• 10.02.2016, 14:30:03
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Terrorbekämpfung: Ringen um strengere EU-Bestimmungen geht weiter

EU-Ausschuss durchleuchtet im Detail Kommissionsvorschläge zu Waffenrecht und Terrorabwehr

Utl.: EU-Ausschuss durchleuchtet im Detail Kommissionsvorschläge zu
Waffenrecht und Terrorabwehr =

Wien (PK) - Die geplanten Verschärfungen im Waffenrecht auf EU-Ebene
müssen nach Ansicht der Länderkammer noch weiter verhandelt werden.
Deshalb nahm der EU-Ausschuss des Bundesrates die Diskussion vom 16.
Dezember des Vorjahres über den Entwurf zur Änderung der Richtlinie
über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen wieder
auf. Diskutiert wurde im Ausschuss auch der Richtlinienvorschlag zur
Terrorismusbekämpfung, womit der geltende Rahmenbeschluss ersetzt
werden soll. In der EU reagiert man mit den beiden Initiativen auf
die aktuelle terroristische Bedrohung in Europa und die geänderten
Strategien von Terroristen. In beiden Fällen überlegen die
BundesrätInnen, in Mitteilungen der Europäischen Kommission ihre
Bedenken zu kommunizieren.

Zum ersten Mal haben kürzlich auch die EU-Ausschüsse der nationalen
Parlamente eine Gesetzesinitiative auf EU-Ebene gestartet. Mittels
der im Vertrag von Lissabon verankerten Grünen Karte wurde ein
Legislativvorschlag an die EU-Kommission ausgearbeitet, der die
Verwertung von abgelaufenen aber noch genießbaren Lebensmitteln
regeln soll. Da die Länderkammer zu spät über die konkrete Initiative
informiert worden sei, habe man sich nicht im Vorfeld den 16 anderen
Unterzeichnerstaaten anschließen können, bedauerte Bundesrat Stefan
Schennach (S/W) in seinen Ausführungen über das letzte Treffen der
COSAC (Konferenz der EU-Ausschüsse) im niederländischen Den Haag.
Dabei sei die Länderkammer immer für die Umsetzung des
Initiativrechts auf Ebene der EU-Ausschüsse eingetreten, hob
Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) hervor und machte sich beim
aktuellen Legislativvorschlag für eine nachträgliche Unterzeichnung
stark.

Psycho-Test für alle WaffenbesitzerInnen bleibt umstritten

Die Kommission hat die Einschränkung des Waffenrechts im Lichte der
jüngsten terroristischen Anschläge - vor allem jener in Paris - schon
früher vorgeschlagen als geplant. Für die Wiener FPÖ-Mandatarin
Monika Mühlwerth ist der Entwurf daher eindeutig ein Fall von
Anlassgesetzgebung. "Die Richtlinie entwaffnet die Bürger unter dem
Deckmantel der Bekämpfung des Terrorismus", lehnte sie den
Kommissionsvorschlag namens der Freiheitlichen grundsätzlich ab.
Weniger heftig äußerste Edgar Mayer (V/V) seine Vorbehalte. Er regte
an, die Ergebnisse der Ratsarbeitsgruppen abzuwarten, ehe eine
Ausschussmitteilung in der Sache an Brüssel geschickt wird. Heikle
Punkte sehen die österreichischen VerhandlungsteilnehmerInnen auf
Ratsebene noch in der strittigen Frage zur Definition von
Kriegsmaterial, den neuen Vorschlägen zur Kategorisierung von Waffen
inklusive Spielzeug- oder Signalwaffen, und bei der Bestimmung, die
medizinische Untersuchungen mit psychologischen Tests bei jeglichem
Waffenerwerb vorsieht.

Ein Experte des Innenministeriums erklärte dem Ausschuss, Österreich
spreche sich ähnlich wie Deutschland, Finnland und die
skandinavischen Länder dafür aus, nur bei Anhaltspunkten für eine
psychologische Erkrankung WaffenkäuferInnen einer psychologischen
Untersuchung zu unterziehen, um den Aufwand im vertretbaren Rahmen zu
halten. Ressourcenüberlegungen stünden auch dem Ansinnen entgegen,
alle Hersteller und Verkäufer zu Eintragung der produzierten und
vertriebenen Waffen im zentralen Waffenregister zu verpflichten.
Bereits jetzt könnten Waffenhändler klare Auskunft über ihren Bestand
geben, bekräftigt die Wirtschaftskammer (WKO). Gutgeheißen wurde vom
WKO-Vertreter aber das durch die Richtlinie angedachte Verbot des
Versandhandels von Waffen durch Private.

