• 08.03.2016, 11:24:19
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Ministerrat beschließt Verlängerung der Gerichtspraxis auf 7 Monate

Entwurf von Justizminister Brandstetter zum Rechtspraktikantengesetz sieht auch Anhebung des Ausbildungsbeitrags vor

Utl.: Entwurf von Justizminister Brandstetter zum
Rechtspraktikantengesetz sieht auch Anhebung des
Ausbildungsbeitrags vor =

Wien (OTS) - Heute wurde im Ministerrat die Novelle des
Rechtspraktikantengesetzes beschlossen, die nach den überwiegend
positiven Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren ohne nennenswerte
inhaltliche Änderungen eingebracht werden konnte. Der Entwurf von
Justizminister Wolfgang Brandstetter sieht vor, dass die derzeitige
Mindestdauer der Gerichtspraxis von fünf auf sieben Monate erhöht
werden soll. Durch die Verlängerung sollen Rechtspraktikantinnen und
Rechtspraktikanten künftig mehr Bereiche als bisher kennenlernen und
sich somit noch besser auf ihre berufliche Zukunft vorbereiten
können. Zudem sollen die Ausbildungsbeiträge im Sinne einer
leistungsgerechten Entlohnung auf das Niveau von
Verwaltungspraktikanten zu Beginn ihrer Tätigkeit angehoben werden.
Damit soll die Ausbildung für Rechtsberufe insgesamt noch stärker
ausgebaut und attraktiver gemacht werden. „Es ist mir persönlich ein
wichtiges Anliegen, die Qualität der Berufsausbildung angehender
Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte,
Notarinnen und Notare, sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
laufend zu optimieren. Deshalb halte ich diese Änderungen für
sinnvoll und freue mich über die überwiegend positiven Rückmeldungen
im Begutachtungsverfahren“, so Justizminister Brandstetter. In Kraft
treten sollen diese Neuerungen mit Jänner 2017.

Grundsätzlich hat jede Person, die ein rechtswissenschaftliches
Studium an einer österreichischen Universität abgeschlossen hat,
einen Rechtsanspruch auf die Gerichtspraxis. Verpflichtend müssen
diese jedoch angehende Richter, Staatsanwälte, Notare und
Rechtsanwälte absolvieren, da die Gerichtspraxis Teil ihrer
Berufsausbildung ist. Während der Gerichtspraxis sind die
Rechtspraktikanten in der Regel jeweils zwei bis drei Monate einem
Staatsanwalt oder einem Ausbildungsrichter aus dem Bereich Strafrecht
oder Zivilrecht an einem Bezirksgericht oder Landesgericht zugeteilt,
den sie bei der Arbeit unterstützen. Aufgrund der bisherigen
Ausbildungsdauer von fünf Monaten hatten Rechtspraktikanten daher die
Möglichkeit, zumindest zwei Stationen zu durchlaufen. Durch die
Verlängerung um zwei Monate sollen diese künftig Erfahrungen in noch
mehr Bereichen als bisher sammeln und im Gerichtsbetrieb universeller
eingesetzt werden können. Denn Ziel der Gerichtspraxis ist es, den
Rechtspraktikanten einen möglichst umfassenden Einblick in die Arbeit
bei Gericht zu gewähren und interessierte Absolventen auf ihre
spätere Tätigkeit entsprechend vorzubereiten. Die geplante Anhebung
der Ausbildungszeit von fünf auf sieben Monate soll jedoch keine
Auswirkungen auf die jeweilige Gesamt-Ausbildungszeit zum Richter,
Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt haben.

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