• 24.03.2016, 10:00:01
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Oberhauser: Verbot von Wildtier-Kaufbörsen ab 1. April

Katzenkastration auch für Katzen in bäuerlicher Haltung

Utl.: Katzenkastration auch für Katzen in bäuerlicher Haltung =

Wien (OTS) - Tierschutzministerin Sabine Oberhauser hat wichtige
Verbesserungen für den Tierschutz erreicht. Kaufbörsen mit
Wildtieren, wie beispielsweise Schlangen, Spinnen, Papageien, etc.,
sind ab 1. April verboten und Katzen in bäuerlicher Haltung
unterliegen künftig ebenfalls der Kastrationspflicht. ****

Uninformierten Spontankäufe hintanhalten

Das Verbot von Wildtierbörsen dient dem Schutz der Tiere, da es
dadurch zu weniger Spontankäufen kommt. „Der Kauf eines Tieres will
gut überlegt sein. Tierhalterinnen und -halter haben eine
Verantwortung gegenüber ihren tierischen Mitbewohnern. Kaufbörsen
regen zu Spontankäufen an und uninformierte Spontankäufe führen
zwangsläufig zu mehr Tierleid, da sich die Käuferinnen und Käufer oft
nicht über die Haltungsbedingungen informieren. Daher werden die
Wildtierbörsen nun verboten“, erklärt die Tierschutzministerin.
Weiterhin erlaubt bleibt natürlich der Kauf von Wildtieren in Tier-
und Zoofachhandlungen, wo man sich ausführlich über die Bedürfnisse
der Tiere beraten lassen kann, sowie der Tausch bei Tauschbörsen.

Unkontrollierte Vermehrung von Katzen eindämmen

In der Vergangenheit ist es zu Missverständnissen bei der Pflicht der
Kastration von Katzen gekommen. Bisher war geregelt, dass jedes Tier
kastriert werden muss, wenn es sich auch draußen aufhält. Ausgenommen
waren reine Wohnungskatzen, Katzen, die zur Zucht verwendet werden,
sowie Katzen „in bäuerlicher Haltung“. Der Begriff „bäuerliche
Haltung“ wird nun gestrichen, so dass nur noch Wohnungskatzen und
Zuchtkatzen von der Kastrationspflicht ausgenommen sind. „Mit dieser
Klärung tragen wir dazu bei, unnötiges Tierleid zu verhindern.
Zahlreiche Katzenjunge landen in einem Tierheim oder werden
schlimmstenfalls sogar getötet, weil sich freilaufende Katzen
unkontrolliert paaren und die Besitzerinnen und Besitzer dann nicht
wissen, was sie mit den Jungtieren machen sollen. Mit der
Kastrationspflicht für alle freilaufenden Katzen wollen wir solche
Fälle künftig verhindern“, so Oberhauser. (Schluss)

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