Positive Signale zum Richtlinienvorschlag kommen von der SPÖ.
Bundesrat Stefan Schennach (S/W) gab zu bedenken, zur Prävention von
Verbrechen mit Schusswaffen seien obligatorische psychologische
Untersuchungen durchaus sinnvoll. Die Aufnahme von halbautomatischen
Waffen in die verbotene Kategorie A, Kriegsmaterial, sei ebenfalls
umzusetzen.

EU-Kommission will Risiken beim Waffenerwerb minimieren

Ziel der Kommissionsinitiative ist es, die Vorschriften für Erwerb,
Besitz und Einfuhr beziehungsweise Ausfuhr ziviler Schusswaffen zu
verschärfen, um den unerlaubten Handel damit unionsweit besser und
koordiniert zu bekämpfen. Notwendig sei es, ein hohes Maß an
Sicherheit für die BürgerInnen der EU zu gewährleisten, ohne das
reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts für Feuerwaffen zu
behindern, argumentiert man in Brüssel. EU-weit sollen deswegen
einheitliche Standards zur Registrierung und Kennzeichnung von Waffen
gelten, wobei auch Schreckschuss- , Spielzeug- und Signalwaffen
umfasst sind. Ein hohes Risiko sieht die Kommission bei der
Reaktivierung von deaktivierten Waffen, die sie deswegen in die
Richtlinie mitaufgenommen wissen will. Weiters soll die Genehmigung
des Waffenbesitzes laut Kommissionsplan auf fünf Jahre befristet und
nur nach medizinischen Untersuchungen der AntragstellerInnen erteilt
werden. Dazu heißt es aus dem Innenressort, formell bestünden in
Österreich zwar unbefristete Genehmigungen, diese würden aber jedes
fünfte Jahr überprüft, was Verwaltungsaufwand und vermehrte Kosten
für die KundInnen erspare.

Zu den Präzisierungen und Ergänzungen im Richtlinienvorschlag gehört
überdies das absolute Verbot vom Handel mit Waffen bzw. mit deren
Bestandteilen durch andere als Waffenhändler oder damit befasste
Makler. Insbesondere den Internethandel nimmt die Kommission hier ins
Visier, da ihr zufolge Feuerwaffen zunehmend über das Internet
verkauft werden, was Schennach mit Verweis auf jüngste Anschläge
bestätigte. Zwecks besserer Datenerhebung bezüglich Herstellung und
Besitz von Waffen möchten Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker
und seine KollegInnen generell den Wissensaustausch zwischen den
Mitgliedsstaaten fördern. Laut Innenressort wurde die Übergangsfrist
zur nationalstaatlichen Umsetzung der Richtlinie nach
Beschlussfassung von drei auf zwölf Monate verlängert.
Frankreich prescht bei Terrorismusbekämpfung vor

Auch mit dem vorliegenden Richtlinienentwurf zur
Terrorismusbekämpfung reagiert die EU auf die Terrorbedrohung in
Europa. Er zielt darauf ab, den Terrorismus wirksam zu bekämpfen bzw.
auch zu ahnden, indem Mindestvorschriften für die Definition von
Straftaten und Sanktionen im Zusammenhang mit Terrorismus festgelegt
werden. Infolge des geltenden Rahmenbeschlusses sind bereits jetzt
bestimmte terroristische Handlungen unter Strafe gestellt, darunter
das Verüben eines Terroranschlags, die Beteiligung an den Handlungen
einer terroristischen Vereinigung einschließlich der Finanzierung
solcher Handlungen, die öffentliche Aufforderung zur Begehung einer
terroristischen Straftat sowie die Anwerbung und Ausbildung für
terroristische Zwecke. Nicht ausdrücklich vorgesehen ist aber, dass
das Reisen in Drittländer mit terroristischen Absichten unter Strafe
zu stellen ist. Gleiches gilt für das Absolvieren einer Ausbildung
für terroristische Zwecke. Auch sieht der Rahmenbeschluss in Bezug
auf die Strafbarmachung der Terrorismusfinanzierung derzeit lediglich
vor, dass jegliche Art der Finanzierung einer terroristischen
Vereinigung unter Strafe zu stellen ist, was jedoch nicht die
Finanzierung sämtlicher mit terroristischen Handlungen verbundenen
Straftaten, etwa das Anwerben, die Ausbildung oder Auslandsreisen für
terroristische Zwecke, abdeckt.

Besonders Frankreich tritt infolge der Terrorattentate in Paris für
noch weitergehendere Bestimmungen auf. Gewünscht wird von
französischer Seite, dass auch die Verwendung gestohlener Kulturgüter
zur Terrorismusfinanzierung, die Erniedrigung von Terrorismusopfern
und die Verherrlichung des Terrorismus in die Richtlinie aufgenommen
werden, informierte eine Expertin des Justizministeriums (BMJ), die
an den Ratsverhandlungen über den Entwurf teilnimmt. Die heimische
Rechtslage geht der BMJ-Vertreterin aber teilweise schon jetzt über
die angedachten EU-Bestimmungen hinaus. Die passive Unterstützung von
Terrorismusausbildung sei beispielsweise strafbar.
Grundrechtsprobleme könnten sich aber ergeben, wenn ungeachtet der
Meinungsfreiheit jede Äußerung, die Terrorismus gutzuheißen scheint,
strafrechtlich verfolgt wird, wurde Bundesrätin Monika Mühlwerth
(F/W) vom Justizressort bestätigt.

