- 11.02.2016, 14:52:38
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RH-Präsident Moser ortet Verbesserungsbedarf beim Transparenzpaket
Rechnungshofausschuss behandelt Tätigkeitsbericht des Rechnungshofs
Utl.: Rechnungshofausschuss behandelt Tätigkeitsbericht des
Rechnungshofs =
Wien (PK) - Die Umsetzung des Transparenzpakets stößt nicht auf
ungeteilte Zustimmung seitens des Rechnungshofs. In der heutigen
Sitzung des Rechnungshofausschusses fand RH-Präsident Josef Moser
kritische Worte für die Gestaltung der Einbindung des Rechnungshofs
in die Medientransparenzgesetze und das Parteiengesetz und beklagte
vor allem hohen Verwaltungsaufwand für die PrüferInnen, dem keinerlei
Gewinn an Transparenz und Effizienz gegenüberstehe. Die
Beanstandungen Mosers lösten durchaus positive Resonanz bei den
Fraktionen aus, die ihre Bereitschaft signalisierten, nun
parteienübergreifend auf Ebene der Klubobleute über Verbesserungen zu
beraten.
Von der Gebarungskontrolle bis zur Folgenabschätzung von Gesetzen -
breites Aktionsfeld des Rechnungshofs
Wie groß der Arbeitsanfall beim Rechnungshof ist, konnten die
Abgeordneten aus dem von Josef Moser präsentierten Tätigkeitsbericht
(III-224 d.B.) entnehmen, der schließlich einstimmig zur Kenntnis
genommen wurde. Demnach veröffentlichte der Rechnungshof im Jahr 2015
allein im Rahmen der Gebarungsprüfung insgesamt 96 Prüfungsergebnisse
und legte dem Nationalrat in Bezug auf den Bundesbereich 17 Berichte
vor. Die Tätigkeit des Rechnungshofs in den Ländern schlug sich 2015
mit 84 Berichten nieder, acht Berichte wurden den Gemeinderäten
vorgelegt. Drei RH-Berichte betrafen die Kammern - die Ärztekammer in
Salzburg, die Niederösterreichischen Landwirtschaftskammer und die
Service GmbH der Wirtschaftskammer.
Dazu kamen noch 16 Querschnittsprüfungen - sie ermöglichen einen
Vergleich über die Gebietskörperschaften hinweg - , so etwa zu
Konsolidierungsmaßnahmen der Länder, Schulbehörden in Oberösterreich
und Tirol oder etwa Haftungsobergrenzen im Bereich der Länder und
Gemeinden. Schließlich erstattete der Rechnungshof Bericht über die
durchschnittlichen Einkommensverhältnisse bei Unternehmungen und
Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes und
legte überdies den Bundesrechnungsabschluss vor. Zu den vielfältigen
Tätigkeiten des Rechnungshof zählten aber auch die Einbindung in die
Vollziehung des Medientransparenzgesetzes und des Parteiengesetzes
sowie die Begutachtung von Gesetzesentwürfen.
Rechnungshof will von prüfungsfremden Aufgaben entlastet werden
Die Sonderaufgaben des Rechnungshofs im Rahmen des Transparenzpakets
haben zu einem erheblichen prüfungsfremden Mehraufwand geführt, hakte
Josef Moser mit seiner Kritik bei den Medientransparenzgesetzen ein.
Konkret beanstandete er Verwaltungsaufgaben wie die halbjährliche
Aktualisierung der Liste der Rechtsträger, insbesondere der
vertretungsbefugten Organe oder etwa den Schriftverkehr zu Fragen der
Prüfungszuständigkeit, und stellte fest, mit demselben Aufwand hätte
der Rechnungshof etwa 24 Stichproben oder Follow-up-Überprüfungen
durchführen können. Auch habe man es verabsäumt, durch eine Regelung
im Verfassungsrang eine einheitliche Vorgangsweise für Bund und
Länder zu schaffen. Darüber hinaus forderte Moser eine gesetzliche
Meldepflicht für Rechtsträger über Änderungen (etwa Gründung oder
Auflösung bzw. Veräußerung) sowie eine Klarstellung der Meldepflicht
für Unternehmen der gesetzlichen beruflichen Vertretungen sowie
hinsichtlich der Prüfzuständigkeit des Rechnungshofs betreffend Fonds
von Universitäten. Überdacht sollte auch die Höhe der Bagatellgrenze
von 5.000 € pro Quartal und Medium bzw. Medieninhaber werden.
