- 19.03.2016, 12:33:02
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4. Wiener Landtag (21)
Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird
Utl.: Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien
geändert wird =
Wien (OTS/RK) - LAbg Armin Blind (FPÖ) kündigte an, seine Partei
werde die Gesetztes-Änderung vor dem Verfassungsgerichtshof
anfechten. Der neue Pragraph 71c verletzte den Gleichheitsgrundsatz,
da dieser laut Blind zwei Gruppen von Bauvorhaben schaffe:
„privilegierte“ Bauvorhaben, wie die Schaffung neuer
Flüchtlingsquartiere, für die Auflagen der Bauordnung nicht gelten
würden. Denen gegenüber stünden jene von „Normalsterblichen“, die
sich den „sehr minutiösen Vorschriften“ und „dem Elan der Baupolizei“
unterwerfen müssten. Darüber hinaus kritisierte er angebliche
„Unschärfen“ in der Ausformulierung des Gesetzestextes. Dieser würde
die Stadtverwaltung dazu ermächtigen, weit mehr umzusetzen, als die
Regierungsparteien im Vorfeld als Anlass für das Gesetz genannt
hätten – nämlich die temporäre Unterbringung von Flüchtlingen. Dafür
würden Nachbarschaftsrechte und die Möglichkeit für Anrainer,
Einsprüche und ein Rechtsverfahren zu bestreiten, entzogen.
LAbg Stefan Berger (FPÖ) zeichnete den Weg des Gesetzesentwurfes
als Initiativ-Antrag nach. Er mutmaßte, dass der Antrag möglichst
rasch und „ohne viel Staub aufzuwirbeln“ durch den Landtag gebracht
werden sollte. Schon im zuständigen Wohnbauausschuss hätte sich
Berger eine intensivere Auseinandersetzung mit dem Entwurf gewünscht.
Die jetzige Vorlage bedeute eine, wie er wörtlich meinte, „Aushöhlung
des Rechtsstaates“.
Nach Ansicht von LAbg Mag. Gerald Ebinger (FPÖ) würde der
Initiativantrag die bestehende Bauordnung außer Kraft setzen.
Ankündigungen, den Paragraphen 71c „nur in Notsituationen“
anzuwenden, reichten ihm nicht. Denn das neue Gesetz würde die
Flächenwidmung und das Mitspracherecht außer Kraft setzen. Den
Regierungsparteien empfahl er diesbezüglich „Selbstreflexion“.
(Forts.) ato/hl
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