• 19.03.2016, 14:45:02
  • /
  • OTS0055 OTW0055

4. Wiener Landtag (24)

Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird

Utl.: Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien
geändert wird =

Wien (OTS/RK) - Für LAbg Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP)sei die laufende
Landtagssitzung nicht nur ob ihrer ungewöhnlichen Länge „denkwürdig“,
sondern auch wegen des „Widerstands“ der Opposition gegen die
Änderung der Bauordnung. Vielen Abgeordneten sei es dabei um
„grundlegende Prinzipien“ gegangen. Sie hätten aufzeigen wollen, dass
durch den neuen Paragraphen die BürgerInnen in ihren Eigentumsrechten
eingeschränkt würden. Die SPÖ hätte sich hinsichtlich des Gesetzes
von ihrem Koalitionspartner „überrumpeln“ lassen und übergebe durch
die Bestimmungen des Paragraphen 71c nun der Verwaltung eine
„Generalvollmacht“. Ulm kritisierte ferner, dass das Gesetz nicht
anführe, wo die Flüchtlingsunterkünfte errichtet werden sollen.

LAbg Mag.a Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS)drückte zunächst allen
RednerInnen ihren „Respekt für ihr Durchhaltevermögen“ aus und befand
die 28-stündige Sitzung für „legitim“. Allerdings sei das Bild, das
dadurch an die Öffentlichkeit ging, „desaströs“. Der
„Hauptgeschädigte“ der Debatte sei „einmal mehr die Politik“ gewesen.
Damit meine sie aber nicht nur die „Inszenierung“ der FPÖ, der sie
„Showpolitik“ vorwarf, sondern auch die Stadtregierung, deren
Politik als Anlass für eine derartige Debatte gedient hätte. Dem
Initiativantrag zur Änderung der Bauordnung sei nämlich weder ein
Begutachtungsverfahren noch ein „öffentlicher Dialog“ vorausgegangen.
Betreffend den Inhalt des Änderungsgesetzes würden die NEOS
insbesondere den „Eingriff in die AnrainerInnenrechte“ bemängeln und
äußerten, wie die Freiheitlichen, „verfassungsrechtliche Bedenken“.

StR Dr. Michael Ludwig (SPÖ) wies darauf hin, dass der heutige Tag
auch im Zeichen der „Earth Hour“ stehe, die das Bewusstsein für eine
„effiziente Energiepolitik“ stärken solle. Über Effizienz müsse aber
auch hinsichtlich des „politischen Handelns“ gesprochen werden.
Ludwig verwies dabei auf Argumente in den Reden der FPÖ, die sich in
den vergangenen Stunden „mehrmals wiederholt“ hätten. Es mache Sinn,
in der Argumentation künftig „pointierter“ vorzugehen. Die Vorwürfe
der Opposition, durch die Bauordnungsänderung würden Menschen
„enteignet“ wies Ludwig zurück. Die Nachbarschaftsrechte würden
entgegen der Befürchtungen der Opposition erhalten bleiben, lediglich
in den ersten sechs Monaten nach Errichtung der Unterkünfte würden
diese kurzfristig aufgeschoben. Es bestehe außerdem keine Intentionen
seitens der Stadtregierung, in Wien die von der FPÖ befürchtete
Leerstandsabgabe einzuführen.

Die Forderungen der NEOS nach einer „sozialen Durchmischung“ in
den Flüchtlingsquartieren hieß Ludwig zwar gut, diese sei aufgrund
der aktuellen Bestimmungen der Bauordnung allerdings nicht möglich.
„Soziale Durchmischung“ könne aber in Holzbauwohnungen erreicht
werden. Dass die Verwaltung mit der Gesetzesänderung „mehr Macht“
bekomme, verneinte Ludwig ebenfalls. Die Maßnahmen seien notwendig,
um die aktuellen Herausforderungen bewältigen zu können. Die
Opposition brachte außerdem des Öfteren den Vorwurf der
Verfassungswidrigkeit der Gesetzesänderung ein. Ludwig sei sich
hingegen „sicher“, dass der Verfassungsgerichtshof keine Einwände
gegen die neuen Bestimmungen haben werde. Abschließend versicherte
Ludwig, dass es durch die Novelle zu keiner „Ghettobildung“ – wie von
der FPÖ befürchtet – kommen werde.

Abstimmung: Die Anträge der Opposition fanden keine Mehrheit.
Alle Gesetzesentwürfe, die zur Abstimmung standen, wurden in erster
und zweiter Lesung beschlossen, ausgenommen der Novelle zur
Bauordnung, die in erster Lesung mit den Regierungsstimmen
beschlossen wurde.

Der 4. Wiener Landtag endete um 14 Uhr.

(Schluss) sep

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NRK

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel