• 23.02.2016, 08:33:31
  • /
  • OTS0011 OTW0011

Anfechtung der Betriebsratswahl bei TAKKO Österreich

Wien (OTS) - Bei Takko Österreich hat am 16. Dezember 2015 eine
Betriebsratswahl stattgefunden. Die Unternehmensleitung von TAKKO
Österreich stand und steht der Wahl positiv gegenüber und hat allen
Wahlberechtigten bezahlte Freizeit für die Abgabe ihrer Stimmen
gewährt. Mittlerweile wurden bereits erste Gespräche zwischen
Geschäftsleitung und dem gewählten Betriebsrat zur konstruktiven
sozialpartnerschaftlichen Zusammenarbeit aufgenommen.

Mit der nunmehr von der GPA initiierten Wahlanfechtung soll der
gewählte Betriebsrat wieder enthoben werden. TAKKO Österreich ist an
diesem vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien geführten Verfahren
nicht beteiligt. Die Geschäftsführung von TAKKO Österreich ist über
die von der GPA erhobenen Anschuldigungen in diesem Zusammenhang aber
sehr überrascht. „Wir hätten uns eher vorgestellt, dass die
Gewerkschaft den gewählten Betriebsrat unterstützt, als ihm jetzt den
Boden unter den Füßen wegzuziehen. Diese Vorgehensweise verwundert
doch sehr und schafft Verunsicherung in der Belegschaft“, so ein
Unternehmenssprecher.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel