• 02.03.2016, 09:14:21
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Skandal: Rehe im Gatter, die aus Angst vor Hunden gegen Zaun springen, keine Tierquälerei?

VGT fragt Justizministerium: Film von Gatterrehen während der Schonzeit, die sich aus Todesangst verletzen, sei laut Staatsanwältin „kein Anfangsverdacht“ für Tierquälerei

Utl.: VGT fragt Justizministerium: Film von Gatterrehen während der
Schonzeit, die sich aus Todesangst verletzen, sei laut
Staatsanwältin „kein Anfangsverdacht“ für Tierquälerei =

Wien (OTS) - Erstmals in der letzten Jagdsaison hat eine
Tierschutzorganisation zahlreiche Gatterjagden dokumentieren und an
die Öffentlichkeit bringen können. Besonders dramatisch war dabei
jene Treibjagd im Gatter mittels Jagdhundemeuten und Treiberkolonnen
in Ernstbrunn, bei der insgesamt 3 Rehe während ihrer Schonzeit so in
Todesangst versetzt wurden, dass sie immer wieder gegen den
Gatterzaun sprangen und sich dabei schwer verletzten. Den
VGT-AktivistInnen gelang es, diese Tierquälereien zu filmen.
Zusätzlich wurde dokumentiert, dass ein angeschossenes Wildschwein im
Jagdgatter stundenlang von bellenden Jagdhunden bedrängt wurde, ohne
dass Menschen eingegriffen hätten. Das gesamte Beweismaterial wurde
damals der Staatsanwaltschaft übergeben. Diese stellte nun das
Ermittlungsverfahren mangels „Anfangsverdacht“ einfach ein, ohne auch
nur einen Zeugen zu befragen. Deshalb wendet sich der VGT jetzt an
das Justizministerium mit einer Anfrage, warum hier kein
Anfangsverdacht für eine Tierquälerei gesehen wird. Siehe Martin
Balluchs Blog:http://tinyurl.com/hxdwwql

VGT-Obmann Martin Balluch war Augenzeuge: „Ich habe in meinen über 30
Jahren Tierschutzarbeit selten eine solche Tierquälerei gesehen, wie
an diesem Tag in diesem Jagdgatter. Die verzweifelten Rehe schnitten
sich das Gesicht auf und riskierten weitere Verletzungen, weil sie
derart in Panik waren, um den bellenden Hunden zu entkommen. So darf
man keinesfalls mit einem gefangenen Tier umgehen! Sowohl ein
vorgelegtes wissenschaftliches Gutachten als auch die Aussagen der
steirischen Tierschutzombudsfrau zeigen, dass solche Treibjagden im
Gatter Tierquälerei nach dem Strafgesetzbuch sind. Die Jagd ist vom
Strafrecht nicht ausgenommen. Warum also wurde das nicht verfolgt?
Die Narrenfreiheit der Gatterjägerschaft muss ein Ende haben!“

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VGT

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