• 06.04.2016, 13:26:43
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  • OTS0157 OTW0157

2016: neue Verordnung ändert Abbruch und Verwertung am Bau

Recycling-Baustoffverordnung in der Praxis

http://www.apa-fotoservice.at/galerie/7639/ Im Bild
v.l.n.r.: Thomas Kasper (PORR), Andreas Westermayer (Intergeo),
Christine Hochholdinger (BMLFUW), Andrea Bärenthaler (WKÖ), Evelyn
Wolfslehner (BMLFUW), Günter Gretzmacher (BRV)

Utl.: Recycling-Baustoffverordnung in der Praxis =

Wien (OTS) - Mit 1.1. trat die Recycling-Baustoffverordnung in Kraft:
Jeder Bauherr muss Schadstofferkundungen und Rückbaukonzepte für den
Abbruch beauftragen. Damit soll die Verwertung von Baurestmassen
erleichtert und die Qualität weiter gesteigert werden. Der
Österreichische Baustoff-Recycling Verband (BRV) zieht in einer
Fachtagung über das 1. Quartal Bilanz. Positiv ist die Neufestlegung
der Recycling-Baustoff-Produkte, die einen uneingeschränkten Einsatz
für jedermann ermöglichen. Der Gesetzgeber honoriert damit die
langjährigen Bestrebungen des BRV, Recycling-Baustoffe als
Qualitätsprodukte zu platzieren.

Weitere Bilder unter: http://www.apa-fotoservice.at/galerie/7639/

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