• 09.02.2016, 14:44:23
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  • OTS0135 OTW0135

Wohnungskäufer gewinnt Musterprozess gegen Bauträger

OGH kippt langjährige Praxis variabler Kaufpreisvereinbarungen in Bauträgerverträgen

Utl.: OGH kippt langjährige Praxis variabler Kaufpreisvereinbarungen
in Bauträgerverträgen =

Wien (OTS) - Langjährige Praxis variabler Kaufpreisvereinbarungen in
Bauträgerverträgen laut OGH unzulässig. „Diese Entscheidung betrifft
Tausende, die nun zu viel bezahlte Nachzahlungen zurückfordern
können“, so Rechtsanwalt Gabriel Wutti.

Knapp 8.000 geförderte Eigentumswohnungen werden jährlich allein in
Wien errichtet. Viele davon werden schon vor Fertigstellung vom
Bauträger an die zukünftigen Eigentümer verkauft. Charakteristisch
für den Kauf einer solchen Wohnung ist, dass der Käufer den Kaufpreis
je nach Baufortschritt zu leisten hat. Das wurde so ausdrücklich auch
im Bauträgervertragsgesetz (BTVG) gesetzlich verankert.

Warum? Der Käufer soll nicht schon vorab das gesamte finanzielle
Risiko für den Fall tragen, dass der Bauträger insolvent wird. So
zahlt er immer nur das, was er auch gerade zu dem Zeitpunkt bereits
an Leistung erhalten hat.

OGH kippt variable Kaufpreisvereinbarung

In den Bauträgerverträgen über den Kauf geförderter Neubauwohnungen
ist üblicherweise zu lesen, dass sich der auf die Baukosten
entfallende Teil des Kaufpreises nach Fertigstellung des Baus
nachträglich ändern kann. Dies abhängig davon, welche Gesamtbaukosten
das für die Wohnbauförderung zuständige Amt letztlich als angemessen
genehmigt und was die endgültige Berechnung der sogenannten Nutzwerte
der einzelnen Wohnungen ergibt. Nicht selten betragen die
nachträglich vorgeschriebenen Kosten mehrere tausend Euro.

Dieser Praxis schiebt der OGH in seiner Entscheidung 7 Ob 97/15z vom
16.12.2015 nun einen Riegel vor. Zu unbestimmt sei die Regelung und
nicht mit dem klaren Wortlaut des § 4 Abs 3 BTVG, der die
Preisvereinbarung in Bauträgerverträgen festlegt, in Einklang zu
bringen.

Tausende Betroffene allein in Wien

„Die Bedeutung dieser Entscheidung geht weit über den Einzelfall
hinaus“ meint Rechtsanwalt Gabriel Wutti, der im betreffenden
Verfahren den Kläger erfolgreich vertreten hat. „Im Ergebnis bedeutet
das nämlich, dass jeder, der, seit Inkrafttreten des BTVG vor knapp
20 Jahren, beim Kauf einer geförderten Wohnung an einen kommerziellen
Bauträger eine Nachzahlung aufgrund einer solchen oder ähnlichen
Klausel zahlen musste, zur Rückforderung samt Zinsen berechtigt ist.“

„Die genaue Anzahl der Betroffenen lässt sich nicht genau abschätzen,
es sind aber jedenfalls Tausende“, so Wutti.

Dass die Rückforderungen in vielen Fällen bedeutend sind, zeigt der
konkrete Anlassfall. Hier wurde dem Kläger eine Rückzahlung in Höhe
von über 5.000,- Euro gewährt.

Kostenlose Infoveranstaltung

Für betroffene Wohnungskäufer findet dazu auch eine kostenlose
Infoveranstaltung am 23.2.2016 um 18:30 Uhr statt. Weitere Infos und
Anmeldung unter www.wutti.at

Rückforderung von Nachzahlungen beim geförderten Wohnungskauf
(kostenloser Infoabend)

 Datum: 23.02.2016, 18:30 - 19:30 Uhr
 Ort:   Rechtsanwalt Gabriel Wutti
        www.wutti.at/veranstaltung
        Türkenstraße 15, 1090 Wien, Österreich

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

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