- 08.03.2016, 16:34:55
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Entscheidung gegen die sofortige Sperre der nicht-bewilligten Umfahrungsstraße Schützen und gegen die Natur
Das Land Burgenland geht einen bedenklichen Weg im Rechtsschutz
Utl.: Das Land Burgenland geht einen bedenklichen Weg im
Rechtsschutz =
Schützen (OTS) - Der Verwaltungsgerichtshof hat erst kürzlich die
wasserrechtliche Bewilligung für die Umfahrung Schützen am Gebirge
aufgehoben.
Heute hat das Landesverwaltungsgericht Burgenland auf Antrag des
Landes Burgenland entschieden, dass den Rechtsmitteln der betroffenen
29 Grund- und Brunneneigentümer keine aufschiebende Wirkung zukommen
soll. Dieses Ergebnis war erwartet worden, nachdem das
Landes-Verwaltungsgericht traditionell der Landesverwaltung nahe
steht. Der Beschluss des Landesverwaltungsgerichtes Burgenland muss
noch genau analysiert werden - allerdings sind schon bei erster
Durchsicht einige wesentliche Widersprüche aufgefallen.
Die nicht-bewilligte Straße – obwohl die Beeinträchtigungen des
Grundwassers und der Oberflächenwässer auch nach Ansicht des
Verwaltungsgerichtshofes nicht geklärt ist – darf also weiter
betrieben werden. Die zuständige Richterin Mag. Luntzer hat in
dieser politisch sehr heiklen Sache gegen die Natur und die Menschen
entscheiden. Sie hat in ihrer Begründung zudem die Möglichkeit zur
ordentlichen Revision des Beschlusses vor dem
Bundes-Verwaltungsgerichtshof ausgeschossen und dem Land Burgenland
damit einen großen Gefallen getan. Zur Sanierung der vielen Bau- und
Planungsfehler des Ressorts Bieler hat das Land Burgenland daher
genügend Zeit.
Nach österreichischem Gesetz müssen Bauten (auch Straßen), die ohne
die notwendigen Bewilligungen errichtet werden, sofort außer Nutzung
gestellt werden. Das weiß im Burgenland jeder private „Häuslbauer“
aus eigener Erfahrung. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist nur
zulässig, wenn durch die Sperre eine besondere Gefährdung entstehen
würde. Das Land argumentierte, dass es bei sofortiger Sperre und
Verkehrsführung durch die Gemeinde zu einer massiven
„Verschlechterung der Verkehrssicherheit“ kommen würde. Bei der
Verhandlung ergab sich aus den vorgelegten Unterlagen, Statistiken
und Gutachten aber das Gegenteil: Die bestehende Ortsdurchfahrt
würde nach den Erfahrungen der letzten Jahre die Verkehrssicherheit
insgesamt wesentlich verbessern.
Auch konnten bei der Verhandlung vor dem Landesverwaltungsgericht
Burgenland die Vertreter des Landes keinen Beweis für die angeblich
16.000 bis 18.000 Fahrzeuge, die früher täglich durch Schützen
gerollt sein sollen, erbringen.
Die 29 Eigentümer sind weiterhin der festen Überzeugung, dass viele
starke Argumente für die sofortige Sperrung der Umfahrungsstraße B-50
sprechen. Die Rückführung des Verkehrs - der bei weitem nicht so
zahlreich ist, wie vom zuständigen Landesrat immer dargestellt - auf
die alte kleine Umfahrung in Schützen, ist ohne Probleme möglich und
würde gerade für die Bewohner von Schützen eine Reihe von
Erleichterungen bringen.
Nach Eingang dieser problematischen Entscheidung prüfen die Fachleute
jetzt die Anrufung des Bundes-Verwaltungsgerichtshofes.
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