EU-Zeugenschutz fehlt rechtliche Grundlage

Enttäuscht wurden hingegen die Wiener Sozialdemokraten Stefan
Schennach und Wolfgang Beer in ihrem Verlangen, den Zeugenschutz in
der Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung zu verankern. Ihr Appell
bezog sich auf die behördliche Unterstützung zur Schaffung einer
neuen Identität von Personen, die die Ergreifung von Terroristen
ermöglichten. Auf EU-Ebene böten jedoch die Verträge keine
Rechtsgrundlage dafür, heißt es aus dem Justizministerium.
Entsprechende internationale Übereinkommen, beispielsweise im
Europarat, sollten hier ausreichend internationale Hilfe bieten.

Einige der internationalen Vereinbarungen der EU im Rahmen der UNO
und des Europarats zur Terrorismusbekämpfung gilt es allerdings noch
umzusetzen. Dazu gehören die UNO-Resolution vom 24. September 2014
zur Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit
durch terroristische Handlungen und das Zusatzprotokoll zum
Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus vom Mai
2015. Daher sollen die Straftatbestände in diesem Sinne erweitert
werden. Die Richtlinie sieht nun auch vor, dass auch der Versuch der
Anwerbung und Ausbildung sowie Auslandsreisen zwecks Beteiligung an
den Handlungen einer terroristischen Vereinigung und Finanzierung
verschiedener in der Richtlinie definierten terroristischen
Straftaten unter Strafe gestellt werden. Strafbar sind ferner alle zu
terroristischen Zwecken erfolgenden Auslandsreisen einschließlich
Reisen innerhalb der EU und Reisen in den Wohnsitz- bzw.
Herkunftsstaat. Zudem wird klargestellt, dass jedwede Form der
materiellen Unterstützung durch die Richtlinie abgedeckt wird, um die
verschiedenen Formen der Unterstützung terroristischer Handlungen zu
erfassen - etwa Handelsgeschäfte und die Ein- bzw. Ausfuhr von Waren,
die zur Unterstützung von terroristischen Handlungen bestimmt sind.

Bessere Unterstützung von Terrorismusopfern

Des Weiteren sollen durch den Vorschlag die geltenden Bestimmungen
über die Anstiftung, die Beihilfe und den Versuch der Begehung einer
terroristischen Straftat sowie die Bestimmungen über die
Gerichtsbarkeit verbessert werden, damit die einschlägigen
Bestimmungen einheitlich und wirksam angewendet und Rechtslücken
vermieden werden. Außerdem enthält der Vorschlag zusätzliche
Bestimmungen über spezifische Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer
des Terrorismus. So sollen strafrechtliche Ermittlungen wegen
Straftaten dieser Richtlinie zumindest dann nicht von der Anzeige des
Opfers abhängen, wenn die Taten im Hoheitsgebiet dieses
Mitgliedstaates begangen wurden. Zudem haben die EU-Länder
vertrauliche und kostenlose spezifische Dienste zur Unterstützung und
Betreuung von Terrorismusopfern vorzusehen. Dabei geht es etwa um
emotionelle und psychologische Unterstützung sowie um Beratung und
Information hinsichtlich aller relevanten rechtlichen, praktischen
oder finanziellen Angelegenheiten.

Durch die Konsolidierung dieser einschlägigen für die Mitgliedstaaten
verpflichtenden Rechtsvorschriften sollen nicht nur die bestehenden
Strafverfolgungslücken geschlossen, sondern auch eine Vereinfachung
bewirkt und die Zugänglichkeit verbessert werden, heißt es im
Vorschlag der EU-Kommission. Ferdinand Tiefnig (V/O) vermisst darin
allerdings Strafen für KäuferInnen von Kunstgegenständen, die aus
Kriegsgebieten bezogen wurden. Das BMJ führt in diesem Zusammenhang
die Straftatbestände der Hehlerei oder der vorsätzlichen
Terrorismusfinanzierung ins Treffen, aufgrund derer Antiquitätenkäufe
aus Ländern wie Syrien oder dem Irak schon jetzt strafbar sein
können. Ankäufe nur auf Grund von geographischen Aspekten unter
Strafe zu stellen, sei hingegen überschießend. (Fortsetzung EU-
Ausschuss) jan/rei

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