- 17.03.2016, 13:00:41
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Schiedsstelle der NÖ Ärztekammer löst zwei Drittel der Fälle ohne Entschädigungsempfehlung
Mehr als 100 Fälle pro Jahr werden von der Schiedsstelle verhandelt - großteils wird eine einvernehmliche Lösung erzielt
Utl.: Mehr als 100 Fälle pro Jahr werden von der Schiedsstelle
verhandelt - großteils wird eine einvernehmliche Lösung
erzielt =
Wien (OTS) - Die Patientenschiedsstelle als Einrichtung der NÖ
Ärztekammer wurde vor mehr als 25 Jahren im Interesse der
rechtsuchenden Patientinnen und Patienten, aber auch im Interesse der
Ärztinnen und Ärzte gegründet. Sie soll dabei helfen, Konflikte
außergerichtlich durch medizinische und rechtliche Prüfung zu
schlichten. „Ziel dieser Einrichtung ist es, den Patientinnen und
Patienten eine unbürokratische und kostenlose Möglichkeit zur
Verfolgung ihrer Ansprüche oder vermeintlichen Ansprüche zu eröffnen
und für beide Seiten außergerichtliche Lösungen zu finden. Unsere
Aufgabe dabei ist es, unbefriedigende Behandlungsergebnisse,
Missverständnisse, Kommunikations- oder Organisationsmängel, die
beispielsweise durch hohe Arbeitsbelastung entstehen können,
aufzuklären beziehungsweise zu beseitigen. Ist ein Patient zu Schaden
gekommen, soll er - zumindest finanziell - die Möglichkeit einer
unbürokratischen und schnellen Hilfe bekommen“, meint der Präsident
der NÖ Ärztekammer und ärztliche Leiter der Schiedsstelle, Dr.
Christoph Reisner, MSc.
Doppelt so viele Fälle können ohne Empfehlung für eine
finanzielle Entschädigung abgeschlossen werden
Das Verhältnis der positiv beziehungsweise negativ abgeschlossenen
Fälle liegt bei etwa einem Drittel zu zwei Dritteln. Damit wird etwa
doppelt so häufig keine Empfehlung für eine finanzielle Entschädigung
an die Haftpflichtversicherung des Krankenhauses oder des jeweiligen
Arztes ausgesprochen. „Häufig reicht für die Betroffenen die
Möglichkeit, auf neutralem Boden vor einem Richter und ärztlichen
Gutachter ihre Sichtweise darzulegen und dabei Missverständnisse zu
klären. Ärztliche Behandlungsfehler sind in der Realität die
Ausnahme“, so Präsident Dr. Reisner, MSc. „Kommt die Kommission zum
Schluss, dass es eine Entschädigung für einen Patienten geben soll,
ist diese dafür durchschnittlich höher als noch vor einigen Jahren.“
Schiedsstelle als kostenloses Service für Patienten
Hat ein Patient das Gefühl, dass er durch eine ärztliche Handlung
oder Unterlassung einen Schaden erlitten hat, kann er sich direkt an
die Schiedsstelle wenden. Es ist dabei unerheblich, ob das Problem im
Spital oder beim niedergelassenen Arzt aufgetreten ist. Für die
Einleitung eines Verfahrens reichen ein schriftlicher Antrag mit
einer Schilderung des Problems und das Beilegen vorhandener
Unterlagen wie Arztbriefe, Krankengeschichten oder Röntgenbilder.
Sämtliche Leistungen der Schiedsstellenkommission sind für die
Patienten kostenlos, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.
Anders als bei einem Gerichtsurteil gibt die Kommission lediglich
eine Empfehlung ab, die weder für die Versicherung noch den
geschädigten Patienten bindend ist. In der Regel jedoch orientieren
sich die Versicherungen an dem Ergebnis der Schiedsstelle und auch
die Patienten sind zumeist froh, sich den kostspieligen und
unangenehmen Weg zu Gericht sparen zu können. Sollte es trotz der
Bemühungen der Schiedsstelle zu keiner Einigung zwischen den
beteiligten Parteien kommen, kann immer noch Klage bei Gericht
eingebracht werden. Zivilrechtliche Verfahren sind jedoch
kostenintensiv und dauern oft sehr lange. Der Prozessausgang ist
ungewiss und birgt das Risiko, die gesamten Prozesskosten tragen zu
müssen.
Schiedsstellenkommission setzt sich aus Juristen und Ärzten
zusammen
Die Kommission ist mit zwei Juristen und zwei Ärzten besetzt, was für
ein ausgeglichenes Klima und für eine sehr gute Kommunikation unter
allen Beteiligten sorgt. „Vorsitzender der Schiedsstelle ist ein
Richter vom Oberlandesgericht Wien, die zweite Juristin ist eine
Richterin vom Landesgericht Wr. Neustadt. Als ärztliche Vertreter
sind der Vizepräsident der NÖ Ärztekammer, Dr. Gerrit Loibl, MSc, und
ich in der Kommission vertreten. Dazu kommen je nach Fall und
Notwendigkeit ärztliche Beisitzer. Mit dieser Besetzung ist die
Schiedsstelle in Niederösterreich auch im österreichweiten Vergleich
personell sehr gut ausgestattet“, meint Präsident Dr. Reisner, MSc,
abschließend.
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