Puchebner schlägt wohnrechtsübergreifende jährliche Indizierung vor
Utl.: Puchebner schlägt wohnrechtsübergreifende jährliche
Indizierung vor =
St. Pölten (OTS) - „Die heute im Nationalrat zur Beschlussfassung
anstehende Aussetzung der Valorisierung von Richtwertmieten wird 2017
nur einen umso höheren Mietzinssprung bringen“, bedauert
Mieterbundpräsident Helmut Puchebner die kurzsichtige Entscheidung
einer großen Mehrheit im Nationalrat, der für die betroffenen Mieter
dann im nächsten Jahr eine große Kostenbelastung darstellt, weil
diese nicht mit der zu erwartenden bescheiden ausfallenden
Lohnsteigerung aufgrund niedriger Inflation kompensiert werden kann.
Doch ist davon eine große Mehrheit der Mieter gar nicht betroffen,
weil nur nach dem 1. März 1994 abgeschlossene Mietverträge im Altbau
– nämlich errichtet vor 8. Mai 1945 –dem Richtwertsystem unterliegen,
rückt Puchebner die übertriebenen Jubelmeldungen der Arbeiterkammer
und Co zurecht.
Eine weitaus sozial verträglichere Lösung sieht der ÖMB-Präsident in
einer jährlichen Mietzins-Valorisierung für alle Wohnrechtsbereiche,
die auch für Vermieter eine berechenbarere Basis für ihre
Investitionstätigkeit bilden würde.
Vorbild dieser Regelung ist die mit der WGG-Novelle 2016 erzielte
Glättung der gefürchteten Sprünge bei der Einhebung des Erhaltungs-
und Verbesserungsbeitrages, erläutert Helmut Puchebner und hält die
jährliche minimale Anhebung für alle Mieter als die erträglichere
Variante einer Wertanpassung.
Den vielen Wohnungssuchenden wäre aufgrund des knappen
Wohnungsangebot mit einem Maßnahmenpaket, das entsprechende Anreize
für Investitionen in den Wohnungsneubau und auch in die
Wohnhaussanierung – um absichtliche Leerstände zu reduzieren- setzt,
mehr gedient gewesen, mahnt der Mieterbundpräsident abschließend
weitere preisdämpfende Schritte für Leistbares Wohnen von der Politik
ein.
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