Enormen Verwaltungsaufwand ohne erkennbaren Gewinn an Transparenz
beklagte Moser auch beim Parteiengesetz. Wenn weiterhin Interesse an
der Kontrolle der Rechenschaftsberichte durch den Rechnungshof
besteht, dann sollte dies zumindest mit originären Einschau- und
Prüfungsrechten verbunden werden, gab Moser zu bedenken und drängte
überdies auf die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen zur
Erfüllung dieser Aufgaben. Irritiert zeigte sich der RH-Präsident
zudem über das Fehlen von Sanktionsmöglichkeiten im Fall der
Nichtübermittlung von Rechenschaftsberichten. Bei den Parteispenden
wiederum bestehe keinerlei materielle Prüfungsmöglichkeit des
Rechnungshofs hinsichtlich der Richtigkeit der Angaben, auch könne
die Meldepflicht durch Splitting in Einzelbeträge umgangen werden.
Moser will einheitliche Rechnungslegungsregeln auch auf
Gemeindeverbände ausdehnen
Was die öffentliche Finanzkontrolle betrifft, begrüßte Moser die
Veranschlagungs- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV), durch die
nunmehr einheitliche Rechnungslegungsregelungen für alle
Gebietskörperschaften geschaffen wurden, regte aber die Einbeziehung
der Gemeindeverbände an. Handlungsbedarf besteht seiner Ansicht nach
weiterhin in Bezug auf einheitliche Regelungen für die mittelfristige
Haushaltsplanung, Wirkungsorientierung, einheitliche
Haftungsobergrenzen und ein Spekulationsverbot.
Abgeordnete offen für Nachbesserungen
Die vom Rechnungshof aufgezeigten Probleme seien seit Langem bekannt,
nun gelte es zu handeln, betonte Ausschussobfrau Gabriela Moser (G),
die darin einer Meinung war mit den Abgeordneten Wolfgang Zanger (F),
Bruno Rossmann (G), Claudia Gamon (N) und Martina Schenk (T).
Positive Resonanz lösten die Vorschläge Josef Mosers auch bei Hermann
Gahr (V) und Elmar Mayer (S) aus, die sich offen für Änderungen, etwa
bei den Transparenzgesetzen, zeigten und für diesbezügliche Gespräche
auf der Ebene der Klubobleute eintraten.
Nicht durchsetzen konnte sich die Opposition allerdings mit ihren
Vorschlägen. Entschließungsanträge von FPÖ, Grünen und Team Stronach
wurden abgelehnt bzw. vertagt.
FPÖ will Prüfkompetenzen des Rechnungshofs ausweiten
So präsentierte FPÖ-Mandatar Wolfgang Zanger in einem
Entschließungsantrag seiner Fraktion Anregungen zu einer Ausweitung
der Prüfungskompetenzen des Rechnungshofes auf gemeinnützige
Wohnbauträger, EmpfängerInnen direkter EU-Förderungen und Gemeinden
mit weniger als 10.000 Einwohnern. Zanger ortet zudem Kontrolllücken
bei Unternehmen, die zu mindestens 25% in staatlichem Eigentum stehen
oder staatliche Unterstützung durch Zuschüsse oder Haftungen erhalten
(1286/A(E)). Auch Bruno Rossmann (G) sprach sich dafür aus, durch die
Prüfmöglichkeit des Rechnungshofs das Effizienzpotential der
Gemeinden zu heben. Dies würde zur Weiterentwicklung einzelner
Gemeinden beitragen und die Vergleichbarkeit von Gemeinden
unterschiedlicher Bundesländer stärken.
