• 22.03.2016, 15:57:57
  • /
  • OTS0180 OTW0180

Achte Auflage der europaweiten CMS M&A-Studie - Verkäufer bei M&A-Transaktionen weiterhin im Vorteil

Wien (OTS) - Die Verteilung von Risiken in der Vertragsgestaltung von
Fusionen und Übernahmen tendiert in Europa weiterhin eindeutig
zugunsten der Verkäuferseite. Wer ein Unternehmen veräußern will,
kann seine Positionen deutlich besser durchsetzen, lautet das Fazit
der achten CMS European M&A Study.

So gelang es den Verkäufern im vergangenen Jahr häufiger, niedrigere
Haftungshöchstgrenzen und kürzere Garantiefristen neben anderen
vorteilhaften Risikoverteilungsregelungen in Verträge einfließen zu
lassen. "Eine anhaltende Terrorgefahr, Zinsanstiege in den USA,
Chinas Wachstumsabkühlung und die Flüchtlingswelle - das Jahr 2015
war von vielen Unsicherheiten geprägt. Umso beachtlicher ist es, dass
der Anteil Europas am globalen M&A-Markt mit 25 Prozent konstant
geblieben ist", sagt Stefan Brunnschweiler, Partner bei CMS in Zürich
und Leiter der weltweiten CMS Corporate/M&A-Gruppe.

Für die Studie hat CMS 2.770 Transaktionen von nicht börsennotierten
öffentlichen und privaten Unternehmen, die CMS in den Jahren 2007 bis
2015 betreut hat, ausgewertet; davon entfielen 391 auf das vergangene
Jahr. "Die Studie gewährt einzigartige Einblicke in rechtliche
Regelungen von Unternehmens- und Anteilskaufverträgen, zieht
Vergleiche zwischen Europa und den USA und identifiziert relevante
Entwicklungen am Markt", sagt Peter Huber, Managing Partner und
Leiter des M&A-Bereichs von CMS in Wien.

Bei Transaktionen über € 100 Mio. häufiger Rücktrittsrechte
Erstmals wird in der diesjährigen Studie auch untersucht, inwieweit
bei einer M&A-Transaktion unterschiedliche Transaktionswerte auch zu
unterschiedlichen Regelungen führen. "Wir haben dabei beispielsweise
festgestellt, dass Käufer bei Transaktionen mit einem Volumen von
über 100 Millionen Euro weitaus häufiger noch ein Rücktrittsrecht vor
Vollzug der Transaktion durchsetzen können, als dies bei kleineren
Transaktionen der Fall ist.

Auch sind Regelungen zu festen Kaufpreisen bei Transaktionen mit
einem Wert über 100 Millionen Euro sehr viel häufiger anzutreffen,
als bei kleineren Transaktionen", erklärt Grub.

2015 Rekordjahr für M&A-Markt in Europa

Das Jahr 2015 war für den M&A-Markt in Europa nach Transaktionswerten
ein Rekordjahr. "Bei einer leicht rückläufigen Anzahl an
Transaktionen zeigt sich, dass Käufer hohe Preise zahlen mussten, um
sich Deals zu sichern", so Transaktionsexperte Alexander Rakosi,
Partner bei CMS in Wien . "Angesichts der hohen Bewertung von
Unternehmen haben Vertragsklauseln, die dem Käufer eine genaue
Abgrenzung und Überprüfung des zu zahlenden Kaufpreises ermöglichen,
wieder an Bedeutung gewonnen. Insbesondere
Kaufpreisanpassungsklauseln zum Vollzug einer Transaktion und
Earn-out*-Regelungen, bei denen der endgültige Kaufpreis von der
Entwicklung des Zielunternehmens abhängig ist, haben in der
Verbreitung zugenommen", so Rakosi. In deutschsprachigen Ländern
wurden Earn-out*-Klauseln sogar bei 25 Prozent der Deals vereinbart –
und damit häufiger als in allen anderen Regionen Europas.

Nichtsdestotrotz sind Verkäufer deutlich im Vorteil. Dafür spricht
die Zunahme verschiedener Regelungen, die für Verkäufer günstig sind.
Unter anderem ist der Anteil von Transaktionen, bei denen
Locked-Box*-Klauseln zur Anwendung kamen, von durchschnittlich 41
Prozent in den fünf Vorjahren auf 56 Prozent in 2015 gestiegen.
Darüber hinaus lag der Anteil der Deals mit Kaufpreisanpassungen in
2015 bei 49 Prozent und steigerte sich damit im Vergleich zu den
Vorjahren (43 Prozent) um sechs Prozent.

