• 10.02.2016, 14:47:39
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  • OTS0172 OTW0172

UnionsbürgerInnen sollen Internetdienste EU-weit nutzen können

EU-Ausschuss erwartet konsumentenfreundliche Neuregelung

Utl.: EU-Ausschuss erwartet konsumentenfreundliche Neuregelung =

Wien (PK) - EU-BürgerInnen erwarten sich, Online-Inhalte innerhalb
der Union an jedem Ort nutzen zu können. Derzeit gibt es aber weder
auf europäischer Seite noch auf österreichischer Ebene gesetzliche
Regelungen zur grenzüberschreitenden Portabilität von Online-
Inhaltediensten. Eines der wichtigsten Ziele der Strategie der EU-
Kommission für den digitalen Binnenmarkt ist es daher, unionsweit den
NutzerInnen einen breiteren Online-Zugriff auf Werke zu ermöglichen,
heißt es im Verordnungsvorschlag zur "Gewährleistung der
grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im
Binnenmarkt", der heute ebenfalls im EU-Ausschuss des Bundesrats zur
Diskussion stand. Gemeint sind audiovisuelle Mediendienste wie
Fernsehen, Video-on-Demand-Angebote und Beiträge in Mediatheken sowie
Dienste, deren Hauptmerkmal die Bereitstellung des Zugriffs auf Werke
und andere Schutzgegenstände ist.

Generell sei das Ansinnen der Kommission für unionsweit gültige
konsumentenfreundliche Bestimmungen bei online-Diensten positiv
aufzunehmen, verdeutlichten Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V)
und Bundesrat Stefan Schennach (S/W). Mit der genannten Verordnung
soll es AbonnentInnen von Online-Inhaltediensten ermöglicht werden,
während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem anderen EU-
Mitgliedstaat auf diese Dienste zuzugreifen und sie zu nutzen.
Hindernisse für die grenzüberschreitende Portabilität solcher Dienste
ergeben sich insbesondere daraus, dass für die Übertragungsrechte von
urheberrechtlich oder anders geschützten Inhalten wie audiovisuellen
Werken in der Praxis häufig nur Gebietslizenzen vergeben werden und
dass sich die Anbieter von Online-Diensten dafür entscheiden können,
nur bestimmte Märkte zu bedienen.

Ländersperren von Online-Diensten sollen fallen

Den Abonnenten eines Online-Inhaltedienstes soll nun gegenüber seinem
Diensteanbieter das unabdingbare vertragliche Recht eingeräumt
werden, auf den Dienst auch während eines temporären Verweilens in
einem anderen EU-Mitgliedstaat zuzugreifen und ihn zu nutzen. Die
Verordnung stellt sicher, dass der Diensteanbieter (oder der
Abonnent) keine weiteren Lizenzen von den Rechteinhabern für die
Nutzung im Ausland benötigt. Diskussionsbedarf gibt es dem
Wirtschaftsministerium zufolge noch bei der Dauer des als
"vorübergehend" zu wertenden Aufenthalts im EU-Ausland sowie zur
Festlegung, welche Online-Dienste umfasst sein sollen. Klären müsse
man überdies, wie die Regelungen mit Rücksicht auf den Datenschutz
überwacht werden können. Die Höhe von Gebühren und Tarifen bei der
Nutzung von Internetangeboten in einem anderen EU-Land könne der
gegenständliche Verordnungsentwurf allerdings nicht regeln, musste
FPÖ-Mandatar Christoph Längle (F/V) erfahren. Die Vereinheitlichung
technischer Protokolle, die Wolfgang Beer (S/W) ansprach, soll
hingegen in der zuständigen Ratsarbeitsgruppe behandelt werden.
Einschränkungen bei der Internetnutzung seien durch die neue
Verordnung jedenfalls nicht zu befürchten, versuchte der Experte des
Wirtschaftsressorts Bedenken von Monika Mühlwerth (F/W) zu
zerstreuen.

Die Kommission verweist in ihrem Vorschlag darauf, dass das Internet
zu einem der wichtigsten Verbreitungskanäle für Inhalte geworden ist.
Der Anteil der Internetnutzer in Europa, die online auf Musik, Videos
und Spiele zugreifen, lag 2014 bei 49% und dürfte in Zukunft weiter
steigen. Diese Art der Internetnutzung wird durch Tablets und
Smartphones weiter erleichtert. 51% der Privatpersonen in der EU
kommen mit mobilen Geräten ins Internet. Der auf dem Tisch liegende
Verordnungsentwurf zielt darauf ab, die Hindernisse für die
grenzüberschreitende Portabilität zu beseitigen. Mit diesem
gemeinsamen Konzept will man den Bedürfnissen der NutzerInnen
wirksamer gerecht werden, aber auch Innovationen zu fördern, die den
VerbraucherInnen, Diensteanbietern und Rechteinhabern zugutekommen.
Den Rechteinhabern soll weiterhin ein hohes Maß an Schutz gewährt
werden. (Schluss EU-Ausschuss) jan/rei

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