• 29.01.2016, 12:45:28
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KORREKTUR zu GLOBAL 2000 Kosmetikcheck 2016: Ausstieg aus Kosmetikhormonen machbar!

Österreichischer Handel als Vorreiter ++ EU-Kommission wegen Untätigkeit verurteilt ++ Verdacht auf Gesundheitsrisiken erhärtet ++ Republik Österreich am Zug

Utl.: Österreichischer Handel als Vorreiter ++ EU-Kommission wegen
Untätigkeit verurteilt ++ Verdacht auf Gesundheitsrisiken
erhärtet ++ Republik Österreich am Zug =

Wien (OTS) - Anmerkung: Leider befindet sich in der ersten Fassung
unserer Aussendung ein Fehler - korrigiert heisst es im ersten Absatz
richtig: (...) 119 der 531 überprüften Körperpflegeartikel, das sind
22 Prozent (...). Wir bedauern diesen Fehler!

Wien, am 29. Jänner 2016 - GLOBAL 2000 testete in seinem zweiten
Kosmetikcheck erneut Zahnpasten, Bodylotions und Rasierwässer auf das
Vorhandensein hormonell wirksamer Chemikalien. Über 500
Körperpflegeprodukte aus österreichischen Drogeriemärkten und
Supermärkten wurden anhand der Herstellerangaben am Produkt auf jene
Inhaltsstoffe überprüft, die auf der EU-Prioritätenliste für
hormonell wirksame Chemikalien in der Kategorie 1 oder 2 gelistet
sind: 119 der 531 überprüften Körperpflegeartikel, das sind 22
Prozent, enthielten solche hormonell wirksamen Inhaltsstoffe. Vor
zwei Jahren lag dieser Anteil noch bei 35 Prozent.

BIPA, Hofer und Spar verbannen Kosmetikhormone aus Eigenmarken

„Die größte Hormonbelastung zeigten Rasierwässer, die nach wie vor in
rund 40 Prozent der Produkte hormonell wirksame UV-Filter und
UV-Absorber aufweisen. Erfreulich hingegen ist der deutliche Rückgang
der Belastung von Bodylotions von 46 Prozent auf 21 Prozent und von
Zahnpasten von 20 Prozent auf 11 Prozent“, fasst GLOBAL
2000-Umweltchemiker Helmut DI Dr. Burtscher die Ergebnisse zusammen:
„Diese Zahlen zeigen, dass zumindest Teile der Kosmetikindustrie
damit beginnen, hormonell wirksame Chemikalien aus ihren
Körperpflegeprodukten zu verbannen. Die Vorbildwirkung der drei
großen österreichischen Anbieter BIPA (Rewe-Group), Hofer und Spar,
die ihre Körperpflege-Eigenmarken seit 2014 komplett auf “hormonfrei“
umgestellt haben, wirkte möglicherweise motivierend“

Körperpflegeprodukte mit östrogener Wirkung

Bei den Zahnpasten und Bodylotions geht die hormonelle Belastung
hauptsächlich von Konservierungsmitteln aus der Gruppe der Parabene
aus. In den Rasierwässern ist es überwiegend der hormonell wirksame
UV-Filter Ethylhexy Methoxycinnamate. Diese Stoffe unterscheiden sich
grundsätzlich in Struktur und Funktion. Dennoch haben sie eine
Gemeinsamkeit: sie wirken wie das weibliche Sexualhormon Östrogen und
zeigten in Tierversuchen hormonschädigende Effekte. Deshalb sind sie
auf der EU-Verdachtsliste für hormonell wirksame Chemikalien in der
höchsten Kategorie gelistet.

