- 06.04.2016, 13:26:43
- /
- OTS0157 OTW0157
2016: neue Verordnung ändert Abbruch und Verwertung am Bau
Recycling-Baustoffverordnung in der Praxis

Utl.: Recycling-Baustoffverordnung in der Praxis =
Wien (OTS) - Mit 1.1. trat die Recycling-Baustoffverordnung in Kraft:
Jeder Bauherr muss Schadstofferkundungen und Rückbaukonzepte für den
Abbruch beauftragen. Damit soll die Verwertung von Baurestmassen
erleichtert und die Qualität weiter gesteigert werden. Der
Österreichische Baustoff-Recycling Verband (BRV) zieht in einer
Fachtagung über das 1. Quartal Bilanz. Positiv ist die Neufestlegung
der Recycling-Baustoff-Produkte, die einen uneingeschränkten Einsatz
für jedermann ermöglichen. Der Gesetzgeber honoriert damit die
langjährigen Bestrebungen des BRV, Recycling-Baustoffe als
Qualitätsprodukte zu platzieren.
Weitere Bilder unter: http://www.apa-fotoservice.at/galerie/7639/
Bild(er) zu dieser Aussendung finden Sie im AOM / Originalbild-Service
sowie im OTS-Bildarchiv unter http://bild.ots.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF