten in allen Krebsstudien mit Mäusen einen
signifikanten Anstieg von Tumoren fest.“
In seinem finalen Bewertungsbericht erkannte das BfR die Korrektheit
der WHO-Auswertung an und gab zu, die statistische Auswertung der
Industrie ungeprüft übernommen zu haben. An seiner Empfehlung,
Glyphosat als „nicht krebserregend“ einzustufen, hielt es dennoch
fest. Deshalb kritisierten fast 100 renommierte WissenschaftlerInnen
die Krebsbewertung des BfR in einem offenen Brief an die
EU-Kommission als „wissenschaftlich inakzeptabel“, „fundamental
fehlerhaft“ und „in die Irre führend“.
„In Anbetracht der zahlreichen nachgewiesenen Mängel im
Zulassungsverfahren entsteht fast zwangsläufig der Eindruck, dass
Behörden und Hersteller Hand in Hand arbeiten, um Glyphosat mit allen
Mitteln auf dem europäischen Markt zu halten“, erklärt Sophia
Guttenberger, Biologin und Referentin für Verbraucherschutz am
Umweltinstitut München. „Ein solches Vorgehen der Behörden wäre mit
ihrem gesetzlichen Auftrag keinesfalls zu vereinbaren. Deshalb muss
die Staatsanwaltschaft prüfen, ob sich die Verantwortlichen strafbar
gemacht haben,“ so Guttenberger weiter.
„Sollte es im Wiederzulassungsverfahren von Glyphosat zu
vorsätzlichen Manipulationen gekommen sei, um einen krebserregenden
Stoff durchzuschleusen, wäre das Betrug an 508 Millionen EU-Bürgern“,
stellt der Wiener Rechtsanwalt Dr. Josef Unterweger fest.
Aus diesem Grund bringt seine Kanzlei nun zusätzlich zu der von
GLOBAL 2000 bereits eingebrachten eine weitere Anzeige, auch bei der
Staatsanwaltschaft Wien, im Auftrag von sechs weiteren Organisationen
aus europäischen Mitgliedstaaten ein, darunter das Pesticide Action
Network (PAN) Germany, Générations Futures France, WeMove Europe, PAN
Europe, PAN UK und Nature & Progrès Belgique. Es erfolgt zudem eine
Eingabe bei der europäischen Betrugsbekämpfungsbehörde OLAF.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Gutachten Prof. Dr. med. Eberhard Greiser:
https://www.global2000.at/sites/global/files/Gutachten_Prof.Greiser_Glyphosat_Studien.pdf
Hintergrundpapier zu Mäusestudien:
https://www.global2000.at/sites/global/files/Hintergrundpapier_Glyphosat%20Mausstudien.pdf
Sachverhaltsdarstellung – Nachtragsanzeige:
https://www.global2000.at/sites/global/files/Sachverhaltsdarstellung_Nachtragsanzeige201604201650_0.pdf
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