• 08.03.2016, 21:05:22
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Bundesrat kritisiert scharf neue Vorschläge der EU zu Internethandel

EU-Ausschuss sieht in neuerlichem Vorstoß eine Umgehung des abgelehnten EU-Kaufrechts und plant Mitteilung

Utl.: EU-Ausschuss sieht in neuerlichem Vorstoß eine Umgehung des
abgelehnten EU-Kaufrechts und plant Mitteilung =

Wien (PK) - Große Probleme orteten die Bundesrätinnen und Bundesräte
im heutigen EU-Ausschuss hinsichtlich der EU-Vorschläge zur
Harmonisierung der Bestimmungen im Bereich des elektronischen
Handels. Dieser ist in den vergangenen Jahren rasant gewachsen. Die
EU-Kommission hat daher eine Strategie für einen digitalen
Binnenmarkt angenommen, mit dem Ziel, durch die Harmonisierung der
unterschiedlichen Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten einen
besseren Zugang für KonsumentInnen und Unternehmen zu digitalen Waren
und Dienstleistungen in ganz Europa sicherzustellen. Betroffen sind
von diesem schwierigen und komplexen Thema unter anderem auch der
Verbraucherschutz und der Datenschutz. Der inhaltlich Bogen umspannt
weite Bereiche - von Spielen über Inhalte in Clouds bis hin zu
digitalen Dienstleistungen. Die EU erwartet sich durch die Umsetzung
der Maßnahmen auch ein zusätzliches Wachstumspotential, was die
Ausschussmitglieder nicht ganz nachvollziehen konnten.

Das Maßnahmenpaket ist Nachfolgeprojekt des Gemeinsamen Europäischen
Kaufrechts, das im Jahr 2011 von der Kommission vorgeschlagen, jedoch
aufgrund des massiven Widerstandes der Mitgliedstaaten im Rat -
darunter auch Österreich - zu Beginn des Jahres 2015 zurückgezogen
wurde. Der EU-Ausschuss des Bundesrats hatte dazu sogar eine
Subsidiaritätsrüge nach Brüssel abgeschickt. Stefan Schennach (S/W)
sprach daher auch von einer "Umgehung", denn das abgelehnte
europäische Kaufrecht soll nun durch die Hintertür wieder eingeführt
werden, so der Tenor. Laut Ausschussvorsitzendem Edgar Mayer (V/V)
geht es beim neuerlichen Vorstoß zwar nicht mehr um
Subsidiaritätsprobleme, vielmehr hegt man massive inhaltliche
Bedenken gegen die Vorlagen. Das Thema soll daher beim nächsten EU-
Ausschuss nochmals auf die Tagesordnung genommen werden, man plant,
eine kritische Mitteilung zu formulieren.

Die EU plant einheitliches Gewährleistungsrecht

In den Richtlinienentwürfen geht es zum einen "um bestimmte
vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte".
Dadurch sollen Vorschriften über die Vertragsmäßigkeit der digitalen
Inhalte, ferner über Rechte, die VerbraucherInnen bei nicht
vertragsgemäßen digitalen Inhalten zustehen, harmonisiert werden.
Ebenso ist vorgesehen, bestimmte Aspekte im Hinblick auf das Recht,
langfristige Verträge zu beenden, bzw. digitale Inhalte zu ändern, zu
vereinheitlichen. Ein Großteil dieser Regelungen sei im
österreichischen Gewährleistungsrecht abgedeckt, heißt es aus dem
Justizministerium.

Mit der Richtlinie über "bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des
Online-Warenhandels und anderer Formen des Fernabsatzes von Waren"
soll im Wesentlichen ein neues Gewährleistungsregime für den
Warenkauf im Fernabsatz eingeführt werden. Dadurch sollen
KonsumentInnen europaweit in den Genuss eines hohen
Verbraucherschutzniveaus kommen, wirbt die Kommission für den
Vorschlag, gleichzeitig will man es Unternehmen leichter machen,
Waren EU-weit zu verkaufen. Im Interesse der KonsumentInnen ist eine
Frist von zwei Jahren (bisher sechs Monate) vorgesehen, um Waren bei
auftretenden Mängeln zurückgeben zu können.

Die Kritik richtet sich vor allem gegen diese Vorlage. Man befürchtet
eine Zersplitterung des Gewährleistungsrechts, die Bestimmungen
würden große Probleme und unangemessene Rechtsfolgen nach sich
ziehen, befürchtet der zuständige Sektionschef des
Justizministeriums. Er zeigte sich auch nicht überzeugt davon, dass
das Ganze zu Gunsten der KonsumentInnen sein werde und sprach sich
für einen Verbraucherschutz "mit Augenmaß" aus.

Auch die Wirtschaftskammer lehnt das Gesetzespaket ab. Man brauche
keine Richtlinie über den digitalen Warenhandel, meinte die
Vertreterin der Wirtschaft und stellte die Befürchtung in den Raum,
die Kommission wolle letztendlich nicht nur den Online-Handel,
sondern den gesamten Handel erfassen. Die Vorschläge würden
gravierende Verschärfungen für die Unternehmen bringen, warnte sie,
Vertragsauflösungen sollen laut Entwurf auch bei kleinen Fehlern
möglich sein. Der Online-Handel sei derzeit ohnehin mit einem
Wirrwarr an Rechtsakten konfrontiert. Bevor man etwas Neues mache,
sollte man das Bestehende einmal evaluieren. Auch Bundesrat Eduard
Köck (V/N) warnte vor Belastungen vor allem für Kleinunternehmen und
Stefan Schennach (S/W) sieht insbesondere den Verkauf von Daten
äußerst kritisch. (Schluss EU-Ausschuss des Bundesrats) jan

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