• 11.02.2016, 12:24:26
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Iran: Exportgarantien des Bundes wieder möglich

BMF und OeKB geben die Wiederaufnahme der Deckung für Irangeschäfte bekannt

Utl.: BMF und OeKB geben die Wiederaufnahme der Deckung für
Irangeschäfte bekannt =

Wien (OTS) - Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) und die
Oesterreichische Kontrollbank (OeKB) haben heute die Voraussetzungen
für die Wiederaufnahme der Absicherung von Exportgeschäften und
Auslandsinvestitionen in den Iran geklärt. Nach dem erfolgreichen
Abschluss der Atomverhandlungen und der Aufhebung der Wirtschafts-
und Finanzsanktionen am 16. Jänner 2016 stehen österreichischen
Unternehmen die Instrumente des Exporthaftungsverfahrens wieder zur
Verfügung. Für die heimische Exportwirtschaft war der Iran immer ein
wichtiger Handelspartner. Mit der Bereitstellung von adäquaten
Absicherungs- und Finanzierungsmöglichkeiten wird nun
österreichischen Unternehmen die möglichst rasche Fortführung von
bzw. der Wiedereinstieg in Geschäfte mit dem Iran ermöglicht.

Ab sofort können unter bestimmten Voraussetzungen wie beispielsweise
dem Vorliegen von Sicherheiten iranischer Banken oder Staatsgarantien
wieder Exportgarantien ausgestellt werden. Die vollständige
Normalisierung der Deckungsmöglichkeiten hängt von der Bezahlung der
Überfälligkeiten des Irans gegenüber Österreich, die in der Zeit der
Sanktionen angefallen sind, ab. Entsprechende Verhandlungen dazu
laufen. Eine baldige Regelung scheint möglich.

Der Iran wird in die OECD-Länderkategorie 7 (hohes Risiko)
klassifiziert. Die Deckungsquote für politische Risiken beträgt 98 %.

Chancen für österreichische Exportwirtschaft

Für die österreichische Exportwirtschaft, für die der Iran immer ein
wichtiger Handelspartner war, ergeben sich vielfältige Chancen. Das
Land bietet mit einer Bevölkerung von 80 Mio. Menschen ein enormes
Potential. Als Folge der Sanktionen ist der Bedarf an Investitionen
in die Infrastruktur groß. Mittelfristig wird mit einem jährlichen
Wirtschaftswachstum von rund 4 % gerechnet.

Über das österreichische Exporthaftungsverfahren

Das staatliche Ausfuhrförderungsverfahren bietet im Wege der
Exporthaftungen (Garantien und Wechselbürgschaften) vielfältige
Absicherungsmöglichkeiten von Exportgeschäften und ermöglicht
attraktive Finanzierungen von Auslandsaktivitäten. Somit werden
Unternehmen vor möglichen Risiken bewahrt und Investorinnen und
Investoren bei ihren Auslandsaktivitäten begleitet.

Die Oesterreichische Kontrollbank ist seit 1950 als Bevollmächtigte
der Republik Österreich mit der banktechnischen Behandlung von
Haftungsübernahmen des Bundes betraut.

Über die Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft
(OeKB)

Die Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft (OeKB) ist
Österreichs zentraler Finanz- und Informationsdienstleister für
Exportwirtschaft und Kapitalmarkt. Ihre speziellen Services stärken
den Standort Österreich und unterstützen die Wirtschaft im globalen
Wettbewerb. Die vielfältigen Dienstleistungen stehen Unternehmen und
Finanzinstitutionen sowie Einrichtungen der Republik Österreich zur
Verfügung.

Die OeKB handelt sektorübergreifend, zentral, neutral und in
Übereinstimmung mit ihrer Nachhaltigkeitspolitik. Das 1946 gegründete
Spezialinstitut steht im Eigentum von Kommerzbanken mit Sitz in
Österreich.
www.oekb.at

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