• 11.03.2016, 10:49:34
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ANIMAL SPIRIT stellt Antrag auf Jagdfreistellung

ANIMAL SPIRIT als Tierschutzverein und Dr. Plank als Privatperson wollen den Wald um den Gnadenhof Hendlberg zu "jagdrechtlich befriedeten Bezirken" erklären lassen

Utl.: ANIMAL SPIRIT als Tierschutzverein und Dr. Plank als
Privatperson wollen den Wald um den Gnadenhof Hendlberg zu
"jagdrechtlich befriedeten Bezirken" erklären lassen =

Laaben (OTS) - Vor kurzem haben der Tierschutzverein ANIMAL SPIRIT
und dessen Obmann, Dr. Franz-Joseph Plank als Privatperson, bei der
Bezirkshauptmannschaft St. Pölten den Antrag eingebracht, die in
ihrem Besitz stehenden Waldgebiete rund um den Gnadenhof Hendlberg in
Klamm zu jagdrechtlich befriedeten Bezirken erklären zu lassen und
die Beendigung der Zwangsmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft
Brand-Laaben festzustellen. Dr. Plank zur Begründung dieses
Schrittes: “Es kann nicht sein, daß Waldbesitzer in der heutigen Zeit
immer noch das Jagen - und damit zwangsläufig auch das Quälen und
Morden der Tiere - auf ihrem Grund und Boden einfach so dulden müssen
und gegen ihren Willen Mitglied einer Jagdgenossenschaft sein müssen,
auch wenn sie deren Treiben zutiefst verabscheuen. In Deutschland
besteht schon länger die Möglichkeit, aus ethischen Gründen die
eigenen Grundstücke jagdfrei stellen zu lassen; hier hat der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein dementsprechendes
Urteil verkündet. Es ist hoch an der Zeit, daß diese Möglichkeit
endlich auch in Österreich geschaffen wird!”

Unterstützt werden ANIMAL SPIRIT und Dr. Plank dabei von Dr.
Christian Nittmann, der die “Initiative zur Abschaffung der Jagd”
(www.abschaffung-der-jagd.at) sowie die Bürgerinitiative
“Zwangsbejagung Ade” (www.zwangsbejagung-ade.at) ins Leben gerufen
hat, um Grundbesitzern bei den entsprechenden Anträgen rechtliche
Hilfe und Beratung zu bieten. Außerdem hat er im Internet eine breite
Sammlung von Informationen und Tatsachen zur Jagd und
wissenschaftliche Erkenntnisse zum angeblich unabdingbaren
Regulativum durch die Bejagung zusammengestellt.

Dr. Plank weiter: “Die ewige Behauptung von Seiten der Jäger, Jagd
sei ein schützenswertes, jahrtausendealtes Kulturgut und außerdem
notwendig, um den Wildbestand zu regulieren, ist nichts anderes als
eine Schutzbehauptung, um weiter ungestört einem blutigem, brutalen
Hobby nachgehen zu können, das durch das Töten einer unschuldigen
Kreatur nur der eigenen Befriedigung dient und außerdem die
Allgemeinheit gefährdet - gibt es bei der Jagd doch oft genug
Vorfälle mit Verletzten, wenn nicht sogar Toten! Ganz zu schweigen
von den ca. 40.000 Hunden und Katzen, die jedes Jahr schießwütigen
Jägern zum Opfer fallen. Wenn man bedenkt, daß der Gefährdungsbereich
eines Jagdgewehrs über 5 Kilometer (!) beträgt und wie nah an
Behausungen und Siedlungsräumen gejagt wird, fragt man sich, warum
dieser Irrsinn nicht schon längst verboten ist.”

Jetzt muß die Reaktion der Bezirkshauptmannschaft abgewartet werden,
um die weitere Vorgehensweise darauf abzustimmen. Jedenfalls werden
in Österreich immer mehr Anträge zur Jagdfreistellung eingebracht,
die Regierung muß darauf in absehbarer Zeit reagieren!

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | ANI

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