• 09.03.2016, 09:02:24
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Kaske zu Entsenderichtlinie: Chance vertan - der Berg hat gekreißt und eine Maus geboren

Wien (OTS) - „Was die EU Kommission seit langem und mit viel Trara
angekündigt hat, entspricht in keiner Form den Erwartungen“,
kritisiert AK Präsident Rudi Kaske die EU-Kommission: „An keiner
Stelle des vorgelegten Papiers gibt es einen Fortschritt im Kampf
gegen Lohn- und Sozialdumping.“ Wenn etwa vorgegeben wird, dass die
Mitgliedstaaten dazu verpflichtet werden, die Entsenderichtlinie auf
alle Branchen auszudehnen, „ist das nichts wirklich Neues, denn die
Möglichkeit besteht ja bereits jetzt dazu. Österreich hat davon
Gebrauch gemacht“, sagt Kaske. Somit hat diese Änderung „nicht den
geringsten Mehrwert.“ Auch die Begrenzung der Entsendung auf zwei
Jahre bewirkt praktisch nichts. Denn nur sehr wenige Entsendungen
dauern länger als zwei Jahre, und die Verpflichtung den
österreichischen Lohn zu zahlen besteht bereits unabhängig davon, ob
eine Entsendung vorliegt oder nicht. Aus Sicht Kaskes wurde wieder
eine Chance vertan, wirksame Maßnahmen gegen Scheinentsendungen und
unfairen Wettbewerb durch niedrigere Sozialversicherungsabgaben zu
ergreifen oder etwa eine klare Verpflichtung des Arbeitgebers
festzuschreiben, bei Entsendungen die Kosten für Reise, Unterkunft
und Verpflegung zu übernehmen: „Die Wettbewerbsverzerrungen bleiben
bestehen und werden noch verfestigt: Gegenüber den österreichischen
Unternehmen und gegenüber den hier arbeitenden Menschen.“ Von der
österreichischen Regierung verlangt Kaske vor allem die Verstärkung
der Kontrollen, insbesondere die personelle Aufstockung der
Finanzpolizei.

Die AK fordert:
+ Klares Bekenntnis zum Kampf gegen Sozialdumping: Die Kommission
vermeidet es im neuen Vorschlag ausdrücklich klarzustellen, dass der
Kampf gegen Sozialdumping eines der Ziele der Entsenderichtlinie ist.
Dies wäre aber ein wichtiges politisches Signal und würde helfen, die
Bestimmungen vor dem richtigen Hintergrund zu interpretieren.

+ Maßnahmen gegen Scheinentsendungen: Auf Grund der derzeitigen
Rechtslage sind den inländischen Sozialversicherungsträgern bei
Scheinentsendungen die Hände gebunden. Eine
Mindestbeschäftigungsdauer im Heimatland vor der Entsendung sowie
wirksame Möglichkeiten der Sozialversicherungsträger, falsche
Anmeldungen im Heimatland zu bekämpfen, würden helfen,
Scheinentsendungen hintanzuhalten.

+ Lohn, der bei Entsendungen zu zahlen ist, muss Grundlage für die
Sozialversicherungsbeiträge im Heimatland sein: Wenn im Fall von
Entsendungen nicht der (in vielen Fällen höhere) Entgeltanspruch am
Beschäftigungsort als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge
herangezogen wird, erleiden inländische Betriebe und
ArbeitnehmerInnen einen starken Wettbewerbsnachteil. Es sollte daher
bei Entsendungen verpflichtend der Entgeltanspruch am
Beschäftigungsort Grundlage für die Sozialversicherungsabgaben sein.

+ Verpflichtung des Arbeitgebers bei Entsendungen den
ArbeitnehmerInnen die Aufwendungen zu ersetzen: Die
Entsenderichtlinie sollte verpflichtend vorgeben, dass
ArbeitgeberInnen jedenfalls die Kosten der/s entsandten
Arbeitnehmers/in für Reise, Kost und Unterkunft zu übernehmen haben.
Allfällige Tricks, den ArbeitnehmerInnen diese Kosten aufzubürden,
könnten somit unterbunden werden.

+ Klarstellung, dass die Entsenderichtlinie auch im Verkehrssektor
zur Anwendung kommt: Obwohl die Entsenderichtlinie ausdrücklich nur
die Handelsmarine vom Geltungsbereich ausnimmt, wird die Anwendung
auf den Verkehrssektor von manchen Mitgliedstaaten in Abrede
gestellt. Eine Klarstellung wäre ein wichtiger Schritt um Lohndumping
auch in diesem Bereich zu bekämpfen.

+ Verstärkte Kontrollen: Neben den Änderungen auf europäischer Ebene
ist zu einer wirksamen Bekämpfung von Lohndumping die Aufstockung der
Kontrollbehörden notwendig. Insbesondere die Finanzpolizei muss von
500 auf 1000 MitarbeiterInnen massiv aufgestockt werden, um
Lohndumping bei den zunehmenden grenzüberschreitenden Entsendungen
wirksam zu bekämpfen.

+ Beschränkung der Subunternehmerketten: Bei der öffentlichen
Auftragsvergabe wurde auf Grund der letzten Novelle mehr Transparenz
bei Subvergaben geschaffen. Dies ist eine sinnvolle Maßnahme. Die
Wirksamkeit könnte jedoch noch wesentlich erhöht werden, wenn die
Subunternehmerkette beschränkt wird.

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