Rechnungshofpräsident Josef Moser wies diesbezüglich auf
Prüfintervalle bei Gemeinden von bis zu 30 Jahren hin und stellte
fest, es schade den Gemeinden, wenn diese nicht geprüft würden. Auch
die Wiedereinführung der Prüfkompetenzen für Unternehmen, deren
staatliche Beteiligung mindestens 25 % beträgt, sei zweckmäßig.
Demgegenüber konnte Andreas Hanger (V) keine Prüflücke in
Niederösterreichs Gemeinden feststellen und verwies dabei auf eine
weitere Bindung von Ressourcen. Auch Erwin Preiner und Elmar Mayer
(beide S) sahen keine Notwendigkeit zur weiteren Prüfung, da die
Gemeinden bereits auf drei Ebenen geprüft würden. Die
Landesrechnungshöfe seien für die Prüfung qualifiziert und führen
objektive Prüfungen durch, weshalb ausreichend Transparenz gegeben
sei. Schließlich wurde der Entschließungsantrag mit den Stimmen der
Regierungsparteien abgelehnt.
Grüne für Entlastung des Rechnungshofs
Der Rechnungshof soll von unnötigen administrativen Tätigkeiten
entlastet werden, schlägt Sigrid Maurer von den Grünen vor. Durch
Änderungen im Medientransparenzgesetz soll der RH von der
Verpflichtung befreit werden, alle Namen, Adressen und
vertretungsbefugten Organe zu aktualisieren, zumal die KommAustria
bei Transparenzverstößen ohnehin die Zustellungsbevollmächtigten neu
ermittelt. Dadurch soll es zu einer Reduktion des Arbeitsaufwands von
680 Arbeitstagen pro Jahr kommen (903/A).
Die Forderung sei nachvollziehbar, so Johann Hell (S). Da dies zu
einer Verlagerung der Arbeit zu der KommAustria führe, sei dies mit
dem dafür zuständigen Minister, Josef Ostermayer, zu diskutieren,
begründete Hell den von ihm gestellten Vertagungsantrag, der mit den
Stimmen der Regierungsparteien angenommen wurde. Dem konnte Johann
Singer (V) nur zustimmen und tat dabei sein Bestreben zu einer
gemeinschaftlichen Lösung kund. Auch Wolfgang Zanger (F) zeigte sich
über die Gesprächsbereitschaft der anderen Parteien erfreut.
Team Stronach: Strafe für falsche Information des Rechnungshofs
Martina Schenk vom Team Stronach beantragte, für falsche
Zeugenaussagen sowie für die Unterdrückung und Fälschung von
Beweismitteln vor dem Rechnungshof analog zu den Bestimmungen für
Gerichtsverfahren und Untersuchungsausschüsse Strafen vorzusehen
(285/A(E)). Dadurch soll eine Gesetzeslücke geschlossen und mehr
Transparenz geschaffen werden, so die Abgeordnete. Diesbezüglich
erinnerte Gabriela Moser (G) an Erfahrungen mit Spekulationen im Land
Salzburg und begründete damit die Zustimmung der Grünen. Claudia
Gamon (N) äußerte Verständnis für das Anliegen, konnte dem Begehren
des Team Stronach jedoch inhaltlich nicht zustimmen. Gamon machte
daher den Vorschlag, einen gemeinsamen Antrag zur Änderung des
Rechnungshofgesetzes einzubringen.
Der Rechnungshof sei ein Organ der Gesetzgebung, für Zeugenaussagen
seien Gerichte zuständig, gaben Ruth Becher (S) und Manfred Hofinger
(V) zu bedenken und fürchteten eine Durchbrechung der
Gewaltentrennung. Dem widersprach Gabriela Moser, die dem Parlament
Kontrollaufgaben zusprach. Der Antrag wurde mit den Stimmen von SPÖ,
ÖVP und NEOS abgelehnt. (Fortsetzung Rechnungshofausschuss) hof/gro
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