• 14.04.2016, 09:26:13
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NÖ Consilium: „ELGA – die Ruhe vor dem Sturm“, von Präsident Dr. Reisner, MSc

Bis Mitte 2016 startet ELGA in allen NÖ Krankenhäusern – Ärztekammerpräsident konkretisiert die Kritikpunkte

Utl.: Bis Mitte 2016 startet ELGA in allen NÖ Krankenhäusern –
Ärztekammerpräsident konkretisiert die Kritikpunkte =

Wien (OTS) - „ELGA – die Ruhe vor dem Sturm“ tituliert der Präsident
der NÖ Ärztekammer, Dr. Christoph Reisner, MSc, sein Editorial in der
April-Ausgabe des „Consilium“, dem offiziellen Organ der NÖ
Ärztekammer, das die Ärzte Niederösterreichs in den nächsten Tagen
erreichen wird. Ruhig war es in letzter Zeit rund um die
elektronische Gesundheitsakte ELGA, doch Präsident Reisner ist sich
sicher, diese Ruhe täuscht. An der Umsetzung der elektronischen
Gesundheitsakte in Niederösterreich wird von der ELGA GesmbH derzeit
intensiv gearbeitet. Ein Aufschrei der Entrüstung von Seiten der
Ärzteschaft in Wien und der Steiermark, wo mit der ELGA im Dezember
2015 in den Krankenhäusern gestartet wurde, ist bisher ausgeblieben.
Zu Unrecht, wie Präsident Reisner in vier Kritikpunkten
zusammenfasst.

Auf den ersten Blick ändert sich für die Ärztinnen und Ärzte in den
niederösterreichischen Krankenhäusern nicht viel. Schon bisher
speichern sie Befunde in einem krankenhausinternen
Datenerfassungssystem. In ELGA passiert vorerst nicht viel anderes.
Und da rückwirkend keine Daten in ELGA eingespielt werden, ist der
viel diskutierte und heftig umstrittene Datenakt vorerst auch noch
leer. ELGA ist damit zwar für den Patienten zum Betrachten seiner
Daten geeignet, als nützliches Arbeitsgerät für Ärzte allerdings
völlig ungeeignet.

Kritikpunkt 1: Speicherung der unstrukturierten Befunde im
pdf-Format

„Einen Befund unstrukturiert als pdf zu speichern, füllt zwar die
vorerst noch leere Gesundheitsakte eines Patienten. Solange aber eine
effektive Suche nach relevanten Daten in ELGA nicht gewährleistet
ist, bleibt es lediglich beim Befüllen eines Aktes oder einer
‚Daten-Schachtel‘“, stellt Reisner die Sinnhaftigkeit der derzeitigen
Vorgehensweise und den Mehrwert durch ELGA in Frage. „Derzeit werden
nur ärztliche und pflegerische Entlassungsbriefe mit relevanten
Labor- und Radiologieinformationen sowie ambulante Labor- und
Radiologiebefunde als pdf-Dateien in ELGA gespeichert. Bilder von
Röntgen-, MR-, CT- oder Ultraschalluntersuchungen werden hingegen
nicht gespeichert, auch keine Basisgesundheitsdaten wie Blutgruppe,
Allergien, Impfungen und Medikamentenunverträglichkeiten oder
Anamneseberichte. Genauso wenig werden medizinische Grunddaten wie
Cholesterin-, Blut- und Harnwerte erfasst und aufbereitet, um
Krankheitstrends zu erkennen.“

Kritikpunkt 2: Garantierte Verfügbarkeit von Daten nur zu
Kernzeiten

Die jüngste ELGA-Verordnung hält fest, dass die ELGA-Betreiber den
Datenspeicher und das Verweisregister nur von Montag bis Donnerstag
von 8:30 bis 16:30 und am Freitag von 8:30 bis 13:30 sicherzustellen
haben. Reisner: „Es versteht sich jedoch von selbst, dass wir
Ärztinnen und Ärzte auch außerhalb dieser Zeiten Patienten behandeln
und künftig mit ELGA arbeiten werden müssen.“

Kritikpunkt 3: Fehlende Datensicherheit

Auch wenn ELGA bereits seit letztem Jahr in Betrieb ist, ein
ELGA-Datenspeicher benötigt erst ab 1. Juli 2016 einen Nachweis zur
Datensicherheit. Auch über den 1. Juli 2016 hinaus müssen die in ELGA
gespeicherten Daten nicht verschlüsselt werden, lediglich der
Transport hat verschlüsselt zu erfolgen. „Die von der Politik und der
ELGA GesmbH hochgelobte Datensicherheit weist daher weiterhin große
Lücken auf“, beteuert Präsident Reisner.

Kritikpunkt 4: Situatives Opt-out, das heißt Streichung
einzelner Behandlungsdaten

Hinter dem sperrigen Begriff „situatives Opt-out“ versteckt sich die
gesetzlich geregelte Möglichkeit, der Aufnahme eines konkreten
Behandlungs- oder Betreuungsfalls in die Gesundheitsakte zu
widersprechen. „Dies bedeutet zwar eine Stärkung der Patientenrechte,
die damit verbundene Informationspflicht der Ärzte führt aber zu
einem beträchtlichen Mehraufwand in den Krankenhäusern. So müssen
Patienten in vier Fällen nachweislich und mündlich über ihr
Opt-out-Recht informiert werden: Bei psychiatrischen Hauptdiagnosen,
HIV-Infektionen, bei Schwangerschaftsabbrüchen und teilweise bei
genetischen Untersuchungen“, ergänzt Präsident Reisner. Auch hat der
Patient das Recht, über das Internet e-Befunde und Medikationsdaten
auszublenden. Die e-Medikation ist darüber hinaus der bislang einzige
getestete ELGA-Bereich mit katastrophalem Ergebnis. Die
Interaktionsprüfung, die eine zentrale Medikamentenverwaltung
gerechtfertigt hätte, wurde gestrichen.

Fahrplan bis 2022

Im ersten Halbjahr 2016 nehmen alle Krankenhäuser in Niederösterreich
ELGA in Betrieb, weiters die sieben Unfallkrankenhäuser der AUVA und
das Wiener Hanusch-Krankenhaus. Zug um Zug führen auch die
öffentlichen Spitäler der anderen Bundesländer ELGA ein. Im ersten
Halbjahr 2016 startet zudem die ELGA-Funktion „e-Medikation" im
Bezirk Deutschlandsberg in der Steiermark. Niedergelassene Ärztinnen
und Ärzte können ab Mitte 2016 und müssen ab Mitte 2017 teilnehmen,
nach derzeitigem Fahrplan gleichzeitig auch Kassenambulatorien und
Privatspitäler. Zahnärztinnen und Zahnärzte folgen 2022. Bis dahin
soll der Vollbetrieb umgesetzt sein.

„Österreichweit haben sich bereits 245.000 Menschen von ELGA
abgemeldet – ich bin sicher, es werden noch viele hinzukommen. Sollen
wir mit ELGA arbeiten, muss die Gesundheitsakte benutzerfreundlich
werden und rund um die Uhr verfügbar sein“, lautet das Fazit des
Präsidenten der NÖ Ärztekammer. „Aus heutiger Sicht bedeutet die
Umsetzung von ELGA aber, dass die behandelnden Ärztinnen und Ärzte
aufgrund der elektronischen Gesundheitsakte letztendlich kein
umfassendes Bild bekommen, was ja eigentlich die Stärke von ELGA sein
sollte.“

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