- 27.01.2016, 12:29:40
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Oberhauser und Leitl - Verpflichtende Nährwertkennzeichnung: Ausnahmen für österreichische Klein- und Handwerksbetriebe
Gesundheitsministerium und Wirtschaftskammer einigen sich auf praxisorientierte Lösung zu Gunsten von Klein- und Kleinstbetrieben, die handwerklich Lebensmittel herstellen
Utl.: Gesundheitsministerium und Wirtschaftskammer einigen sich auf
praxisorientierte Lösung zu Gunsten von Klein- und
Kleinstbetrieben, die handwerklich Lebensmittel herstellen =
Wien (OTS) - Mit 13. Dezember 2016 wird es verpflichtend, bestimmte
Nährwerte auf verpackten Lebensmitteln zu kennzeichnen. Das gibt die
EU-Verordnung zur Information der VerbraucherInnen über Lebensmittel
(LMIV) vor. Österreich hat nun bei der Umsetzung der Verordnung
besonders auf Handwerks- und Kleinbetriebe Rücksicht genommen: Wenn
jemand die selbst hergestellten vorverpackten Lebensmittel direkt an
die Kundinnen und Kunden verkauft, müssen die Nährwerte nicht
angegeben werden. „Wir haben dabei vor allem österreichische Klein-
und Kleinstbetriebe im Auge, die ab Hof, in mobilen Verkaufsständen
oder im Rahmen einer Hauszustellung ihre Produkte verkaufen. Diese
nicht über Gebühr zu belasten, war uns ein großes Anliegen. Ich freue
mich, dass in den gemeinsamen Gesprächsrunden mit der
österreichischen Wirtschaftskammer und der Landwirtschaftskammer eine
sehr gute und für alle lebbare Umsetzung der EU-Verordnung gelungen
ist“, betont Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser, die für
allgemeine Kennzeichnungsfragen rund um Lebensmittel zuständig ist.
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Auf allen verpackten Lebensmitteln sind ab Ende des Jahres die
sogenannten „Big Seven“, die „Großen Sieben“ anzugeben. Darunter
fallen die Kalorien, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate,
Zucker, Eiweiß und Salz, bezogen auf 100 g oder 100 ml. „Die Pflicht
zur Information über den Nährwert auf der Verpackung ist
grundsätzlich zu begrüßen. Sie ergänzt Ernährungsmaßnahmen als
Bestandteil der Gesundheitspolitik, trägt zur Aufklärung der
Öffentlichkeit über Ernährungsfragen bei und fördert in weiterer
Folge eine bewusste Auswahl von Lebensmitteln“, erklärt Oberhauser.
Die EU-Verordnung bietet aber auch Raum für Ausnahmen von der
verpflichtenden Nährwertkennzeichnung. Davon hat Österreich Gebrauch
gemacht, um kleinen Betrieben unter die Arme zu greifen. Christoph
Leitl, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich: „Ich danke der
Gesundheitsministerin für ihr Verständnis, kleine Betriebe nicht
zusätzlich bürokratisch zu belasten. Es ist uns gemeinsam gelungen,
dass mit der vereinbarten Kennzeichnungsausnahme die Besonderheit des
Handwerk gewürdigt wird und damit eine deutliche Entlastung für viele
Betriebe der Lebensmittelwirtschaft erreicht wurde. Die handwerkliche
Herstellung macht aus jedem Produkt ein Unikat, was nicht nur von den
Konsumentinnen und Konsumenten geschätzt wird, sondern nun auch von
den Behörden anerkannt wird.“ Und der Bundesinnungsmeister der
Lebensmittelgewerbe, Paulus Stuller, ergänzt: „Hier wurde eine
wirklich praxisgerechte Lösung für das österreichische Handwerk
geschaffen.“
Die vom Gesundheitsministerium definierte Ausnahmeregelung bezieht
sich auf die „direkte Abgabe kleiner Mengen von Erzeugnissen an den
Endverbraucher“ und auf „handwerklich hergestellte Lebensmittel“. Von
der Kennzeichnungspflicht befreit sind also erstens HerstellerInnen,
die ab Hof, in einer selbst betriebenen Verkaufsstelle oder in
mobilen Verkaufsständen, im Rahmen einer Hauszustellung oder im
eigenen Betrieb unmittelbar an EndverbraucherInnen abgeben; sowie
zweitens Handwerksbetriebe, die im Gewerberegister in dieser Form
eingetragen sind, sofern ihre Produkte nur regional und punktuell
vertrieben werden. Die Abgabe durch lokale Einzelhandelsgeschäfte,
z.B. im „Regionalregal“ oder „regionalen Eck“, ist von der
Ausnahmeregelung ebenfalls umfasst. Ist ein Produkt allerdings in
Supermärkten in ganz Österreich erhältlich, kann nicht mehr von einer
lokalen Abgabe gesprochen werden und die Nährwertkennzeichnung muss
folgerichtig erfolgen. Und nicht zuletzt tritt Leitl auch allfälligen
Gerüchten entgegen, wonach auch Gastwirte neben den allergenen
Stoffen in Zukunft Kalorien, Zucker, Eiweiß, Salz etc. auf ihren
Speisekarten angeben müssen: „Das wird nicht passieren.“ (Schluss)
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