- 12.04.2016, 08:47:23
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- OTS0014 OTW0014
Existenzvernichtende Verwaltungsstrafen aufgrund von EU-Vorgaben: Welchen Handlungsspielraum hat der österreichische Gesetzgeber?
Wien, 12.4.2016 - Verwaltungsstrafen von bis zu € 5 Mio für Privatpersonen und bis zu € 15 Mio für Gesellschaften können existenzvernichtende Konsequenzen bedeuten.

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