- 17.03.2016, 08:24:29
- /
- OTS0009 OTW0009
Wiener Wettgesetz: Der Landtag soll morgen der einseitigen Marktmanipulation zustimmen.
Ausdrücklich beliebig interpretierbare Auflagen öffnen behördlicher Willkür (Stichwort Bananenrepublik) Tür und Tor!
Utl.: Ausdrücklich beliebig interpretierbare Auflagen öffnen
behördlicher Willkür (Stichwort Bananenrepublik) Tür und Tor! =
Wien (OTS) - Einmal mehr wird Jugend- und Konsumentenschutz ungeniert
als Feigenblatt missbraucht! Um dahinter schon wieder private und vor
allem finanzielle Einzelinteressen per Gesetz durchzuschmuggeln? Das
nächste Pfuschgesetz, diesmal wenigstens notifiziert, soll morgen im
Wiener Landtag beschlossen werden. Pfuschgesetz deshalb, weil es
gezielt keine klaren und einfachen Verhältnisse zum Vorteil und
Schutz der Konsumenten bringt. Stattdessen werden künstlich unnötige
Auslegungsprobleme und neue Wettbewerbswidrigkeiten geschaffen. Das
wird zu teuren Klagen bis hin zum Europäischen Gerichtshof führen.
Noch mehr Arbeitslose und wieder weniger Steuereinnahmen für Wien
sind damit ebenfalls vorprogrammiert. Dazu braucht man kein
besonderer Prophet sein.
In der Gewissheit, dass sich die Öffentlichkeit und Politikkollegen
sowieso mit der Materie nicht auskennen, wird ungeniert
herummanipuliert. Dass die letzte Pfusch-Novelle des Wiener
Wettgesetzes vom 7.7.2015 ein juristisches Fiasko auf Kosten der
Steuerzahler und der Betroffenen ist, wird sich von Fr. Stadtrat Sima
wie lange noch verheimlichen lassen?
Die Konsumenten werden natürlich erst recht noch schneller zu
attraktiven, ausländischen, Online Wettanbietern ausweichen und ihre
Wetten per Smartphone abschließen. Wer will schon sein
Freizeitverhalten und sehr umfangreiche persönlichen Details an die
Finanz und die Polizei weitergeleitet sehen? Genau das schreibt das
neue Wiener Wettgesetz, speziell für ausgesuchte Konkurrenten, vor!
Interessant ist auch die Frage, wer das Honorar für die Juristen
bezahlt hat, welche das Wettgesetz so eindeutig einseitig und vor
allem reparaturanfällig vorbereitet haben?
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AUT






