• 13.02.2016, 19:15:19
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ÖFB-Präsident Leo Windtner verliert Prozess gegen ÖSTERREICH

Prozess um FIFA-Zahlung an Windtner-Verein. Richter bestätigt: Geldfluss „dubios“ – Urteil nicht rechtskräftig

Utl.: Prozess um FIFA-Zahlung an Windtner-Verein. Richter bestätigt:
Geldfluss „dubios“ – Urteil nicht rechtskräftig =

Wien (OTS) - ÖFB-Präsident Leo Windtner hat ein Gerichtsverfahren
gegen die Tageszeitung ÖSTERREICH in erster Instanz verloren, in dem
er den Erhalt von 100.000 Dollar von der FIFA erklären wollte. Der
Richter sprach in seiner Urteilsbegründung von „dubiosen Geldflüssen“
an Windtner.

ÖSTERREICH hatte im Mai vorigen Jahres von Vorwürfen gegen Windtner
berichtet. Dieser hätte kurz vor der Wiederwahl von FIFA-Präsident
Sepp Blatter eine aufklärungswürdige Zahlung von 100.000 Dollar für
den von ihm unterstützten Verein „Hope for future“, ein Hilfsprojekt
in Afrika, erhalten.

Windtner klagte. Doch das Verfahren vor dem Wiener Landesgericht für
Strafsachen zeigte die Richtigkeit der ÖSTERREICH-Berichterstattung.
Es stellte sich heraus, dass Windtner die 100.000-Dollar-Förderung
der FIFA ursprünglich namens des ÖFB angefordert und mehrfach urgiert
hatte. Als das Geld an den ÖFB floss, erschien die Überweisung dort
offenbar nicht allen sauber. Jedenfalls sandte der ÖFB das Geld
zurück.

Nach einem persönlichen Gespräch zwischen Blatter und Windtner
überwies die FIFA noch einmal auf ein anderes Konto zu Gunsten des
Vereins. Seither fehlt jede Dokumentation über den Verbleib der
100.000 Dollar und der Nachweis, wohin sie weiterüberwiesen wurden.
Bei der Verhandlung verwickelte sich Windtner in Widersprüche.

Richter Stefan Apostol ging in seiner Urteilsbegründung mit dem
ÖFB-Chef hart ins Gericht: Die Weise, wie die Zahlung der FIFA an den
Windtner-Verein erfolgt sei, könne als „dubios“ bezeichnet werden. Da
es weder Vertrag noch Kontrolle für die Verwendung der 100.000 Dollar
gab, könne man – so Apostol wörtlich – durchaus die Ansicht
vertreten, dass die Vorgangsweise nicht „ordnungsgemäß“ aussehe und
den „Verdacht der Bestechlichkeit“ erwecke.

Leo Windtner ging in Berufung, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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