• 01.04.2016, 12:52:29
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Kärntner Volkspartei: Integrationsvereinbarung in Kärnten umsetzen

Integrationsvereinbarungen Vorarlberg und OÖ: Auch Kärnten braucht Vereinbarung. Wer im Land bleibt, hat Werte und Kultur zu leben. Gutachten bestätigt Verschärfung des Asylrechtes

Utl.: Integrationsvereinbarungen Vorarlberg und OÖ: Auch Kärnten
braucht Vereinbarung. Wer im Land bleibt, hat Werte und Kultur
zu leben. Gutachten bestätigt Verschärfung des Asylrechtes =

Klagenfurt (OTS) - „Wer in unser Land einwandert, muss wissen, dass
er in den Geltungsbereich unserer Gesetze, unserer Demokratie und
unserer Werte einwandert. Diese sind nicht verhandelbar, sondern sind
zu respektieren, anzuerkennen und zu leben“, betont heute VP-Chef
Christian Benger erneut!
"Ein friedliches Zusammenleben muss gesichert sein. Daher muss
künftig jeder, der Asylstatus erlangt und Zugang zu allen
Sozialleistungen und zum Arbeitsmarkt hat, eine
Integrationsvereinbarung unterzeichnen. Sie beinhaltet nicht nur
klare Regelungen, sondern sieht bei Nichteinhaltung Konsequenzen
vor", bekräftigt VP-Clubobmann Ferdinand Hueter die Forderung nach
der Umsetzung einer Integrationsvereinbarung, wie sie in anderen
Bundesländern bereits am Tisch liegt.

Vorarlberg habe eine solche Integrationsvereinbarung beschlossen, die
seit Mitte Februar von nahezu allen Asylberechtigten unterzeichnet
wurde. In Oberösterreich folgt der Beschluss für diese Vereinbarung
nun auf dem Fuß.

„Wer Asylstatus bekommt und Mindestsicherung bezieht, muss
verpflichtend Sprach- und Wertekurse absolvieren. Wenn nicht, erfolgt
die Kürzung der Sozialleistungen“, fasst Hueter die Anforderungen und
Konsequenzen der Integrationsvereinbarung zusammen. In Extremfällen,
wie einer Straffälligkeit, sieht die Vereinbarung auch die Beendigung
des Aufenthalts in unserem Land vor. Die Kärntner Volkspartei habe
das Integrationspapier in der Landesregierung bereits präsentiert.
„Auch Gemeinden können diese Integrationsvereinbarung beschließen.
Wir wollen unsere Heimat sichern und schützen. Dafür bedarf es klarer
Regeln“, betont Benger.

Diese Vorgangsweise werde auch vom jüngst vorgelegten
Rebhahn-Gutachten bestätigt. Darin werde deutlich, dass Österreich
sich aufgrund des Massenzustroms im Vergleich zu anderen
EU-Mitgliedsstaaten in einer Sonderlage befinde. Diese erlaube es
Verschärfungen bei der Mindestsicherung insbesondere für
Asylberechtigte vorzunehmen.
"Das Gutachten bestätigt die Möglichkeiten für Obergrenzen und für
die Kürzung der Sozialleistungen. Es muss ein friedliches
Zusammenleben gesichert sein. Dazu gehört schon einmal, dass
Einwanderern klar ist, dass sie in den Geltungsbereich unserer
Gesetze einwandern, dass sie die Gleichberechtigung von Mann und Frau
anerkennen und dass jegliche Gewalt Strafen zur Folge hat", erläutert
Hueter.

Inhaltlich gliedert sich die Integrationsvereinbarung in drei Teile:

1) Wichtige Grundregeln des Zusammenlebens: Dazu zählen insbesondere
die Regeln der Demokratie, das Gewaltverbot (auch in der Familie),
der Vorrang staatlicher Gesetze vor den Regeln einer Religion, das
Recht der Menschen auf Selbstbestimmung innerhalb des gesetzlichen
Rahmens, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie die
Schulpflicht für Mädchen und Buben

2) Die geforderten Integrationsleistungen: Das sind Spracherwerb,
Anerkennung der Gesetze und der hiesigen Lebensart sowie die
Bereitschaft zur Arbeit. Dementsprechend werden der verpflichtende
Besuch von Deutschkursen und von Werte- und Orientierungskursen sowie
die Teilnahme an Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen verlangt.

3) Klarstellung, dass der Verstoß gegen Gesetze oder die Verweigerung
von Integrationsmaßnahmen Sanktionen nach sich zieht. Das reicht von
Strafen über Leistungskürzungen (z.B. bei der Mindestsicherung) bis
hin zu "aufenthaltsbeendenden Maßnahmen".
Die Integrationsvereinbarung ist bei der Bezirkshauptmannschaft bei
der Beantragung der Mindestsicherung zu unterschreiben. Die
Einhaltung der Vereinbarung wird von der BH kontrolliert. Bei
Integrationsverweigerung ist eine stufenweise Sanktionierung
vorgesehen.
(Schluss)

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