- 03.02.2016, 10:52:16
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RfW Steiermark schlägt Alarm: Bestbieterprinzip nicht umgesetzt
Landesobmann Schoklitsch: „In der Steiermark besteht dringender Handlungsbedarf!“
Utl.: Landesobmann Schoklitsch: „In der Steiermark besteht
dringender Handlungsbedarf!“ =
Graz (OTS) - Nachdem im Juli 2015 dem Antrag der FPÖ zum
„Bestbieterprinzip als Vergabekriterium bei Landesaufträgen“ im
Landtag zugestimmt wurde, kritisiert der Ring freiheitlicher
Wirtschaftstreibender Steiermark jetzt die Nichteinhaltung des
Bestbieterprinzips in der Praxis im Land Steiermark. RfW-Landesobmann
KommR Dr. Schoklitsch fürchtet weiteres Lohn- und Sozialdumping und
fordert die Landesregierung zur Umsetzung der rechtmäßigen
Vergaberichtlinien auf.
Zahlreiche Betriebe klagen, dass sie einem ruinösen Lohn- und
Sozialdumping durch ausländische Billig-Arbeitskräfte ausgesetzt
wären. Besonders gefährlich für die heimischen Unternehmer ist die
Tatsache, dass viele ausländische und leider auch österreichische
Unternehmer das Lohn- und Sozialdumpinggesetz bewusst umgehen, um
ihre Preise zu senken. Die Folge daraus: weniger Aufträge für seriöse
Betriebe und damit einhergehend eine höhere Arbeitslosenrate.
„Immer noch hören wir Klagen von Betrieben, die sich durch das
Bestbieterprinzip eine Besserung ihrer wirtschaftlichen Situation
erhofft haben. Diese blieb bis dato jedoch aus. So lange ausländische
Unternehmen sich dem in Österreich geltenden, kollektivvertraglichen
Mindestlohn entziehen, indem sie ihre Arbeitskräfte nur auf
geringfügiger Basis anstellen, diese jedoch in Wirklichkeit Vollzeit
arbeiten, wird dem folgenschweren Lohn- und Sozialdumping kein
Einhalt geboten. Denn dadurch zahlen die Betriebe weniger Steuern und
können ihre Preise möglichst billig halten. Mithilfe des Lohn- und
Sozialdumpinggesetzes muss man härter gegen die tatsächlich illegal
und halblegal tätigen Betriebe aller Art vorgehen, anstatt reell
arbeitende Unternehmen ständig zu überprüfen und bei kleinsten
Abrechnungsfehlern mit hohen Strafen zu belasten. Hier besteht
dringender Handlungsbedarf von Seiten der Landesregierung zugunsten
unserer fleißigen heimischen Unternehmer!“, so lautet der dringende
Appell von RfW-Landesobmann KommR Dr. Schoklitsch.
Der RfW Steiermark hofft zudem auf Verbesserung der
wirtschaftlichen Situation und auf tatsächliche Umsetzung des
Bestbieterprinzips durch das Inkrafttreten der
Bundesvergabegesetzesnovelle mit 1. März 2016. Das wesentliche Ziel
der Novelle ist es, Lohn- und Sozialdumping österreichweit auch im
Vergabewesen effektiver zu bekämpfen und so die Benachteiligung von
kleinen und mittleren Unternehmen zu vermeiden.
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