M&A-Verträge variieren nach Regionen

Nach wie vor lassen sich regionale Unterschiede in
Unternehmenskaufverträgen feststellen. So findet man in Frankreich
weiterhin die niedrigsten Haftungshöchstgrenzen, dafür aber lange
Verjährungsfristen für Garantieansprüche. In Mittel- und Osteuropa
werden Schiedsverfahren häufiger als in jeder anderen Region als
Mittel zur Streitbeilegung gewählt. Und im Vereinigten Königreich
wiederum sind höhere Schwellenwerte für Garantieverletzungen (sog. De
minimis*- und Basket*-Regelungen) am beliebtesten, obwohl die
Haftungshöchstgrenzen der Verkäufer hier höher als in anderen Ländern
sind. Die Transaktionen in deutschsprachigen Ländern bewegen sich,
was die meisten Aspekte der Risikoverteilung anbelangt, im
Mittelfeld.

Eine andere Dynamik ist dagegen bei Transaktionen in den USA zu
beobachten, insbesondere im Hinblick auf die Verbreitung von
Kaufpreisanpassungsklauseln – ihr Anteil lag in den Vereinigten
Staaten bei 86 Prozent, in Europa bei nur 49 Prozent.

Weitere wichtige Ergebnisse der CMS European M&A Study 2016:

• Der Anteil der Abschlüsse mit MAC*-Klauseln ist weiterhin gering.
Sie kommen bei nur 16 Prozent der in Europa getätigten Abschlüsse
vor, was im deutlichen Gegensatz zu den USA steht, wo die
überwiegende Mehrheit der Abschlüsse (91 Prozent) MAC-Klauseln
enthalten.

• Locked-Box*-Klauseln, bei denen der Kaufpreis meist basierend auf
den letzten verfügbaren geprüften Jahresabschlüssen festgelegt wird,
kommen am häufigsten bei großen Transaktionen zur Anwendung. Der
Mechanismus wird mittlerweile europaweit angewendet, in Südeuropa
sogar bei 75 Prozent der Transaktionen ohne Kaufpreisanpassung.

• Bei den Haftungshöchstgrenzen ist eine kontinuierlich rückläufige
Entwicklung festzustellen. Bei 58 Prozent der Transaktionen lag die
Haftungshöchstgrenze 2015 unter der Hälfte des Kaufpreises, gegenüber
50 Prozent im Durchschnitt der fünf Vorjahre.

• Die Verwendung von Earn-out*-Regelungen, bei denen der endgültige
Kaufpreis von der Entwicklung des Zielunternehmens abhängig ist, ist
in Europa im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen und liegt
bei 17 Prozent.

• De minimis*-Bestimmungen, bei deren Unterschreiten der Käufer keine
Gewährleistungsansprüche geltend machen kann, gehören mit einem
Anteil von 72 Prozent inzwischen zu den Standardklauseln. Im
Durchschnitt der fünf Vorjahre hatte der Anteil bei 64 Prozent
gelegen.

• Der Anteil an Basket*-Regelungen, die den Verkäufer über die De
minimis*-Schwellen hinaus vor Bagatellansprüchen schützen, ist erneut
gestiegen. Im Jahr 2015 wurden sie in 72 Prozent der Fälle
vereinbart, gegenüber 62 Prozent im Zeitraum 2010 – 2014.

• Den Käufern ist es in 2015 in 34 Prozent der Fälle gelungen, ihre
Haftung zu begrenzen. Im Vorjahr hatte der Anteil derer, die Wert auf
Absicherungen für Garantieansprüche* legen, bei 29 Prozent gelegen.

• Käufer und Verkäufer in CEE setzen bei Streitschlichtung am
liebsten auf Schiedsverfahren. In 72 Prozent der M&A-Deals, die 2015
in CEE abgeschlossen wurden, finden sich Schlichtungsklauseln, im
Vergleich zu nur 36 Prozent für den gesamten europäischen Raum. Die
Diskrepanz lässt sich darauf zurückführen, dass die Vertragsparteien
bestrebt sind, nicht im Blickpunkt der Öffentlichkeit zu stehen und
Gerichtsverfahren im CEE-Raum für ihre Länge und schwer
einschätzbaren Ausgänge bekannt sind.

Die komplette Studie ist für Journalistinnen und Journalisten auf
Anfrage erhältlich.

Ein Foto von Peter Huber und Alexander Rakosi finden Sie zur
kostenlosen Verwendung unter http://www.ots.at/redirect/Huber-Rakosi

*: siehe Glossar unter http://www.ots.at/redirect/Glossar

Diese sowie weitere Pressemitteilungen stehen Ihnen auf unserer
Homepage unter www.cms-rrh.com zum Download zur Verfügung.

Mehr Informationen über CMS Reich-Rohrwig Hainz und CMS finden Sie
unter www.cms-rrh.com/companyprofile.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | CMS

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel