- 02.02.2016, 10:09:47
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Heritzer: Direktvermarktung - keine verpflichtende Nährwertkennzeichnung
Österreich hat Klarheit für Direktvermarkter geschaffen
Utl.: Österreich hat Klarheit für Direktvermarkter geschaffen =
Wien (OTS) - Die Ausnahme von der verpflichtenden
Nährwertkennzeichnung für bäuerliche Direktvermarktungserzeugnisse
ist grundsätzlich in der EU-Verordnung zur Information der
Verbraucher über Lebensmittel (V0 (EG) Nr. 1169/2011 Anhang V)
festgelegt. "Erfreulich ist, dass die konkrete Anwendung dieser
Ausnahme sehr praxisgerecht möglich ist. Damit wird anerkannt, dass
gerade bäuerliche Spezialitäten keine standardisierten Massenprodukte
sind", so Anton Heritzer, Sprecher der Direktvermarkter Österreichs.
Von der Nährwertkennzeichnungspflicht befreit sind alle
Direktvermarktungserzeugnisse mit allen Vertriebsvarianten, wie
der Verkauf ab Hof, in Bauernläden, auf Märkten, im Rahmen der
Hauszustellung oder beispielsweise auch im Supermarkt, unabhängig
davon, wie die Verkaufsanbahnung (Postwurf, Internet etc.)
beziehungsweise die Zustellung erfolgt. Entscheidend ist, dass die
Produkte regional und punktuell vertrieben werden. Darunter fallen
auch lokale Einzelhandelsgeschäfte oder auch Supermärkte, etwa mit
"Regionalregal" oder mit einer "Bauernecke". Produkte, die
flächendeckend in ganz Österreich erhältlich sind oder ins Ausland
verkauft werden, fallen allerdings nicht in die Ausnahme und für
diese gilt ab 13. Dezember 2016 die Verpflichtung zur Kennzeichnung
bestimmter Nährwerte (Kalorien, Fett, gesättigte Fettsäuren,
Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz).
Die Regelung in Österreich ist aufgrund der Verlautbarung durch
das Gesundheitsministerium verbindlich und beruht nicht wie jene in
Deutschland auf einem Gutachterbeschluss ohne rechtsverbindlichen
Charakter. "Die österreichische Regelung ist für die Betriebe
günstiger, da es weder eine Kilometer-Begrenzung noch eine Obergrenze
für Umsatz oder Mitarbeiteranzahl gibt. Aufgrund der Verhandlungen
mit dem Gesundheitsministerium sowie mit Vertretern der
Landwirtschaftskammer und Wirtschaftskammer ist eine gute und
praxistaugliche Interpretation erreicht worden", betonte Heritzer
abschließend.
(Schluss)
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