- 04.03.2016, 11:58:10
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AK Muhm: Finanzausgleich zwischen Ländern und Gemeinden ist Instrument der Feinsteuerung - 2
Wien (OTS) - "Die Transfers zwischen Ländern und Gemeinden sollten
ausschließlich der Feinsteuerung im Finanzausgleich dienen“, so
AK-Direktor Werner Muhm. Um die Finanzbeziehungen zwischen Ländern
und Gemeinden zu verbessern, ist es wichtig, darüber im Klaren zu
sein, welche Zwecke mit den Transfers verfolgt werden sollen. Die
Transfers zwischen Länder- und Gemeindeebene eignen sich zur
finanziellen Feinsteuerung (etwa für regionale Besonderheiten oder
außergewöhnliche Belastungen), jedoch nicht als generelle
Finanzierungsquelle für ganze Gebietskörperschaftsebenen.
Um einen funktionierenden Finanzausgleich zwischen Ländern und
Gemeinden zu sichern fordert die AK:
+ Transparentere Gestaltung der Länder- und Gemeindehaushalte sowie
der damit verbundenen Transferströme.
+ Reduktion der Transferströme zwischen Ländern und Gemeinden.
+ Unter der Devise „Geld folgt Aufgabe“: Zusammenführung von Ausgaben
und Aufgabenverantwortung im jeweiligen Bereich, wodurch ein direkter
Zusammenhang zwischen den finanziellen Ausgaben einer
Gebietskörperschaft und den damit verbundenen Leistungen an die
BürgerInnen bewirkt wird.
+ Eindämmung der Umlagenzahlungen der Gemeinden an die Bundesländer,
jedenfalls aber Herstellung eines Bezuges zwischen den Ausgaben der
Länder in einem bestimmten Bereich und den entsprechenden
Umlagezahlungen.
+ Vereinheitlichung der Buchungspraxis sowie bundesweite Definitionen
von Transferzahlungen (Zwecke der Transfers müssen klar sein).
+ Entlastung der Städte, damit mehr Spielraum für zentralörtliche
Aufgaben bleibt
(Schluss)
SERVICE: Die KDZ-Studie „Länder-Gemeinde-Transferverflechtungen“
finden Sie unter http://wien.arbeiterkammer.at/finanzausgleich
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