EU-Kommission wegen hormonell wirksamen Chemikalien verurteilt

Um die Jahrtausendwende entschloss sich Europa – anders als die USA
und Asien – die eben erst entdeckten Chemikalien mit hormonähnlicher
Wirkung zum Schutz von Umwelt und Gesundheit einer gesetzlichen
Regulierung zu unterwerfen. Ein komplexes und langwieriges
Unterfangen, im Zuge dessen die Verdachtsliste hormonell wirksamer
Chemikalien erarbeitet und erste gesetzliche Verbote beschlossen
wurden: So wurden 2006 mit REACH Chemikalien mit nachweislichen
hormonschädigenden Eigenschaften auf einer Ebene mit krebserregenden,
erbgutverändernden und fruchtschädigenden Chemikalien eingestuft. Bei
der Neuregelung der europäischen Pestizid- und Biozidgesetze 2009 und
2012 ging die EU noch einen Schritt weiter und beschloss ein
Totalverbot für hormonschädigende Inhaltsstoffe. Bei der 2009
beschlossenen EU-Kosmetikverordnung hingegen wollte sich der
Gesetzgeber offenbar noch nicht festlegen und verpflichtete
stattdessen die EU-Kommission in Artikel 15 (4) “bis spätestens 11.
Jänner 2015 die Verordnung hinsichtlich Stoffen mit endokrin
wirksamen Eigenschaften zu überprüfen“.

„Doch dann geriet Sand ins Getriebe der europäischen
Chemikalienpolitik“, erklärt Helmut Burtscher: „Bis spätestens 13.
Dezember 2013 hätte die EU-Kommission Rechtsakte erlassen müssen, die
das Inkrafttreten der beschlossenen Totalverbote bei Pestiziden und
Bioziden ermöglichen. Doch die Kommission ließ die Frist tatenlos
verstreichen.“ Schweden klagte, die Kommission wurde verurteilt, doch
die EuropäerInnen stehen weiter im Regen. Denn der dringend
notwendige Schutz vor diesen besorgniserregenden Stoffen, die von der
WHO mit dem weltweiten Anstieg von Herz-Kreislauferkrankungen,
Diabetes, Krebs und Fruchtbarkeitsstörungn in Zusammenhang gebracht
werden, lässt weiter auf sich warten.

Parabene, UV-Filter und Phthalat-Weichmacher im menschlichen Blut

„Hormonell wirksame Chemikalien stören u.a. hormonell gesteuerte
Entwicklungsprozesse, die in ganz bestimmten Zeitfenstern des
Wachstums ablaufen. Schwangere Frauen, bzw. der heranreifende Fötus,
sowie Kleinkinder und Pubertierende sind besonders gefährdet“ erklärt
der Umweltmediziner Assoz. Professor DI Dr. med Hans-Peter Hutter,
Sprecher der ÄrztInnen für eine gesunde Umwelt: „Die gesundheitlichen
Folgen manifestieren sich mitunter erst Jahre bis Jahrzehnte später,
was den Nachweis eines kausalen Zusammenhangs zwischen dem Auftreten
einer bestimmten Erkrankung und der Exposition durch einen bestimmten
Schadstoff extrem erschwert. Bekannt ist aber, dass wir diese
bedenklichen Kosmetikinhaltsstoffe über unsere Haut aufnehmen und
diese so in den Blutkreislauf gelangen. Der Zusammenhang zwischen der
Verwendung von Kosmetikprodukten und der Körperbelastung mit
bestimmten Parabenen, hormonell wirksamen UV-Filtern oder bestimmten
Phthalat-Weichmachern ist wissenschaftlich belegt. Das sollte
eigentlich ausreichend Grund für den vorsorgeorientierten Verzicht
auf diese besorgniserregenden Stoffe sein.“

Republik Österreich am Zug

„Leider scheint ein Verbot hormonell wirksamer Kosmetikinhaltsstoffe
derzeit ferne denn je. Denn die EU-Kommission hat auch die Frist für
die Überprüfung der Kosmetikverordnung ignoriert. Damit verstößt sie
gegen geltendes EU-Recht.“ erklärt Burtscher: „In Gesprächen mit dem
österreichischen Gesundheitsministerium diskutierten wir
Handlungsoptionen der Republik Österreich, die von einem
Aufforderungsschreiben an die Kommission bis zu einer Klage gingen.
Der Ball liegt nun bei der Republik Österreich, im Interesse der
Umwelt und der menschlichen Gesundheit tätig zu werden.“

Detailergebnisse des GLOBAL 2000 Kosmetikchecks sowie weiterführende
Hintergrundinformationen finden Sie
auf:https://www.global2000.at/kosmetik-check-2016

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | GLL

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