• 19.03.2016, 10:15:01
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VP-Benger legt Integrationsvereinbarung für Flüchtlinge vor

Asyl: Wer sich in Kärnten aufhält, muss Grundregeln des Zusammen-lebens akzeptieren und leben. Bei Nichteinhaltung Konsequenzen, Kärntner VP übernimmt Vorarlberger Modell

Utl.: Asyl: Wer sich in Kärnten aufhält, muss Grundregeln des
Zusammen-lebens akzeptieren und leben. Bei Nichteinhaltung
Konsequenzen, Kärntner VP übernimmt Vorarlberger Modell =

Klagenfurt (OTS) - „Wer in unser Land einwandert, muss wissen, dass
er in den Geltungsbereich unserer Gesetze, unserer Demokratie und
unserer Werte einwandert. Diese sind nicht verhandelbar, sondern sind
zu respektieren, anzuerkennen und zu leben“, betont heute VP-Chef
Christian Benger!
Neben Europäischer Lösungen gegen den Einwanderungsstrom gehe es auch
um den Umgang mit den Einwanderern im Land und um das
Sicherheitsgefühl der heimischen Bevölkerung.

„Wer den Asylstatus bekommt, muss eine Integrationsvereinbarung
unterschreiben, die die Grundregeln unseres Zusammenlebens klarstellt
und Konsequenzen bei Nichteinhaltung mit sich bringt“, hält Benger
heute fest. Er nehme sich Vorarlberg als Vorbild, wo eine
entsprechende Integrationsvereinbarung ausgearbeitet und im Landtag
beschlossen wurde. Sie gilt seit Jänner für anerkannte Flüchtlinge,
die sich in die Mindestsicherung befinden.

Die Integrationsvereinbarung umfasst eineinhalb Seiten und beschreibt
die Regeln unserer Demokratie ebenso wie die des familiären
Zusammenlebens in Österreich, vor allem auf das in Österreich
existierende Gewaltverbot. Außerdem ist in dem Papier der Vorrang
staatlicher Gesetze vor den Regeln der Religion erklärt und die
Gleichberechtigung von Männern und Frauen. „Wer Asylstatus bekommt,
von dem erwarten wir uns den Spracherwerb, die Aneignung von
Kenntnissen über die Grundwerte unserer Gesellschaft und die
Bereitschaft zur Arbeit“, so Benger im Klartext.

Die Integrationsvereinbarung beinhaltet auch Konsequenzen, wie die
Kürzung von sozialen Leistungen bei einer Verweigerung. „Wer im
ersten Jahr seines Aufenthalts bei uns keinen Deutschkurs macht, darf
nicht damit rechnen, dass er die vollen Leistungen unseres
Sozialstaates nützen kann“, betont Benger. Dabei geht es um die
Kürzung der Mindestsicherung, es kann aber bis hin zu Maßnahmen
führen, die den Aufenthalt beenden wie im Extremfall einer
Straffälligkeit.

Zur Logistik erklärt Benger: „Die Integrationsvereinbarung soll bei
den Bezirkshauptmannschaften in Deutsch und den Sprachen der
Flüchtlinge aufliegen und soll bei der Antragstellung auf
Mindestsicherung unterschrieben werden.“ Wer schon anerkannt ist,
müsse laut Benger die Vereinbarung nachträglich unterschreiben.

Auch Gemeinden können diese Integrationsvereinbarung beschließen.
„Wir wollen unsere Heimat sichern und ein friedliches Zusammenleben.
Dafür bedarf es klarer Regeln“, betont Benger. (Schluss)

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