• 14.03.2016, 14:54:23
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HETA-Gläubiger: Wegschauen ist keine Lösung - Politik muss sich endlich ihrer Verantwortung stellen

Wien (OTS) -
- Angebot ist gescheitert, weil an wirtschaftlicher und rechtlicher
Realität vorbei
- Je größer der FMA-Schuldenschnitt, desto höher Haftung Kärntens
- Jeder Tag ohne Lösung kostet Kärnten 1,5 Millionen Euro
- Weitere rechtliche Schritte der Gläubiger jetzt unausweichlich
- Gläubiger stehen weiterhin für faire und lösungsorientierte
Verhandlungen zur Verfügung – nur so kann weiterer Schaden verhindert
werden

Eine Mehrheit von HETA-Gläubigern, die insgesamt mehr als EUR 5 Mrd.
der vom Rückkaufangebot umfassten mündelsicheren Schuldtitel der HETA
ASSET RESOLUTION AG hält bzw. kontrolliert, bedauert, dass bis dato
keine gemeinsame Lösung für das HETA-Problem gefunden werden konnte.

Die Gläubiger unterstreichen, dass Kärnten sich seiner Verantwortung
bislang nicht gestellt hat und nie zu ernsthaften Verhandlungen
bereit war. Anders als Kärnten waren die Gläubiger zu jedem Zeitpunkt
offen, konstruktiv an einer gemeinsamen Lösung mitzuwirken.

Das bisherige Verhalten Kärntens belastet zunehmend auch das
Vertrauen internationaler Investoren in den österreichischen
Kapitalmarkt und österreichische Schuldner: Geringer werdende
Refinanzierungsmöglichkeiten und steigende Refinanzierungskosten in
Folge eines voranschreitenden Reputationsverlustes stellen schon
jetzt ein Problem für österreichische Banken, Versicherungen und
Bundesländer dar. Die so verursachten Mehrkosten würden künftig ein
Vielfaches dessen ausmachen, was derzeit für eine vollständige
Begleichung der HETA-Verbindlichkeiten notwendig wäre. Der
angekündigte Schuldenschnitt der Finanzmarktaufsicht (FMA) trifft in
erster Linie Kärnten: Je größer der Schuldenschnitt, desto höher die
Belastung für Kärnten aufgrund seiner gesetzlichen Ausfallshaftung.

Das Scheitern des Angebots und die mangelnde Verhandlungsbereitschaft
haben bereits zu höheren Kosten für Kärnten geführt. Allein im
letzten Jahr sind Zinsen von mehr als einer halben Milliarde Euro
aufgelaufen.

Die Gläubiger sind noch immer der Auffassung, dass die negativen
Folgen eines solchen, für ganz Österreich negativen Szenarios, auch
nach Scheitern des Rückkaufangebots durch gemeinsame Gespräche aller
Beteiligten begrenzt werden können. Sie stehen daher auch weiterhin
für faire und lösungsorientierte Verhandlungen zur Verfügung.

Weitere rechtliche Schritte der Gläubiger sind jetzt
unausweichlich

Zugleich zwingt die Weigerung Kärntens, ernsthafte Verhandlungen zur
Erreichung einer gemeinsamen Lösung aufzunehmen, inländische und
ausländische Gläubiger dazu, weitere rechtliche Schritte zu
ergreifen. So haben mehrere Investoren und Mitglieder der Ad-Hoc-
Gruppe heute Klage am Landesgericht Klagenfurt eingebracht, die
darauf abzielt, Kärnten zur Einhaltung seiner Verpflichtungen zu
bewegen.

Kärnten kann mehr leisten und muss sich seinen rechtlich
bindenden Verpflichtungen stellen

Die Gläubiger haben ihre Investitionen in mündelsichere Schuldtitel
vor allem im Vertrauen auf die rechtliche Bestandskraft der von
Kärnten geleisteten Garantie getätigt. Kärnten kann und muss sich
seinen rechtlich bindenden Verpflichtungen stellen, um zu einer
nachhaltigen Lösung beizutragen und weiteren Schaden von sich, den
restlichen Bundesländern, der Republik Österreich und
österreichischen Banken und Versicherungen sowie deren Kunden
abzuwenden. Alleine Erlöse aus der Verwertung eines Teils des
nicht-funktionskritischen Vermögens würden ausreichen, den
HETA-Ausfall größtenteils zu begleichen. Mit Hilfe der
Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA) und durch
finanzielle Anpassungen wäre Kärnten ohne Zweifel im Stande, seinen
Verpflichtungen in vollem Umfang nachzukommen.

Insolvenz würde Kärnten jahrzehntelang lähmen

Die von der österreichischen Politik offenbar aus rein taktischen
Gründen heraufbeschworene Insolvenz des Landes Kärnten ist in
höchstem Maße unverantwortlich. Die Oesterreichische Nationalbank
(OeNB) hat in einem Gutachten vom Jänner 2016 ausdrücklich vor einer
solchen gewarnt und betont, dass der damit verbundene
Vertrauensverlust in Landeshaftungen sowie die bereits erfolgten oder
noch zu erwartenden Ratingherabstufungen eine marktbasierte
Refinanzierung auf absehbare Zeit erschweren oder sogar de facto
unmöglich machen würden. Eine Insolvenz Kärntens wäre zudem der erste
Fall, in dem ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union einem seiner
Bundesländer bei der Abwendung der Zahlungsunfähigkeit nicht zur
Hilfe käme.

Ankündigungen eines Bundeslandes, bei einer klaren Rechtslage
betreffend Haftungen aus mündelsicheren Schuldtiteln
Rechtsstreitigkeiten in die Länge ziehen zu wollen, untergraben das
Vertrauen in den Wirtschaftsstandort Österreich.

Eine nachhaltige Lösung für den HETA-Komplex und die Haftungen
Kärntens kann nur in einem auf Augenhöhe geführten Dialog mit den
Gläubigern gelingen.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | EUP

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