- 29.02.2016, 09:13:32
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Brokerjet - Erste Bank zahlt Depotübertragungsgebühren zurück
Wien (OTS/VKI) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im
Auftrag des Sozialministeriums eine Klausel betreffend die
Depotübertragungsgebühren des Brokerjet-Services der Erste Bank
abgemahnt. Der Konflikt konnte nunmehr beigelegt werden. Die
Depotübertragungsgebühren ehemaliger Brokerjet-Kunden, die zu einer
Drittbank gewechselt haben, werden vollständig erstattet.
Voraussetzung ist, dass die Gebühren nicht von der Fremdbank ersetzt
wurden.
Hintergrund der Abmahnung war der Umstand, dass die Erste Bank das
Brokerjet-Service für Wertpapierkunden im Juli 2015 aufkündigte.
Kunden, welche ihre Depotbestände in der Folge auf ein Depot
außerhalb des Sparkassen-Sektors übertragen wollten, wurde eine
Gebühr von EUR 15,32 (inklusive USt.) pro Wertpapierposition
verrechnete. Der VKI hielt diese Vorgehensweise, welche sich auf eine
Klausel des Brokerjet-Konditionenblattes stützte, für unzulässig und
mahnte diese Klausel ab.
Die Erste Bank einigte sich nunmehr mit dem VKI darauf, sich nicht
mehr auf die abgemahnte oder sinngleiche Klauseln in Verbindung mit
Depotübertragungsgebühren bei Brokerjet zu berufen. Zusätzlich
verpflichtet sich die Erste Bank, die nach dem 13.07.2015 den Kunden
verrechneten Depotübertragungsgebühren zurückzuerstatten, sofern den
Kunden die Gebühren nicht bereits durch die Empfängerbank
gutgeschrieben wurden (z.B. in Form einer Gutschrift bei
Depoteröffnung).
Ehemalige Brokerjet-Kunden können ihre Anträge auf Rückerstattung der
Depotübertragungsspesen bei der Erste Bank ab 01.03.2016 online
einbringen.
Das Formular zur Beauftragung der Rückerstattung der
Übertragungsspesen ist ab dem 1.3.2016 auf folgender Website zu
finden: www.erstebank.at/brokerjet.
Die Geltendmachung von Schäden aus einer verzögerten oder (teilweise)
nicht durchgeführten Übertragung ist damit nicht ausgeschlossen. Ob
Ansprüche in diesem Zusammenhang denkbar sind, muss im Einzelfall
geprüft werden. Reine Unannehmlichkeiten durch eine verzögerte
Depotübertragung sind nicht ersatzfähig.
Durch die Einigung mit der Erste Bank konnte aber zumindest eine
Lösung hinsichtlich der Depotübertragungsgebühr erreicht werden. Das
ist hinsichtlich jener Kunden erfreulich, denen diese Gebühren nicht
bereits ersetzt wurden.
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