- 28.01.2016, 13:10:06
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WKW-Flenreiss: „Rechtssicherheit für ärztliche Zeitarbeit schaffen!“
Wien (OTS) - Fehlende gesetzliche Regelung macht nachgefragte
Zeitarbeit bei Ärzten in Österreich derzeit unmöglich. Die Fachgruppe
der gewerblichen Dienstleister in der Wirtschaftskammer Wien fordert
eine gesetzliche Änderung, damit rechtliche Sicherheit für
Arbeitskräfteüberlasser, Ärzte und Gesundheitseinrichtungen
geschaffen wird.
„Die aktuelle Debatte über ärztliche Zeitarbeiter geht an der
österreichischen Realität vorbei, denn Arbeitskräfteüberlassung bei
Ärzten ist aufgrund der fehlenden rechtlichen Grundlage hierzulande
derzeit nicht möglich. Ärzte, Gesundheitseinrichtungen,
Arbeitskräfteüberlasser und letzten Endes auch Patienten befinden
sich dadurch in einer heiklen Situation, wenn der vorhandene Bedarf
abseits der vorbildlichen österreichischen Zeitarbeits-Regelungen
gestillt werden muss“, warnt KommR Gerhard Flenreiss,
Fachgruppenobmann der gewerblichen Dienstleister in der
Wirtschaftskammer Wien, und bringt die Lage auf den Punkt: „Wir
brauchen rechtliche Sicherheit - jetzt!“
Zeitarbeit darf kein Tabu sein
In Österreich gelten seit Jahren die europaweit vorbildlichsten
Regelungen für Zeitarbeit, die u.a. einen eigenen Kollektivvertrag,
unbefristete Dienstverhältnisse, Kranken-, Unfall-, Pensions- und
Arbeitslosenversicherung, uvm. umfassen. Aufgrund der aktuellen
Debatte zum Thema Ärzte und Zeitarbeit stellt der Fachgruppenobmann
deshalb klar: „Die guten Erfahrungen im Gesundheitsbereich bei
diplomierten Krankenschwestern als Zeitarbeiter zeigen, dass es zu
keinem Ersatz von Stammarbeitsplätzen kommt. Sie sorgen zu
Spitzenzeiten dafür, dass Engpässe erst gar nicht entstehen, die
Stammbelegschaft entlastet und die hohen medizinischen Standards im
Sinne der Patientensicherheit in Österreich aufrechterhalten werden
können.“
Österreich: Gleichstellung von Zeitarbeit weitestgehend
verwirklicht
In allen freiberuflichen Tätigkeitsbereichen wie bei Rechtsanwälten,
Architekten etc. ist Zeitarbeit möglich und gesetzlich vorbildlich
geregelt. Durch die Arbeitskräfteüberlassungsgesetz-Novelle
(AÜG-Novelle) im Jahr 2014 ist die Gleichstellung von Zeitarbeitern
mit dem Stammpersonal in sozialrechtlicher und finanzieller Sicht
weitestgehend verwirklicht. Darum fordert der Fachgruppenobmann
abschließend: „Zeitarbeit darf auch im ärztlichen Bereich kein Tabu
sein. Wir brauchen dazu nur den richtigen gesetzlichen Rahmen, damit
im österreichischen Gesundheitswesen klare Verhältnisse herrschen.“
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