• 15.03.2016, 09:34:15
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ÖAMTC: Was man als Autofahrer in Europa mitführen muss (+ GRAFIK)

Ersatzlampen, Abschleppseil und Feuerlöscher – Mitführpflichten gelten auch für Mietwagen

Utl.: Ersatzlampen, Abschleppseil und Feuerlöscher –
Mitführpflichten gelten auch für Mietwagen =

Wien (OTS) - Ist man als Autolenker auf österreichischen Straßen
unterwegs, gehören Warnweste, Warndreieck und Verbandszeug zur
Pflichtausstattung im Fahrzeug. Fährt man ins Ausland, können im
jeweiligen Land andere Bestimmungen gelten. "Sinnvoll ist, sich vor
der Abfahrt über die jeweiligen Mitführpflichten des Landes zu
informieren – sonst drohen teilweise hohe Strafen. Außerdem wichtig:
Die gesetzlichen Bestimmungen gelten auch für Mietautos", erklärt
ÖAMTC-Touristikerin Kristina Tauer.
"Reisende sollten daher rechtzeitig überprüfen, ob das geliehene
Fahrzeug korrekt ausgestattet ist, denn bei einer Verkehrskontrolle
ist der Lenker verantwortlich und hat eine allfällige Strafe zu
bezahlen." Die Expertin liefert einen Überblick, was man in welchen
europäischen Ländern im Auto dabei haben sollte:

* Warnweste: Beim Thema Warnweste wird oftmals zwischen
Mitführpflicht und Tragepflicht unterschieden. Im Falle einer
Mitführpflicht ist der Fahrer gesetzlich verpflichtet, eine Warnweste
im Fahrzeug mitzuführen. Tragepflicht bedeutet, dass bei einem Unfall
oder einer Panne der Fahrer oder alle Fahrzeuginsassen verpflichtet
sind, eine Warnweste anzulegen, sobald sie das Auto verlassen. Sie
besteht in den meisten europäischen Ländern. "Eine Tragepflicht kann
allerdings unabhängig von einer Mitführpflicht verordnet sein. Dies
ist zum Beispiel in Italien, Bulgarien, Polen, Ungarn und Luxemburg
der Fall. Wird der Fahrzeuglenker hier ohne Warnweste gestoppt, ist
keine Strafe fällig. Hat er aber einen Unfall und legt beim Verlassen
des Fahrzeugs keine Warnweste an, muss er Strafe zahlen", ergänzt die
Club-Touristikerin.

* Warndreieck: In fast jedem europäischen Land gilt eine
Warndreieck-Pflicht. In einigen Ländern – zum Beispiel in der Türkei,
in Spanien und in Zypern – müssen sogar zwei Warndreiecke mitgeführt
werden. In Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien
gilt diese Vorschrift nur für Lenker von Gespannen.

* Ersatzlampenset: In Serbien, Montenegro, Tschechien, Kroatien,
Albanien und Frankreich ist das Mitführen von Ersatzlampen
vorgeschrieben. Die Vorschrift gilt jedoch nur für Leuchtmittel, die
man selbst austauschen kann – also nicht für Xenon- oder
LED-Leuchten. "Auch in anderen Ländern, in denen Licht am Tag
gesetzlich vorgeschrieben oder empfohlen ist, wird zur Mitnahme eines
Ersatzlampensets geraten", sagt die ÖAMTC-Expertin.

* Ersatzreifen: In der Slowakei, Tschechien, Ungarn, Montenegro,
Serbien und Spanien gehört ein Ersatzreifen zur verpflichtenden
Grundausstattung. Ist er nicht serienmäßig vorhanden, muss
stattdessen ein Reparaturset oder ein Reparaturspray mit an Bord
sein.

* Feuerlöscher: Ein Feuerlöscher ist unter anderem im Baltikum, in
Bulgarien, Griechenland, Montenegro, Polen, Rumänien, Russland und in
der Türkei Teil des mitzuführenden Sortiments. In Belgien müssen nur
im Land gemeldete Pkw einen Feuerlöscher mit an Bord haben – also
auch ein Mietwagen. In Dänemark, Norwegen, Schweden und Ungarn wird
die Mitnahme eines Feuerlöschers empfohlen.

* Grüne Versicherungskarte: In Albanien, Bosnien-Herzegowina, Belarus
(Weißrussland), Mazedonien, Montenegro, Moldau und der Ukraine ist
die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte vorgeschrieben. Doch auch
bei Reisen in andere Länder wird die Mitnahme empfohlen. Ebenfalls
mitführen sollten Reisende den Europäischen Unfallbericht, den man
kostenlos an jedem Stützpunkt des Clubs erhält.

Alle Mitführpflichten und weitere Verkehrsbestimmungen zu allen
Ländern der Welt unter www.oeamtc.at/laenderinfo.

Aviso an die Redaktionen: Eine Grafik zu dieser Aussendung gibt es
in der ÖAMTC-Mediathek unter www.oeamtc.at/presse.

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