• 04.03.2016, 11:00:01
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  • OTS0086 OTW0086

Presseaussendung vom 4. März 2016 zur drohenden Sperre des Süßenbrunner Badeteichs

Wien (OTS) - Die Stiftung „Theresianische Akademie“ ist Eigentümerin
des kleinen Süßenbrunner Schotterteiches (KG 01668 EZ 667, Grdstk.Nr.
151/2) und gleichzeitig Erhalter eines Schulcampus in Wien-Wieden.

In der Zeit von 1975 bis 2004 hat die Gemeinde Wien, vertreten durch
die MA 42, Stadtgartenamt, den kleinen Schotterteich einschließlich
Ufergelände gepachtet, Pachtzins bezahlt und der Bevölkerung als
Freizeitareal zur Verfügung gestellt. Der Vertrag wurde seitens der
MA 42 mit Schreiben vom 2.12. 2003 zum Jahresende 2004 gekündigt.

Seit diesem Zeitpunkt stellt die Stiftung „Theresianische Akademie“
den Schotterteich und die umliegenden Flächen als Erholungsgebiet
unentgeltlich der Bevölkerung zur Verfügung. Dieses Entgegenkommen
der Stiftung „Theresianische Akademie“ bedingt aber, dass auf Grund
der Gesetzeslage die Stiftung „Theresianische Akademie“ für alle
Schäden (Personenschäden) haftet und für die Kosten der Baumpflege,
Entsorgung von illegal abgelagertem Müll, Grundsteuer etc. aufkommen
muss.

Die Stiftung wäre grundsätzlich bereit, diese Liegenschaft auch
weiterhin (bis auf Widerruf) der Bevölkerung kostenlos zur Verfügung
zu stellen, kann aber die damit verbundenen Aufwendungen und die
Haftung nicht länger übernehmen: Diese Kosten sind gegenüber unseren
Kunden (Eltern der SchülerInnen) nicht begründbar. Um ihrem
Stiftungszweck „Führung von Bildungseinrichtungen“ gerecht werden zu
können, muss die Stiftung lt. ihren Statuten wirtschaftlich agieren.

Da alle bisherigen Versuche mit den unten angeführten öffentlichen
Stellen und Verantwortlichen, eine einvernehmliche Lösung für dieses
Areal zu finden, gescheitert sind, ersuchen wir um Verständnis, dass
die Nutzung dieses Areals durch die Bevölkerung nicht mehr gestattet
werden kann.

Wir bedauern diesen Schritt setzen zu müssen, hoffen aber weiterhin
eine Einigung mit den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Wien zu
erreichen.

Befasst wurden bisher:
Bürgermeister Dr. Michael HÄUPL,
Magistratsdirektion Wien
Bezirksvorstehung des 22. Wiener Gemeindebezirkes
MA 42 – Wiener Stadtgärten
MA 49 - Forstamt und Landwirtschaftsbetrieb
MA 69 – Liegenschaftsverwaltung

Soeben wurden wir telefonisch von der MA 42 kontaktiert, die nun in
Verhandlungen für eine Nutzungsvereinbarung eintreten möchte. Wir
nehmen das Angebot an.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

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