• 17.03.2016, 13:17:39
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trend: Henry am Rückzug

Do & Co prüft, den Catering-Vertrag mit dem ÖBB wegen bürokratischer Schikanen zu beenden

Utl.: Do & Co prüft, den Catering-Vertrag mit dem ÖBB wegen
bürokratischer Schikanen zu beenden =

Wien (OTS) - Die Auseinandersetzung zwischen dem Gastronomiekonzern
Do & Co mit den Arbeitsinspektoren des Sozialministeriums und der
Dienstleistungsgewerkschaft vida spitzt sich zu. Wie der trend
erfuhr, lässt Do &Co gerade prüfen, ob und wie der Catering-Vertrag
mit den ÖBB „aus wichtigem Grund“ so schnell wie möglich gekündigt
werden kann. Dogudan bestätigt auf Anfrage: „Unter diesen
Rahmenbedingungen ist es nicht möglich, weiter zu machen. Wenn
normales Arbeiten illegal ist, dann muss man es halt bleiben lassen.“

Die Ankündigung ist eine Reaktion auf die Klagen, die das
Arbeitsinspektorat gegen Do & Co eingebracht hat. „Henry am Zug“,
eine Tochterfirma des Konzerns, bestreitet seit April 2012 das
Catering für die ÖBB und wurde jetzt wegen Verstößen gegen das
Arbeitszeitgesetz belangt. Der Arbeitsinspektor verlangt
Verwaltungsstrafen in Höhe von 1,3 Millionen Euro. „Diese Strafe
potenziert sich noch, wenn weitere angebliche Verstöße festgestellt
werden. Das kann und will ich unternehmerisch nicht mehr
verantworten“, ärgert sich Dogudan. Die Führung von
Do & Co überlegt deshalb, das Geschäft mit den ÖBB zu beenden.

Nachdem die Behörde eine Betriebsvereinbarung nicht anerkannte, wurde
von Do & Co ein neuer Kollektivvertrag für „Henry am Zug“ verlangt,
den aber ein Unternehmen bekanntlich nicht abschließen kann, sondern
nur die Wirtschaftskammer mit der Gewerkschaft. Dort scheint man es
aber nicht besonders eilig gehabt zu haben. Für Dogudan eine ziemlich
ausweglose Situation, „weil es niemand der Mühe wert findet,
Rahmenbedingungen zu schaffen, unter denen man einen Zug
bewirtschaften kann“. Den Vorwurf der Behörde, dass sich „Henry am
Zug durch die Nichteinhaltung des Arbeitsrechts beträchtliche Kosten
ersparen kann“, bestreitet er, weil er Überstunden samt Zuschlägen
zahle. Und er könne auch weder Listen führen, wann genau ein
Mitarbeiter im Zug seine Ruhezeit konsumiert, noch könne
vorschreiben, wo genau der Mitarbeiter das tut.

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