- 01.02.2016, 10:50:36
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EU erschwert Auslobung von hormonfreier Kosmetik
GLOBAL 2000 begrüßt klare Haltung von Gesundheitsministerin Oberhauser - Handel muss Kunden informieren können
Utl.: GLOBAL 2000 begrüßt klare Haltung von Gesundheitsministerin
Oberhauser - Handel muss Kunden informieren können =
Wien (OTS) - Die EU-Kommission wurde bereits vom Europäischen
Gerichtshof verurteilt, weil sie gesetzliche Verbote von hormonell
wirksamen Chemikalien verzögert und macht bislang keine Anzeichen1,
daran etwas ändern zu wollen. Stattdessen lässt sie eine “Guideline“
ausarbeiten, die konkrete Vorgaben für die Kennzeichnung von
Kosmetikprodukten bringen wird. Vieles deutet derzeit darauf hin,
dass „frei von“-Kennzeichnungen, wie beispielsweise “frei von
Parabenen“ zukünftig nicht mehr erlaubt sein sollen.
Die im Juni in Kraft getretene EU-Claimsverodnung2 legt den
gesetzlichen Rahmen für den Schutz der KonsumentInnen vor
irreführenden Werbeaussagen in Bezug auf kosmetische Mittel fest.
Diese verlangt von Produktkennzeichnungen u.a. Wahrheitstreue,
Belegbarkeit, Redlichkeit und Lauterkeit. Unter Lauterkeit versteht
die Verordnung, dass ’Bestandteile, die rechtmäßig in kosmetischen
Mitteln verwendet werden, nicht herabgesetzt’ werden dürfen. Von
Gesetzes wegen ’rechtmäßig’ in kosmetischen Mitteln enthalten sind
aber auch hormonell wirksame Parabene oder Phthalate, solange sie
niemand verbietet. Entscheidend ist daher die Frage, ob die explizite
Kennzeichnung von ’parabenfreien’ Produkten als eine Herabsetzung von
Parabenen im Sinne der Verordnung interpretiert wird.
„Klarheit über diese und andere Fragen des Konsumentenschutzes soll
nun eine “Guideline“ bringen, die die Europäische Kommission bis Juni
2016 vorstellen will“, erklärt Helmut Burtscher, Umweltchemiker von
GLOBAL 2000: „Doch sitzen in der Arbeitsgruppe, die diese Guideline
ausarbeitet keine Konsumentenschützer, keine Gesundheits- und auch
keine Umweltorganisationen. Die einzigen
Nichtregierungsorganisationen in dieser Arbeitsgruppe sind die
zahlreichen Verbände der Kosmetikindustrie.“
So mag es auch nicht verwundern, dass Branchenexperten seit geraumer
Zeit den Handel dahingehend beraten, seinen Verzicht auf hormonelle
Inhaltsstoffe weder auf den Produkten zu kennzeichnen noch in
Broschüren oder auf der Website zu bewerben.
Gerade zum richtigen Zeitpunkt kommt daher die Klarstellung von
Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser, dass ihr Ministerium den
freiwilligen Verzicht des Handels auf hormonell wirksame
Inhaltsstoffe unterstützt und dieser die Möglichkeit haben soll,
hormonfreie Produkte zu kennzeichnen3.
Wichtig für eine solche Kennzeichnung ist, dass sie juristisch nicht
angreifbar, für KonsumentInnen von hohem Informationswert, und für
den Handel leicht umzusetzen ist. GLOBAL 2000 schließt sich der
Meinung des Gesundheitsministerium an, dass eine „frei
von“-Kennzeichnung, die sich nicht auf einzelne Chemikalien, sondern
auf die generelle Abwesenheit hormonell wirksamer Inhaltsstoffe
bezieht, die auf einer EU-Verdachtsliste angeführt sind, zu
favorisieren ist.
Der höchste Wiedererkennungs- und Informationswert für KonsumentInnen
ließe sich jedenfalls dann erzielen, wenn im Handel ein breiter
Konsens über Inhalt und Form einer solchen Kennzeichnung gelänge, der
auch die Zustimmung der Behörden und von Konsumentenschützern findet.
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