Wien (OTS) - Am 19.1.2016 gab die gemeinnützige Stiftung „Stichting
Atrium Claim“ im Rahmen einer Pressekonferenz bekannt, dass mit
Atrium European Real Estate Ltd. (AERE) und Meinl Bank AG (Meinl) ein
Rahmenvertrag über die finale Bereinigung von Ansprüchen betroffener
Investoren geschlossen werden konnte.
Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass ein
Privatbeteiligtenanschluss im Ermittlungsverfahren 608 St 1/08w der
Staatsanwaltschaft Wien oder eine Klage gegen AERE und/oder Meinl bis
20.6.2014 eingebracht wurde.
Mit heutigem Stand haben 3541 Nutzer ihre Ansprüche berechnen lassen.
1.460 Angebote wurden abgegeben, dies entspricht einem
Kompensationsbetrag von € 10.813.975,24. Seit Mitte März 2016 wird
nach Prüfung der Richtigkeit die jeweilige Kompensation an betroffene
Investoren ausbezahlt.
Gerade in den letzten Tagen der heute ablaufenden Teilnahmefrist ist
die Zahl jener, die ihre Ansprüche im Zusammenhang mit Verlusten aus
Investitionen in Meinl European Land ohne Kosten bereinigen wollen,
sprunghaft angestiegen.
Der Vorstand der Stichting Atrium Claim hat daher die Verlängerung
der Teilnahmefrist um weitere 3 Monate einmalig durchgesetzt.
Sohin haben betroffene Investoren bis 17.07.2016 Zeit, sich online
auf www.atriumclaim.com zu registrieren und ihren Ersatzbetrag von
den insgesamt 60 Millionen von AERE und Meinl Bank AG zur Verfügung
gestellten Kompensationsfonds abzurufen. Diese neue Art der
Schadensbereinigung ohne weitere Kosten ist derzeit die einzige
Möglichkeit, um rasch und effizient eine Ersatzleistung für Ansprüche
aus dem Erwerb von MEL in den Jahren 2002 bis inklusive 2007 zu
erhalten. Der IVA - Interessensverband für Anleger unterstützt ebenso
diese revolutionäre Art des Sammelvergleiches und empfiehlt die
Teilnahme.
Die Stichting Atrium Claim hofft mit dieser Verlängerung der
Teilnahmefrist nunmehr allen betroffenen Investoren ausreichend
Möglichkeit zur Prüfung und Teilnahme an der Gesamtbereinigung zu
bieten.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | BRR