- 27.01.2016, 08:56:44
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Umweltdachverband zum geplanten Abänderungsantrag zum UVP-Gesetz: Ein Schritt vor, zwei Schritte zurück!
- Regierungsparteien planen in heutiger Nationalratssitzung Abänderungsanträge u. a. zum UVP-Gesetz
Utl.: - Regierungsparteien planen in heutiger Nationalratssitzung
Abänderungsanträge u. a. zum UVP-Gesetz =
Wien (OTS) - NachbarInnen sollen mehr Rechte im UVP-Verfahren
bekommen – ABER: Erweiterung des „Fortbetriebsrechts“ von einem auf
drei(!) Jahre
- Weitere Aufweichungen der UVP-Pflicht geplant
ÖVP und SPÖ planen für heute, 27.1.2016, im Nationalrat einen
einseitigen „Umsetzungs“-Vorstoß: Durch einen Abänderungsantrag soll
u. a. das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) geändert
werden. „Der Abänderungsantrag sieht vor, dass auch NachbarInnen
einen negativen UVP-Feststellungsbescheid vor dem
Bundesverwaltungsgericht bekämpfen können sollen. Damit könnte
legistisch endlich die längst geforderte Bindungswirkung für
Feststellungsentscheidungen wieder hergestellt werden. Doch im
Windschatten dieser längst überfälligen Reparatur des UVP-Gesetzes
sind massive Verschlechterungen geplant: Das sogenannte
Fortbetriebsrecht wird von einem auf drei Jahre(!) verlängert. Das
bedeutet, dass ProjektwerberInnen, selbst wenn ihre
Projektbewilligung von den Gerichten aufgehoben wird, noch drei
Jahre(!) das Recht zur Errichtung und zum Betrieb des Vorhabens
ausüben können“, so Franz Maier, ehrenamtlicher Präsident des
Umweltdachverbandes.
Upgrades von Stromleitungen sollen von UVP-Pflicht ausgenommen
werden
Gleichzeitig will man Upgrades von Stromleitungen von 220 kV auf 380
kV überhaupt von der generellen UVP-Pflicht ausnehmen. „Das ist mehr
als befremdlich. Denn nach der gültigen UVP-RL ist der Bau von
Hochspannungsfreileitungen für eine Stromstärke von 220 kV oder mehr
und mit einer Länge von mehr als 15 km UVP-pflichtig. Für Vorhaben in
schutzwürdigen Gebieten greift die UVP-Pflicht bereits bei 110
kV-Leitungen. Erfolgt ein Upgrade der Kapazitätsleistung, müsste man
dies zumindest einer Einzelfallprüfung unterziehen, um
sicherzustellen, dass es keine Umweltauswirkungen gibt. Das ist ja
gerade Sinn und Zweck einer UVP. Wir fordern die Regierungsparteien
auf, die völker- und unionsrechtlich geforderte Umsetzung von
Beteiligungsrechten für die Öffentlichkeit endlich ernst zu nehmen
und vereinzelte – und im Übrigen viel zu spät kommende –
Nachbesserungen nicht sofort über die Hintertür auszuhebeln.
Besonders befremdlich ist auch die Vorgehensweise: Dieser Antrag wird
im Rahmen der Plenarsitzung eingebracht und Minuten später bereits
abgestimmt. Öffentliche Diskussionen sollen dadurch unterbunden
werden“, so Maier abschließend.
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