- 16.03.2016, 10:01:23
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Wer bei Autos am Kilometerstand manipuliert ist fällig!
Wien (OTS) - Was die Bundesinnung der Fahrzeugtechnik seit Jahren
fordert, wird mit der nächsten Novellierung des Kraftfahrgesetzes
Wirklichkeit. Manipulationen am Kilometerzähler sind künftig
strafbar. Es drohen Verwaltungsstrafen für Veränderungen am
Tachometer. Der Kilometerstand wird künftig bei der §57a-Überprüfung
durch die Werkstätte in einer eigenen Datenbank erfasst. Auch nach
Reparatur oder Tausch ist der tatsächliche Kilometerstand
wiederherzustellen.
KommR Friedrich Nagl, Bundesinnungsmeister der Fahrzeugtechnik,
begrüßt, dass damit eine alte Forderung der Bundesinnung im
Kraftfahrgesetz berücksichtigt wird: „Damit wird der Kilometerstand
durchgehend nachvollziehbar und kriminelle Handlungen um den Tacho,
der für mich ein Dokument des Fahrzeugs darstellt, unter Strafe
gestellt. Nicht nur, wenn durch die Manipulationen der Wert des
Fahrzeugs betrügerisch verändert werden soll, sondern auch, weil sich
die Trickserei auch auf die Verkehrssicherheit auswirkt, wenn
Reparaturen wie der Zahnriementausch nicht oder verspätet gemacht
werden und dadurch Motorschäden entstehen oder ein Unfall geschieht“.
Manipulationen des Kilometerstandes sollen durch die periodischen
Aufzeichnungen über Jahre erschwert und die gesetzliche
Verpflichtung, den tatsächlichen Kilometerstand nach Reparaturen oder
Tausch wiederherzustellen, eine lückenlose Dokumentation ergeben.
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