- 26.02.2016, 12:26:46
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Kurswechsel im Stiftungswesen JETZT
25 – 30 Privatstiftungen transferierten knapp vor Jahreswechsel geschätzte drei bis fünf Milliarden Euro nach Liechtenstein. Was nun?
Utl.: 25 – 30 Privatstiftungen transferierten knapp vor
Jahreswechsel geschätzte drei bis fünf Milliarden Euro nach
Liechtenstein. Was nun? =
Wien (OTS) - Der Abgang von Kapital ins Ausland schmerzt. Der
Vertrauensentzug der Stifter in die österreichische Gesetzgebung tut
mindestens genauso weh, wahr ist aber: Um Vermögen im Land zu halten,
müssen wir mehr Verbindlichkeit, Rechtssicherheit und
Gestaltungsspielraum bieten.
Weitsichtige Gesetzgebung statt kurzsichtiger Besteuerung
Die abgewanderten Stiftungen haben der Republik Österreich 75 Mio.
Euro an Strafsteuer hinterlassen. „Das ist kein Anlass zur Freude,
sondern ein Aufruf zu handeln“, konstatiert Petra Navara,
Geschäftsführerin des Verbandes für gemeinnütziges Stiften.
Während das Gemeinnützigkeitsgesetz Bewegung in die Stiftungsszene
bringt, bremst der Umgang mit dem Privatstiftungsgesetz (PSt). 1993
kaum in Kraft gesetzt, folgten steuerrechtliche Anpassungen in
zweistelliger Zahl – jeweils nachteilig für die Stiftungen.
„(Potenzielle) Stifter brauchen politisches Commitment,
Rechtssicherheit und mehr Gestaltungsspielraum, dann ist Österreich
als Anlage- und vor allem Aktionsstandort interessanter als die
Nachbarstaaten“, ist Navara überzeugt. „Wenn wir Stiftungen
vernachlässigen und geringschätzen, werden weitere Milliarden
verloren gehen.“
Privatnützig UND gemeinnützig
Mit dem Inkrafttreten des neuen Gemeinnützigkeitsgesetzes (BStFG) zu
Jahresbeginn sind für auch für Privatstiftungen Anreize geboten,
aktiv Projekte und Innovationen der Zivilgesellschaft zu
unterstützen. „Wir brauchen sie, um alternative und zukunftsweisende
Lösungsansätze für anstehende Probleme zu finden und uns als
Gesellschaft weiterzuentwickeln“, erklärt Navara.
Durch Zustiften oder in Substiftungen kann beinahe jede Stiftung
(sofern die Stiftungsurkunde das zulässt) gemeinnützig tätig werden –
im Sozialwesen, in Bildung oder Gesundheit, Wissenschaft und
Forschung, Kunst und Kultur, …. Ein unbürokratischer Gründungsakt und
umfassende steuerliche Erleichterungen eröffnen viele Optionen gute
Ideen umzusetzen.
Österreich verliert mit abwandernden Stiftungen nicht nur Bankkunden
und ihr Vermögen. „Wir verlieren Kapital, mit dem Zukunft gestaltet
werden kann“, bedauert Navara.
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